Praxis-zusatzversicherung
- Schnelle Termine und bevorzugte Behandlung
- Kostenübernahme von Privatleistungen
- Kombination für Zahn- & Heilpraktiker-Versicherung
| Privatpatient beim Arzt Tarif 93,26 € monatlich | Als Zusatzoption wählbar Privatpatient beim Zahnarzt Tarif 18,13 € monatlich | |
|---|---|---|
| Ärztliche Leistungen | Ärztliche Leistungen 80 % für Behandlungen beim Arzt | Ärztliche Leistungen 80 % für Zahnbehandlungen (z.B. Wurzelbehandlung) und Kieferorthopädie |
| Vorsorge & Prophylaxe | Vorsorge & Prophylaxe 100 % für Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen (STIKO) | Vorsorge & Prophylaxe 80 % z. B. für Zahnreinigung |
| Heil- Verbands- und Arzneimittel | Heil- Verbands- und Arzneimittel 80 % | Heil- Verbands- und Arzneimittel |
| Psychotherapie | Psychotherapie 80 % | Psychotherapie |
| Vergütungssätze | Vergütungssätze Höchstsatz GOÄ | Vergütungssätze Höchstsatz GOZ |
| Bemessungsgrundlage | Bemessungsgrundlage Restkosten | Bemessungsgrundlage Restkosten |
| Eigenanteil | Eigenanteil 20 %, max. 200 € Eigenbeteiligung | Eigenanteil 20 % nach Erstattung GKV und Zusatzversicherung |
| Weitere Details & Leistungen | Weitere Details & Leistungen Gesetzliche Zuzahlungen 100 % Heilpraktiker 40 % Ohne Vorleistung der Krankenkasse beträgt die Erstattung 40 % vom Rechnungsbetrag | Weitere Details & Leistungen Keine Zahnstaffel - sofortige Leistung Keine Erstattung für Zahnersatz Ohne Vorleistung der Krankenkasse beträgt die Erstattung 40 % vom Rechnungsbetrag |
| Privatpatient beim Arzt Jetzt Angebot anfordern | Privatpatient beim Zahnarzt Jetzt Angebot anfordern | |
Wie kann dir die Praxis-Zusatzversicherung helfen?
Deine Fragen - unsere ehrlichen Antworten
Jedes volljährige Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung hat die Möglichkeit, sich zwischen dem Sachleistungs- und dem Kostenerstattungsprinzip zu entscheiden und vom Praxiszusatztarif zu profitieren. Vorteile der Praxiszusatzversicherung:
- Keine Budgetierung
- Schnellere Termine bei Ärzten und Fachärzten
- Durch Kombination unseres Praxiszusatztarifes hast du eine Absicherung wie ein Privatpatient
- Zugriff auf bessere medizinische Versorgung, Medikamente, Heil- und Hilfsmittel und Inanspruchnahme von Privatärzten ohne Kassenzulassung
Die Arztrechnung reichst du zunächst bei deiner gesetzlichen Krankenkasse ein. Von dort erhältst du den gesetzlichen Anteil erstattet. Anschließend reichst du den Beleg, zusammen mit dem Nachweis deiner gesetzlichen Krankenkasse, bei uns ein und wir erstatten ebenfalls den tariflich vereinbarten Betrag. Die Arztrechnung kannst du im Anschluss überweisen. Lediglich in der Apotheke musst du in Vorleistung gehen.
Es gibt zwei Abrechnungsverfahren: der Privatversicherte rechnet mit dem Arzt nach dem Kostenerstattungsprinzip ab. Gesetzlich Versicherte nutzen das Sachleistungsprinzip.
Als Privatversicherter zahlst du selbst für Arztbesuche, Medikamente und Krankenhausaufenthalte. Die Abrechnung erfolgt über die Gebührenordnungen für Ärzte (GOÄ) oder Zahnärzte (GOZ). Du reichst die Rechnung dann erst bei deiner gesetzlichen und anschließend bei deiner privaten Krankenversicherung ein, um die Kosten erstattet zu bekommen. Dies geschieht im Kostenerstattungsprinzip, ähnlich wie bei einem Privatversicherten.
Sende die Rechnung deiner gesetzlichen Krankenversicherung. Diese prüft und erstattet, sofern es eine Leistung gibt, einen Teil der Rechnung. Diese Rechnung mit dem Erstattungsvermerk kannst du einfach bei der SDK einreichen und dann erfolgt bei uns die Regulierung und du erhältst die entsprechende Leistung