Wo kann man sich impfen lassen?
In Deutschland steht genügend Impfstoff für alle bereit. Wer sich impfen lassen möchte, kann einen Termin beim Arzt oder in einem Impfzentrum machen oder eines der niedrigschwelligen Impfangebote der Bundesländer vor Ort wahrnehmen. Darüber hinaus bieten viele Betriebe Impfungen an.
Mit welchen Impfstoffen wird in Deutschland geimpft?
In der EU sind derzeit fünf Impfstoffe zugelassen: die mRNA-Impfstoffe Comirnaty® von BioNTech und Spikevax® von Moderna und die Vektorimpfstoffe Vaxzevria® von AstraZeneca und COVID-19 Vaccine Janssen® von Johnson&Johnson.
Der fünfte Impfstoff mit EU-Zulassung ist der Corona-Impfstoff Nuvaxovid®. Am 20.Dezember 2021 hat die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) die Zulassung des ersten proteinbasierten COVID-19-Impfstoffes des US-Pharmaunternehmens Novavax empfohlen. Damit steht auch Deutschland ein rekombinanter Proteinimpfstoff zum Schutz vor COVID-19 zur Verfügung, der im weiteren Sinne ein Totimpfstoff ist.
Wie groß sind die Abstände zwischen erster und zweiter Impfung?
Der mRNA-Impfstoff muss zweimal verabreicht werden. Zwischen der 1. und 2. Impfung sollten 3 bis 6 Wochen (Comirnaty® von Biontech) bzw. 4 bis 6 Wochen (Spikevax® von Moderna) liegen. Bei der 2. Impfung soll der gleiche Impfstoff desselben Herstellers verwendet werden wie bei der 1. Impfung.
Die Ständige Impfkommission empfiehlt nach einer ersten Impfung mit dem Vektorimpfstoff Vaxzevria® von AstraZeneca eine zweite Impfung mit einem mRNA-Impfstoff (heterologes Impfschema). Der Abstand beträgt dann 4 Wochen.
Der Vektorimpfstoff COVID-19 Vaccine Janssen® muss nur einmal verabreicht werden.
Ist die Impfung kostenlos?
Ja, alle Impfungen gegen das Coronavirus, die nach der Impfverordnung durchgeführt werden, sind für die Bürgerinnen und Bürger kostenlos. Das gilt auch für Auffrischungsimpfungen.
Was sind Auffrischungsimpfungen und was ist das Ziel von Auffrischungsimpfungen?
Bei der Auffrischungsimpfung handelt es sich um eine zusätzliche Verabreichung einer Dosis eines zugelassenen mRNA-Impfstoffes. Ziel der Booster-Impfung ist die Erhöhung des Impfschutzes. Diese ist insbesondere bei bestimmten Personengruppen, bei denen es zu einer reduzierten oder nachlassenden Immunantwort nach einer COVID-19-Impfserie kommen kann, wichtig.
Ziel ist es weiterhin, möglichst viele schwere Verläufe von COVID-19 (Hospitalisierung, Tod) zu verhindern. Neben der Schutzwirkung vor schweren Krankheitsverläufen führen Auffrischungsimpfungen gleichzeitig zu einer niedrigeren Virenlast und damit zu einer geringeren Infektiosität. So kann die Übertragung des Coronavirus SARS-CoV-2 insbesondere in der Umgebung vulnerabler Personen verringert werden.
Für wen wird eine Auffrischungs-Impfung empfohlen?
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt eine Auffrischungsimpfung allen Menschen ab 18 Jahren.
Bestimmte Personengruppen sollten die Auffrischungsimpfung jedoch vorrangig erhalten. Dazu zählen Menschen ab 70 Jahren, Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen, Pflegepersonal, Personal in medizinischen Einrichtungen mit direktem Kontakt zu Patientinnen und Patienten sowie Menschen mit einer Immunschwäche.
Die Empfehlung zur Auffrischung gilt auch für Schwangere ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel.
Zu welchem Zeitpunkt soll eine Auffrischungsimpfung erfolgen?
Die STIKO empfiehlt allen Personen ≥ 18 Jahre mindestens 3 Monate nach erfolgter Grundimmunisierung eine Auffrischungsimpfung mit einem mRNA-Impfstoff. Personen mit durchgemachter SARS-CoV-2-Infektion wird ebenfalls eine Auffrischung empfohlen.
Für die Auffrischung gilt:
Personen, die eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht und danach eine Impfstoffdosis erhalten haben, um den Immunschutz zu verbessern, sollen in einem Abstand von mindestens 3 Monaten nach der vorangegangenen Impfung eine Auffrischung erhalten.
Personen, die nach COVID-19-Impfung (unabhängig von der Anzahl der Impfstoffdosen) eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, sollen im Abstand von mindesten 3 Monaten nach Infektion ebenfalls eine Auffrischung erhalten.
Können sich auch Schwangere und Stillende impfen lassen?
Seit dem 16. September 2021 empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) die COVID-19-Imfpung für Stillende und Schwangere ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel. Die Impf-Empfehlung für Schwangere gilt für zwei Dosen des Impfstoffes Comirnaty mit Abstand 3 bis 6 Wochen. Wurde die Schwangerschaft nach der ersten Dosis festgestellt, sollte die zweite Dosis ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel erfolgen. Stillende unter 30 Jahren sollten ebenfalls den Impfstoff Comirnaty erhalten. Stillende Frauen über 30 Jahren könne auch zwei Dosen des Impfstoffes Spikevax (Moderna) im Abstand von 4-6 Wochen bekommen.
Was empfiehlt die STIKO zur Impfung von 5- bis 11- Jährigen?
Die STIKO empfiehlt die COVID-19 Impfung mit Comirnaty für Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren, die Vorerkrankungen haben. Auch Kinder, die engen Kontakt zu Menschen mit hohem Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf haben, sollen die Impfung bekommen. Auch Kinder ohne Vorerkrankung können auf Wunsch geimpft werden. Dies ist nach einem sorgfältigen Aufklärungsgespräch durch die Ärztin oder durch den Arzt möglich.
Laut STIKO-Empfehlung sollen zwei Dosen des Comirnaty-Impfstoffes im Abstand von drei bis sechs Wochen verabreicht werden. Die für Kinder dieser Altersgruppe zugelassene Impfstoffdosis beträgt 10 µg. Bei Jugendlichen und Erwachsenen werden 30 µg des Impfstoffes verabreicht.
Was empfiehlt die STIKO zur Impfung von 12- bis 17- Jährigen?
Die STIKO rät allen Kindern und Jugendlichen von 12- bis 17- Jahren sich zweimal impfen zu lassen. Grund dafür ist u.a., dass ungeimpfte Kinder und Jugendliche mit der jetzt vorherrschenden Delta-Variante ein höheres Infektionsrisiko haben. Die Impfung soll mit zwei Dosen des Impfstoffes Comirnaty (BioNTech/Pfizer) im Abstand von 3-6 Wochen erfolgen. Eine Impfung mit dem Impfstoff Spikevax (Moderna) wird für Personen unter 30 Jahren nicht empfohlen. Der Grund dafür sind Fälle von Herzmuskelentzündungen nach der Impfung. Diese traten in dieser Altersgruppe nach Comirnaty bisher seltener auf als nach Spikevax.
Wie lange hält der Impfschutz an?
Die Ergebnisse der Untersuchungen aus verschiedenen Ländern deuten darauf hin, dass auch 6 Monate nach der Zweitimpfung ein guter Impfschutz vor einem schweren COVID-19-Verlauf bei jüngeren und gesunden Personen vorhanden ist. Der Schutz gegenüber einer Infektion mit SARS-CoV-2 sinkt jedoch über die Zeit von 4 bis 6 Monaten. Daher empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) allen Personen über 18 Jahren eine Auffrischungsimpfung. Insbesondere nimmt der Impfschutz bei älteren Menschen oder Menschen mit einer Immunschwäche schneller ab als bei gesunden jungen Menschen. Daher sollen diese Personen die Auffrischungsimpfung auch vorrangig erhalten.
Wie sicher ist der Corona-Impfstoff?
Wie alle in Deutschland eingesetzten Impfstoffe werden auch die Mittel gegen eine Corona-Infektion vor ihrer Zulassung durch das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) und die zuständigen Gremien bei der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) überprüft und bewertet. Ausführliche Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsverfahren bietet die Internetseite des PEI: www.pei.de Auch danach erfolgt eine ständige Kontrolle („Surveillance“) zum Erfassen von Wirksamkeit und möglichen Nebenwirkungen. Nebenwirkungen und Impfreaktionen werden in Deutschland- zentral und Hersteller unabhängig- vom Paul-Ehrlich-Institut (PEI) erfasst. Die Versicherten können das PEI dabei unterstützen und Verdachtsfälle von Impfkomplikationen direkt über die Webseite www.nebenwirkung.bund.de übermitteln.
Außerdem bietet das PEI die Smartphone-App SafeVac App 2.0 an. Die App befragt die Nutzer anonym zu gesundheitlichen Beschwerden nach der Impfung. Sie kann im App Store und im Play Store kostenlos heruntergeladen werden. Die gesammelten Daten helfen dem PEI, die Sicherheit und Verträglichkeit der Impfstoffe besser zu bewerten. Auch ohne Nebenwirkungen können Sie zurückmelden, wie Sie die Impfung vertragen haben.
Der erste Schritt ist aber, sich beim Auftreten von schweren Nebenwirkungen in ärztliche Behandlung zu begeben.
Wer haftet bei Impfschäden?
Für Impfschäden kommt nach dem Infektionsschutzgesetz (IFSG) die öffentliche Hand auf. Zuständig ist das Bundesversorgungsamt. Nach dem IFSG ist ein Impfschaden u.a. die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung durch die Schutzimpfung.
Daneben kann es einen Anspruch gegen den Hersteller der Impfdosis geben. Nach der Gefährdungshaftung des § 84 AMG (Arzneimittelgesetz) haftet der pharmazeutische Unternehmer bei Gesundheitsbeeinträchtigungen des Geimpften, wenn sein Arzneimittel bei bestimmungsgemäßem Gebrauch schädliche Wirkungen hat, die über ein nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft vertretbares Maß hinausgehen oder der Schaden infolge einer nicht den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft entsprechenden Kennzeichnung, Fachinformation oder Gebrauchsinformation eingetreten ist.