Gewinnspiel Teilnahmebedingungen

  • 1. Veranstalter, Geltung der Teilnahmebedingungen
    Veranstalter dieses Gewinnspiels ist die Süddeutsche Krankenversicherung a. G., Raiffeisenplatz 11, 70736 Fellbach (im folgenden „Veranstalter“). Durch die Teilnahme am Gewinnspiel erklären Sie (im Folgenden „Teilnehmer“) sich mit den Teilnahmebedingungen einverstanden. Das Gewinnspiel findet in der Zeit vom 23.01.2024 bis einschließlich 31.01.2024 statt. Der Veranstalter veröffentlicht das Gewinnspiel auf Instagram. Instagram steht jedoch in keinerlei Verbindung mit dem Gewinnspiel und steht auch nicht als Ansprechpartner für das Gewinnspiel zur Verfügung.

    Neben diesen Teilnahmebedingungen wird bei Facebook/Instagram-Gewinnspielen das Verhältnis zwischen dem Veranstalter, dem Teilnehmer und Facebook/Instagram durch die Nutzungsbedingungen und die Datenschutzregeln von Facebook/Instagram bestimmt. Weitere Informationen zur gemeinsamen Verantwortung der SDK und Facebook/Instagram hinsichtlich des Datenschutzes finden Sie in der Datenschutzerklärung Social Media.
     
  • 2. Teilnahmevorrausetzungen
    Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen und geschäftsfähigen Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die zum Zeitpunkt der Teilnahme mindestens 18 Jahre alt sind. Die Teilnahme ist nur in eigenem Namen möglich. Mitarbeitende der SDK Gruppe sowie deren Angehörigen sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Teilnahme an dem Gewinnspiel besteht nicht. Die Teilnehmer verpflichten sich, keine rechtswidrigen Inhalte zu posten oder zu teilen. Sollten dennoch Dritte Ansprüche wegen der Verletzung ihrer Rechte geltend machen, so stellt der Teilnehmer die Süddeutsche Krankenversicherung a. G. von allen Ansprüchen frei. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel verpflichtet sich jeder Teilnehmer, für seine etwaigen Rechtsverstöße persönlich einzustehen. Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer zu disqualifizieren, die den Teilnahmevorgang manipulieren bzw. dieses versuchen und/oder gegen die Teilnahmebedingungen oder die guten Sitten verstoßen und/oder anderweitig in unfairer bzw. unlauterer Weise versuchen, das Gewinnspiel zu beeinflussen. Die Teilnahme kann nur ein Mal pro Gewinnspiel erfolgen. Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist kostenlos und unabhängig von dem Erwerb von Dienstleistungen des Veranstalters.
     
  • 3. Durchführung des Gewinnspiels und Gewinne
    Die Teilnahme erfolgt über das Instagram-Profil der Süddeutschen Krankenversicherung a.G. durch Kommentierung und Gefällt-Mir-Angabe des Gewinnspielposts und das Abonnieren des Instagram-Kanals @sdk_dergesundheitsspezialist. Aus allen Kommentaren werden per Zufallsverfahren sechs Gewinner ermittelt. Die Ziehung erfolgt am 01.02.2024. Die Gewinner des Gewinnspiels haben die Chance auf eins von sechs HaferHaps-Snack-Boxen der Marke Purmacherei. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel ganz oder zeitweise auszusetzen, wenn nicht von dem Veranstalter verursachte Schwierigkeiten auftreten, die die Integrität des Gewinnspiels gefährden. Dies gilt etwa bei technischen Komplikationen, rechtlichen oder sonstigen Gründen und somit eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht mehr gewährleistet werden kann. Außerdem bei Manipulationen bzw. Manipulationsversuchen, die die Sicherheit oder die reguläre Durchführung des Gewinnspieles beeinflussen. Dies liegt vor, wenn zum Beispiel automatische Skripte, Hackertools, Trojaner oder Viren eingesetzt werden oder wenn ein Teilnehmer sich durch andere unerlaubte Mittel einen Vorteil verschafft.
  • 4. Gewinnermittlung
    Der oder die Gewinner werden per Facebook/Instagram-Nachricht direkt informiert. Jeder Gewinner muss sich, wenn der Gewinn versendet oder abgeholt werden muss, innerhalb von 3 Tagen über eine private Nachricht an den Facebook/Instagram-Account mit seinen Adressdaten melden. Meldet sich ein Gewinner nicht innerhalb dieser Frist, verfällt der Anspruch. Sollten die angegebenen Kontaktdaten fehlerhaft sein, ist der Veranstalter nicht verpflichtet, weitere Nachforschungen anzustellen. Die Nachteile, die sich aus der Angabe fehlerhafter Kontaktdaten ergeben, gehen zu Lasten der Teilnehmer. Der Gewinn kann nicht in bar abgelöst oder ausgezahlt werden. Der Gewinnanspruch kann nicht abgetreten oder auf Dritte übertragen werden. Sollten ein oder mehrere Teilnehmer fälschlicher Weise als Gewinner benachrichtigt worden sein (z. B. wegen eines Fehlers bei der Auslosung und/oder dem Versand der Gewinnbenachrichtigung), wird der Veranstalter den bzw. die Teilnehmer unverzüglich über diesen Fehler in Kenntnis setzen und die Gewinnbenachrichtigung korrigieren. Die Sachpreise werden, soweit diese postversandfähig sind, dem Gewinner postalisch an die bei der Anmeldung angegebene Adresse gesandt. Eine kommerzielle Verwendung von Gewinnen, wie der Weiterverkauf (mit Gewinn), Schwarzhandel und Ticketspekulationen (z. B. Versteigerung auf Auktionsplattformen wie eBay) ist untersagt.
     
  • 5. Anfertigung von Foto- und Filmaufnahmen
    Der Veranstalter behält sich das Recht vor ggf. begleitende Foto- und/oder Filmaufnahmen von den Gewinnern bei der Gewinnübergabe anzufertigen. Diese Aufnahmen erfolgen zu Dokumentations-, Marketing- und Werbezwecken, insbesondere zur Veröffentlichung im Intra- und Internet, in Geschäftsberichten und in Werbemitteln (Broschüren, Anzeigen, Flyern, Plakaten etc.). Vor der Gewinnübergabe holt der Veranstalter die Einwilligung des Teilnehmers rechtzeitig ein.
     
  • 6. Hinweise zur Verwendung Ihrer persönlichen Daten:
    Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel willigt die/der Teilnehmer/Teilnehmerin ausdrücklich ein, dass die mitgeteilten Daten zum Zweck der Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels für die Dauer des Gewinnspiels und die Abwicklung von der Süddeutschen Krankenversicherung a.G. erhoben, verarbeitet, gespeichert und genutzt werden.  Der Veranstalter kann diese Daten zur Abwicklung des Gewinnspiels auch an Dienstleister weitergeben, die Aufgaben ganz oder teilweise zur Erledigung übernehmen (z. B. Transportunternehmen für die Gewinnzustellung). Die Verpflichtung dieser Dienstleister erfolgt analog den datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Eine Erweiterung der Zweckbestimmung der Datenverwendung ist damit nicht verbunden. Sofern eine Einwilligungserklärung erforderlich sein sollte, wird diese im Rahmen des Gewinnspiels von Ihnen eingeholt. Mit Ihrer Teilnahme erklären Sie sich außerdem damit einverstanden, dass die Süddeutsche Krankenversicherung a.G. Ihren Namen und Wohnort im Fall eines Gewinnes veröffentlichen darf. Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass ihre ggf. eingereichten Fotos oder Bilder auf Facebook/Instagram und außerhalb veröffentlicht werden dürfen. Des Weiteren informieren wir Sie, dass durch die Nutzung von Facebook/Instagram auch eine Datenverarbeitung bei Facebook/Instagram stattfindet, auf die wir keinen Einfluss haben. Nähere Informationen dazu finden sie auf: www.facebook.com/privacy/explanation. Im Übrigen findet eine Weitergabe der personenbezogenen Daten an Dritte nicht statt.

    Im Falle von Gewinnspielen erfolgt die Löschung der Daten der Gewinner erst nach dem Ablauf der gesetzlichen Speicherpflicht. Alle personenbezogenen Daten der übrigen Teilnehmer werden drei Monate nach Ablauf eines jeden Jahres gelöscht, wenn die Bekanntgabe der Gewinner vor dem 1. Oktober erfolgt, ansonsten bis spätestens 30. März des übernächsten Jahres.

    Sie erreichen unseren Datenschutzbeauftragten unter:
    Süddeutsche Krankenversicherung a.G. 
    Datenschutzbeauftragter 
    Raiffeisenplatz 11 
    70736 Fellbach 
    Telefon: 0711 7372-8516
    E-Mail-Adresse: datenschutz(at)sdk.de

    Weitere Informationen zum Datenschutz bei Gewinnspielen auf Facebook/Instagram finden Sie in der Datenschutzerklärung Social Media.

    Information über Ihre Rechte als „betroffene Person“ nach der DS-GVO:
    • Recht auf Auskunft (Art. 15 Abs. 1, 2 DS-GVO)
    • Recht auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO) bzw. Löschung (Art. 17 DS-GVO)
    • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung(Art. 18 DS-GVO)
    • Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 19 DS-GVO)
    • Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DS-GVO)
    • Widerrufsrecht (Art. 7 Abs. 3 DS-GVO)
    • Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 77 DS-GVO)
       
  • 7. Schlussbestimmungen
    Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel anzupassen, zu ändern oder abzubrechen, falls die Notwendigkeit besteht. Hinsichtlich der Durchführung des Gewinnspiels ist der Rechtsweg ausgeschlossen. Das Gewinnspiel unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für den Fall, dass eine Bestimmung dieser Bedingungen für undurchsetzbar erachtet wird, wird die Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit der verbleibenden Bestimmungen hiervon nicht berührt, und die undurchsetzbare Bestimmung wird durch diejenige durchsetzbare Bestimmung ersetzt, die der zugrundeliegenden Absicht der undurchsetzbaren Bestimmung am nächsten kommt. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen jederzeit zu ändern, zu ergänzen, ihnen Bestimmungen hinzuzufügen oder solche aus ihnen zu entfernen. Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook/Instagram und wird in keiner Weise von Facebook/Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert. Die Süddeutsche Krankenversicherung a.G. ist nicht verantwortlich für aufgrund von Verzögerungen oder Störungen des Internets zu spät eingereichte oder verloren gegangene Nachrichten, für Probleme oder technische Störungen bei Telefon-, Breitband- oder anderen Netzwerken sowie das Nichtankommen von Nachrichten.

    Ferner haftet die Süddeutsche Krankenversicherung a.G. nicht für Sach- und Rechtsmängel der von Kooperationspartner oder Preissponsoren gestifteten Preise und/oder für die Insolvenz des Kooperationspartners/Preissponsors und daraus resultierenden Folgen für die Gewinnspieldurchführung und Gewinnabwicklung. Soweit vom Gewinner Ansprüche im Zusammenhang mit den erhaltenen Gewinnen geltend gemacht werden, sind diese, soweit rechtlich zulässig unmittelbar gegen den Hersteller/Händler, Lieferanten oder sonstigen Leistungsträger zu richten. Sollten diesbezügliche Ansprüche bei der Süddeutschen Krankenversicherung entstehen, werden diese an die jeweiligen Gewinner abgetreten.