FLEXOprivat - private Vollversicherung für Arbeitnehmer
Arbeitnehmer, die mit ihrem Bruttoeinkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegen (2011: 49.500 Euro im Jahr), können zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung frei wählen. Die Hälfte des zu zahlenden Beitrags übernimmt der Arbeitgeber, maximal bis zum Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung.
Der Unterschied
Die Beitrags-/Leistungssysteme von GKV und PKV unterscheiden sich grundlegend:
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
- Die Beiträge richten sich prozentual nach dem Einkommen ihrer Versicherten.
- Wer innerhalb der Beitragsbemessungsgrenze mehr verdient, bezahlt mehr.
- Beitragsfrei mitversichert sind Ehepartner ohne oder mit nur geringfügigen Einkünften sowie Kinder.
- Es werden altersbedingte Mehrausgaben auf alle Versicherten umgelegt. Angesichts der steigenden Zahl älterer Menschen wird dieser Verteilungsspielraum immer geringer.
Private Krankenversicherung (PKV)
Bei der PKV zahlt jede Person einen eigenen Beitrag. Maßgeblich für die Höhe sind:
- Alter und Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss
- Geschlecht der versicherten Person
- Umfang des Versicherungsschutzes
Zur Vermeidung von Beitragserhöhungen aufgrund des mit dem Alter steigenden Krankheitsrisikos werden ab Vertragsbeginn Alterungsrückstellungen aufgebaut.
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