Gute Gründe für die Auslandsreise-Krankenversicherung der SDK
Gehen Sie beruhigt in den Urlaub oder auf Geschäftsreise. Bei Ihrer Auslandsreise mit einer Dauer von maximal 56 Tagen am Stück unterstützen wir Sie mit unseren umfassenden Leistungen.
- Ambulante ärztliche Behandlung
- Arznei-, Verbands- und Heilmittel
- Schmerzstillende Zahnbehandlung einschließlich Reparaturen von Zahnersatz
- Transport zur stationären Heilbehandlung oder zum Notfallarzt
- Behandlung und Unterbringung im Krankenhaus
- Medizinisch sinnvoller und vertretbarer Kranken-Rücktransport
- Bergungskosten bei Unfall bis 5.000 €
- Bestattung im Ausland oder Überführung ins Inland bis zu 12.000 €
- Todesfallleistung in Höhe von 5.000 € bei Unfalltod
- 24-Stunden-Notrufservice unter der Telefonnummer +49 711 9952-2001
Unsere Auslandsreise-Krankenversicherung lohnt sich
Wir bieten Ihnen für jede Reiseplanung den passenden Tarif.
Häufig gestellte Fragen
Sie haben noch Fragen? Hier finden Sie die wichtigsten Antworten.
Für Streitigkeiten aus Onlineverträgen steht Ihnen die OS-Plattform aus ec.europa.eu zur Verfügung. Die OS-Plattform ist eine zentrale Anlaufstelle für Verbraucher und Unternehmer, die ihre Streitigkeiten außergerichtlich beilegen möchten. Sie ist für alle Bürger der Europäischen Union kostenfrei zugänglich. Eine über die OS-Plattform eingereichte Beschwerde, wird an uns und die zuständige Streitschlichtungsstelle weitergeleitet.
Alternativ können Sie sich auch direkt an den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22 in 10052 Berlin wenden.
Ja, wenn Ihre Reise bereits im versicherten Kalenderjahr beginnt und nicht länger als 56 Tage dauert. Schließen Sie Ihre Auslandsreise-Krankenversicherung am besten gleich als Dauer-Police ab. So verlängert sich Ihr Versicherungsschutz Jahr für Jahr und Sie sparen sogar noch Geld dabei. Denn ab dem 2. Kalenderjahr verringert sich der Beitrag.
Für Notfälle im Ausland haben wir einen 24-Stunden-Notrufservice eingerichtet. Unter + 49 711 99522001 erhalten Sie Hilfe rund um die Uhr, wie zum Beispiel für die Benennung eines Arztes vor Ort oder zur Organisation und Durchführung eines Krankenrücktransportes.
Damit wir Ihnen schnell und unbürokratisch Ihre Kosten ersetzen können, benötigen wir eine kurze Beschreibung des Krankheitsfalles, das genaue Datum von Reisebeginn und -ende, die Originalrechnungen mit Zahlungsbestätigung, die ärztliche Verordnung bei Medikamenten, Heil- und Verbandmitteln sowie die IBAN und BIC des Abbuchungskontos.
Bitte achten Sie darauf, dass auf der Rechnung folgende Dinge vermerkt sind: Name und Geburtsdatum des Patienten, Krankheitsbezeichnung (Diagnose), Behandlungsdaten und -dauer, alle Einzelleistungen des Arztes und des Krankenhauses mit Einzelkosten.
Bei einer Reise nach Russland ist im Rahmen der Beantragung des Visums die Vorlage eines Nachweises über das Bestehen einer Auslandsreise-Krankenversicherung zwingend erforderlich.
Reisende nach Kuba sind verpflichtet, bei der Einreise einen in Kuba gültigen Versicherungsschutz im Rahmen einer Auslandsreise-Krankenversicherung nachzuweisen.
Gerne stellen wir Ihnen die jeweils erforderliche Versicherungsbestätigung aus. Wichtig: Bitte teilen Sie uns neben dem Reiseland auch den konkreten Reisezeitraum mit.
Selbstverständlich können Sie bei Bedarf auch für andere Länder Versicherungsbestätigungen erhalten. Unser Team steht Ihnen gerne zur Verfügung – telefonisch unter 0711 7372-7133, per Fax unter 0711 7372-7233 oder per E-Mail an auslandsreise@sdk.de.
Downloads
Wichtige Informationen und Dokumente stellen wir Ihnen natürlich gerne offline zur Verfügung. Einfach hier downloaden.
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Hier die wichtigsten Serviceleistungen für Sie im Überblick. Nur wenn Sie gut informiert sind, können Sie sich gut um sich selbst und Ihre Gesundheit kümmern. Wir unterstützen Sie durch Neuigkeiten und Hintergrundinformationen zu allen wichtigen Gesundheitsthemen.
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