Betriebliche Altersvorsorge

Rente vom Arbeitgeber fördern lassen? Einfach vorausschauen.

Für die Sicherung Ihres Lebensstandards wird die eigene Altersversorgung immer wichtiger. Mit unserer betrieblichen Altersvorsorge ist Ihre gesetzliche Rentenlücke besonders clever abgesichert.

Gute Gründe für die betriebliche Altersvorsorge der SDK

In Zukunft werden die gesetzlichen Renten von immer mehr Rentnern durch immer weniger Beitragszahler finanziert. Das Rentenniveau sinkt deutlich. Die DirektRente unseres Partners, der Stuttgarter Versicherung, bietet Ihnen eine verlässliche Absicherung im Alter. Fordern Sie einfach Ihr persönliches Angebot an.

  • Unbegrenzt steuerfreier Aufbau der Altersvorsorge
  • Zahlungen Ihres Arbeitgebers sind steuerfrei und ggf. sozialversicherungsfrei
  • Betrieblich finanzierte Teile Ihrer DirektRente sind Hartz IV-sicher
  • Attraktive Sparleistung, da Beiträge aus Ihrem Bruttogehalt abgeführt werden
  • Vertrag kann bei Arbeitgeber-Wechsel mitgenommen werden
  • Gesetzlicher und / oder vertraglicher Insolvenzschutz; Lebenslange Altersrente oder einmalige Kapitalabfindung
  • Besteuerung der Leistung erst im Rentenalter, mit dann meist niedrigeren Steuersätzen
  • Sicherheit für Hinterbliebene durch Beitragsrückgewähr und Rentengarantiezeit
  • Jährliche Wertbestätigung über den aktuellen Stand der Höhe der Versorgung


Die 3 Wege zur betrieblichen Altersvorsorgung

Sinkende Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung können zu erheblichen finanziellen Einschränkungen im Alter führen. Die betriebliche Altersvorsorgung (bAV) ist durch die staatliche Förderung in Form von steuer- und sozialversicherungsfreien Beiträgen eine gute Möglichkeit, dem entgegen zu wirken. Arbeitgeber sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihren Mitarbeitern eine bAV zu ermöglichen. Die Finanzierung kann durch den Arbeitgeber, Arbeitnehmer oder in einer Mischform erfolgen. Profitieren werden in jedem Fall beide Parteien.

Direktversicherung der SDK Leben

Die Direktversicherung ist der Klassiker unter den Formen der betrieblichen Altersversorgung. Dieser Weg eignet sich besonders für Personen, die frühzeitig und flexibel mit begrenzten Beiträgen in die bAV einsteigen möchten. Der Arbeitgeber schließt für den Arbeitnehmer eine Rentenversicherung bei der SDK ab. Die Beitragszahlung kann als zusätzliche Arbeitgeberleistung erfolgen, über eine Entgeltumwandlung oder in einer Mischform der beiden. Grundlage der Direktversicherung bildet eine Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht der SDK Lebensversicherung a.G.  Die Beiträge sind bis zu 3.120 Euro pro Jahr (2018) von der Steuer- und Sozialversicherungspflicht befreit. Sofern keine pauschalbesteuerte Direktversicherung besteht, können zusätzlich 1.800 Euro steuerfrei einbezahlt werden.

Pensionszusage vom eigenen Unternehmen

Diese Form der bAV eignet sich besonders für Personen mit höherem Versorgungswunsch, die den Förderrahmen der Direktversicherung bereits ausgeschöpft haben (z.B. leitende Angestellte oder Gesellschafter-Geschäftsführer). Bei einer Pensionszusage verspricht der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern oder deren Hinterbliebenen direkt Versorgungsleistungen. Dafür muss das Unternehmen gewinnmindernde Pensionsrückstellungen bilden, die zu einem Liquiditätsvorteil führen. Die SDK Lebensversicherung a.G. tritt hier "nur" mit einer Rückdeckungsversicherung auf, um das Versorgungsrisiko dem Arbeitgeber abzunehmen. Neben einer laufenden Zahlung sind bei Pensionszusagen auch Einmalbeiträge möglich.

Rückgedeckte Unterstützungskasse

Wie auch die Pensionszusage lohnt sich dieser Weg der bAV besonders dann, wenn der Arbeitnehmer seine Möglichkeiten in der Direktversicherung ausgeschöpft hat und weiterer Versorgungsbedarf besteht (z.B. für leitende Angestellte oder Gesellschafter-Geschäftsführer). Die Unterstützungskasse ist eine überbetriebliche Versorgungseinrichtung, die für die Unternehmen die Verwaltung und Abwicklung der betrieblichen Altersversorgung übernimmt. Die SDK Lebensversicherung a.G. arbeitet mit der Versorgungseinrichtung des Versorgungswerks für deutsche Verbände und Arbeitgeber e.V. (VdVA) zusammen. Die Leistungserbringung der VdVA wird ebenfalls durch eine Rückdeckungsversicherung der SDK gesichert.



Berechnungsbeispiel zur Steuerersparnis

Durch die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge reichen schon kleine Beiträge, um hohe Einzahlungen zu generieren. Falls Sie Vermögenswirksame Leistungen oder einen Zuschuss vom Arbeitgeber erhalten, sind noch deutlich größere Summen möglich.

Beispiel: 100 Euro/Monat Umwandlung, ledig, Bruttoeinkommen 2.500 Euro  
Monatlicher Beitrag zur Direktversicherung aus Gehaltsumwandlung 100,00€
Monatliche Steuerersparnis (gesetzlich krankenversichert (mit Zusatzbeitrag 1,1 %), kein Kind, Stand 2017) 20,47€
Monatliche Steuerersparnis (Lohnsteuertabelle 2017, inkl. 8 % Kirchensteuer) 28,28€
Monatlicher Nettoaufwand (effektiver Aufwand) 51,25€


Auch Arbeitgeber profitieren von der betrieblichen Altersvorsorge

Bieten Arbeitgeber Ihren Mitarbeitern eine betriebliche Altersvorsorge an, hat das viele Vorteile für sie:

  • Aufwendungen kommen Mitarbeitern in unbegrenzter Höhe ohne Sozialversicherungs- und Steuerabzüge zugute
  • Argument für das Anwerben von Fach- und Führungskräften mit langfristiger Bindungswirkung
  • Hohe Versorgungen durch unbegrenzte Beitragshöhe
  • Schutz des eingezahlten Kapitals gegen Insolvenz
  • Auslagerung von Versorgungsrisiken durch eine Rückdeckungsversicherung
  • Beiträge sind Betriebsausgaben
  • Ausdruck sozialer Verantwortung und Fürsorge

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