Einfach gut beraten im April: Schwerbehinderung

20.03.2019 | Gesundheitskompetenz

Herr Pauli (Name geändert, Anm. d. Red.) liest interessiert in der neuen Mitgliederzeitschrift der SDK von der Gesundheitsberatung. Er ruft gleich beim Beraterteam an. Denn Herr Pauli möchte einen Schwerbehindertenausweis haben. Aber sein Verschlimmerungsantrag beim Versorgungsamt wurde abgelehnt.

Herr Pauli bekommt keinen höheren Grad der Behinderung und keine Merkzeichen. Der bisherige GdB von 30 bleibt. Herr Pauli möchte erfahren, was er gegen den Ablehnungsbescheid tun kann.

Frau Schober vom Beraterteam der SDK Gesundheitsberatung erklärt ihn, wie, wo und bis wann ein Widerspruch eingereicht werden muss. Herr Pauli erfährt von Frau Schober, dass er bei der Behörde das Recht auf Akteneinsicht einfordern kann.

Wie er den Widerspruch formulieren soll, weiß er aber immer noch nicht genau. Frau Schober schlägt vor, ihm eine Checkliste für den Widerspruch sowie eine Formulierungshilfe zu schicken. Herr Pauli ist froh über die hilfreichen Auskünfte und weiß, was er nun gegen den Bescheid unternehmen kann.

Ministerium der Justiz Nordrhein-Westfalen (Stand 2018): Der Widerspruch, Online-Quelle, URL: https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoerden/fachgerichte/Sozialgericht/Einzelverfahren/widerspruch_2/index.php, zuletzt abgerufen am 09.10.2018; Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - § 25 Akteneinsicht durch Beteiligte SGB X: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__25.html