Einfach gut beraten im April: Rund-um-Pflege-Paket der SDK

05.03.2020 | Gesundheitskompetenz

Bei Helga wurde vor einem Jahr Parkinson diagnostiziert. Der Schock über die Diagnose sitzt tief. Aber Helga hat sich vorgenommen, ihr Leben so lange wie möglich selbstbestimmt und aktiv zu gestalten. Die Gesundheitsberatung hat sie bereits kennengelernt, als sie sich dort zur Parkinsonerkrankung und den Behandlungsmöglichkeiten beraten lassen hat.

Durch die Beratung ist sie auch auf den gut verständlichen und wissenschaftlich abgesicherten Artikel zu Parkinson auf www.gesundheitsinformation.de gestoßen. In diesem Artikel konnte Helga auch ein Kapitel zum Thema Leben und Alltag mit Parkinson lesen. Dort steht, dass es wichtig ist, sich bei der fortschreitenden Erkrankung für die Zeit vorzubereiten, in der Sie mehr Unterstützung benötigen wird. Und das möchte Helga tun.

Sie ruft bei der SDK Gesundheitsberatung an und spricht mit der Beraterin für Pflege und Soziales Frau Schober. Ein wichtiges Thema für Helga sind die Vorsorgedokumente. Frau Schober zählt die Dokumente auf und erklärt die Unterschiede.

In der Vorsorgevollmacht lege ich schriftlich fest, welche Person mich in persönlichen Angelegenheiten vertreten soll, wenn ich selbst dazu nicht mehr in der Lage bin. Dazu gehören Gesundheitsvorsorge, finanzielle Angelegenheiten, Umgang mit Behörden, Wohnungsangelegenheiten, Post etc. Liegt eine Vorsorgevollmacht vor, muss i.d.R. kein Betreuungsgericht eingeschalten werden.

Eine Betreuungsverfügung kann ich verfassen, wenn es keine Person gibt, der ich eine Vollmacht erteilen möchte. In der Betreuungsverfügung bestimme ich, welche Person vom Gericht als Betreuer eingesetzt werden soll und wer nicht. Dieses Dokument ist für den Fall, wenn von einem Betreuungsgericht eine gesetzliche Vertretung eingesetzt werden muss. Ein gerichtlich bestellter Betreuer wird vom Gericht überwacht.

In der Patientenverfügung lege ich schriftlich fest, welche medizinischen Maßnahmen gewünscht oder abgelehnt werden. Dieses Dokument richtet sich vor allem an Ärzte und Pflegepersonal. Für Bevollmächtigte oder Betreuer ist es ebenfalls ein wichtiges Dokument. Sie kennen den Willen des Patienten und können ihn, wenn nötig, z.B. im Krankenhaus durchsetzen.

Helga kennt nun die verschiedenen Vorsorgedokumente. Aber wie komme ich denn nun zu meinen eigenen Vorsorgedokumenten, fragt sie Frau Schober. Die Gesundheitsberatung verweist die Ratsuchenden sehr gerne auf die Informationsmaterialien des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) zum Thema Vorsorgedokumente. Das Ministerium passt seine Unterlagen regelmäßig der aktuellen Rechtsprechung an und gibt tolle Formulierungsbeispiele für die Erstellung. Frau Schober vereinbart mit Helga, dass sie ein Informationspaket per Post erhält, um Ihre Vorsorgedokumente erstellen zu können. Das Informationspaket beinhaltet alle relevanten Dokumenten bzw, Broschüren des BMJV sowie ein Informationsblatt der SDK Gesundheitsberatung zu Vorsorgedokumente. Helga freut sich über dieses Angebot. Frau Schober bietet ihr an, sich zu melden, wenn sie bei der Erstellung der Dokumente Fragen hat. Oder wenn Sie die medizinischen Inhalte ihrer Patientenverfügung überprüfen lassen möchte.

Auch das Thema Pflege beschäftigt Helga sehr. Sie hofft, dass sie noch lange selbstständig bleibt. Aber sie möchte vorbereitet sein. Wenn der Pflegefall eintritt, ist es sinnvoll, sich beraten zu lassen. Z.B. bei der SDK Gesundheitsberatung oder bei einem örtlichen Pflegestützpunkt. Die Beantragung eines Pflegegrades, die Vorbereitung auf den Begutachtungstermin sowie die Klärung der Versorgung sind weitere wichtige Schritte. Wer kann mich unterstützen? Brauche ich einen Pflegedienst oder ist ein Umzug ins Pflegeheim nötig? Frau Schober informiert Helga über die verschiedenen Checklisten, die die SDK im Rahmen der Pflegekampagne veröffentlicht hat:

Dort kann Helga neben Informationen auch nützliche Links finden, wo Sie z.B. online nachschauen kann, welche Pflegedienste bei ihr vor Ort tätig sind. Um im Dschungel der Pflegeversicherung zurecht zu kommen, kann Helga den SDK-Pflege-Glossar verwenden. Dort sind viele Begriffe aus der Pflegeversicherung kurz und gut verständlich erklärt. Auch der Artikel zu den Wohn- und Pflegeformen im Alter kann für Helga interessant sein. Da geht es nicht nur um klassische Versorgungsformen wie Pflegeheim, Pflegedienst oder Betreutes Wohnen. Alternative Wohnformen sind ebenfalls gefragt: Senioren-WGs, Wohnen im Mehrgenerationenhaus und Wohnen für Hilfe sind Beispiele dafür. Die Pflegekampagne findet Helga klasse. Helga weiß, dass sie sich jederzeit erneut bei der Gesundheitsberatung melden kann, wenn Sie Fragen hat.

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