Ein Generikum (Plural: Generika) ist ein Nachahmerpräparat eines Arzneimittels. Generika sind deutlich günstiger als ihre Originalpräparate. Ihre Wirkstoffe sind chemisch identisch mit dem Originalpräparat, die Wirkstoffmenge ist ebenfalls gleich.
Ein bekanntes Beispiel ist ASS als Generikum für das bekannte Originalpräparat Aspirin®
Häufig gestellte Fragen zu Generika
Um eine Zulassung zu erhalten, muss jedes Arzneimittel beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) oder auf EU-Ebene bei der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) einen umfassenden Zulassungsprozess durchlaufen. Es erfolgt eine strenge Prüfung der Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit.
Generika sind deutlich günstiger als die Originalpräparate. Die Kosten für Forschung und Entwicklung sowie die Zulassung sind für Generikaunternehmen geringer.
Generika werden bereits bei den meisten Erkrankungen eingesetzt. Dazu gehören z.B. Bluthochdruck, Rheuma, Diabetes, Krebs, Infektionskrankheiten, HIV/AIDS, Asthma, Parkinson, Epilepsie, psychische Erkrankungen und Schmerzen.
Ein neues Arzneimittel genießt zunächst für einige Jahre Patentschutz; keine andere Pharmafirma darf dieses Medikament in diesem Zeitraum herstellen und vertreiben. Nach Ablauf des Patentschutz-meist ein festgelegter Zeitraum von mehreren Jahren- dürfen andere Hersteller dieses Arzneimittel verkaufen. Sie stellen Nachahmerpräparate, also Kopien von den Originalpräparaten her. Die Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit muss durch ein Zulassungsverfahren geprüft und nachgewiesen sein.