Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen

20.05.2020 | Gesundheitstipps

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen sollen berufsbedingten Erkrankungen vorbeugen. Fachleute unterscheiden zwischen Pflichtvorsorge und Wunschvorsorge.

Arbeitgeber haben eine Fürsorgepflicht. Sie sind rechtlich verpflichtet, arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen im Betrieb durchzuführen. Hier erfahren Sie, welche Vorsorgeuntersuchungen es gibt, wie diese ablaufen und für welche Berufsgruppen Sie wichtig sind.

Was ist das Ziel arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen?

Das Ziel arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen ist es, arbeitsbedingte Erkrankungen durch regelmäßige Vorsorge frühzeitig zu erkennen und anerkannten Berufskrankheiten im besten Fall vorzubeugen. Bei einer arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung klärt der Betriebsarzt Sie über persönliche Gesundheitsrisiken auf. Es geht bei der Untersuchung nicht darum, eine gesundheitliche Eignung für bestimmte berufliche Anforderungen nachzuweisen. Es besteht kein Untersuchungszwang. Alle körperlichen und klinischen Untersuchungen werden ausschließlich im Einvernehmen mit dem Beschäftigten durchgeführt.

Die Ziele der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung im Überblick

  • Die Gesundheit der Mitarbeiter durch präventive und hygienische Maßnahmen zu fördern und zu erhalten,
  • Gefährdungen zu vermeiden oder zumindest zu reduzieren,
  • (berufsbedingte) Krankheiten und Gesundheitsschäden durch die regelmäßige Vorsorge frühzeitig zu erkennen,
  • im Krankheitsfall Therapien und Reha-Maßnahmen zu veranlassen und
  • die berufliche Wiedereingliederung nach krankheitsbedingter Abwesenheit zu unterstützen.

Wann sind arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen notwendig?

Bei Tätigkeiten mit hohen Belastungen und Gefährdungen sind Arbeitgeber verpflichtet, arbeitsmedizinische Untersuchungen durchzuführen.

  • Pflichtvorsorge: Unternehmen sind verpflichtet, bei Arbeitnehmern vor der Aufnahme einer gefährdenden Tätigkeit eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung durchführen zu lassen. Der Arbeitnehmer darf die Tätigkeit nur ausführen, wenn diese Pflichtvorsorge stattgefunden hat. Die Untersuchungsergebnisse werden nicht in der Personalakte vermerkt. Dem Arbeitnehmer wird nach der Untersuchung lediglich mitgeteilt, ob er für eine bestimmte Tätigkeit geeignet ist. Die Diagnose erfährt nur der untersuchte Mitarbeiter.
  • Angebotsuntersuchung: Darüber hinaus ist der Arbeitgeber verpflichtet, bei bestimmten Gefährdungen am Arbeitsplatz arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen anzubieten. Der Mitarbeiter kann frei entscheiden, ob er an diesen präventiven Maßnahmen teilnimmt. Ein Beispiel für eine Angebotsuntersuchung ist ein Sehtest für Beschäftigte, die ständig am Bildschirm arbeiten.
  • Wunschvorsorge: Viele Arbeitgeber bieten ihren Mitarbeitern darüber hinaus weitere freiwillige Vorsorgeuntersuchungen an. Diese haben das Ziel, Erkrankungen, die mit der Beschäftigung zu tun haben können, frühzeitig zu erkennen.

Beispiele für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen

Je nach beruflicher Tätigkeit kommen verschiedene arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen und präventive Maßnahmen in Frage.

  • Allgemeiner Gesundheitscheck: Im Rahmen eines allgemeinen Gesundheitschecks können gesundheitliche Probleme bereits im Vorfeld erkannt werden. Neben der Früherkennung können auch spezifische Belastungen, die berufliche Tätigkeiten mit sich bringen, frühzeitig aufgedeckt und Verhaltensmaßnahmen festgelegt werden.
  • Lungenfunktionstest: Mit diesem Test untersucht der Arzt den Zustand der Atemwege von Beschäftigten und bestimmt die Leistungsreserven der Lunge. Bei Lungenerkrankungen sind die Werte meist in typischer Weise verändert.
  • Hörtest: Lärmschwerhörigkeit ist eine der häufigsten Berufskrankheiten. Ihr kann durch regelmäßige Untersuchungen rechtzeitig vorgebeugt werden.
  • Sehtest: Beim Sehtest prüft der Betriebsarzt die Sehstärke, das räumliche Sehvermögen, die Farbwahrnehmung und Netzhautfunktion, um Störungen frühzeitig zu erkennen.

Wer führt die arbeitsmedizinischen Untersuchungen durch?

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen werden ausschließlich von Fachärzten für Arbeitsmedizin oder Ärzten, die über eine betriebsmedizinische Zusatzqualifikation verfügen, durchgeführt. Oberstes Ziel dieser präventiven Maßnahme ist es, berufsbedingten Krankheiten und Unfällen vorzubeugen. Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen regelt das Arbeitsschutzgesetz.

Wie oft und wann müssen arbeitsmedizinische Vorsorgen wiederholt werden?

Wann und wie oft Vorsorgeuntersuchungen anstehen, hängt von den Arbeitsplatzbedingungen und dem Gesundheitszustand des Arbeitnehmers ab. In der Regel bestimmt der Betriebsarzt nach der ersten Vorsorge, wann und wie oft Termine stattfinden. Sie wollen mehr wissen? Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Ausschusses für Arbeitsmedizin (AfaMed) kostenlos als Download.

<bitte afamed="" aufgaben="" ausschuss-fuer-arbeitsmedizin_node.html="" de="" geschaeftsfuehrung-von-ausschuessen="" https:="" link="" setzen="" www.baua.de="">Eine arbeitsmedizinische Untersuchung – Schritt für Schritt </bitte>

Eine Vorsorgeuntersuchung besteht aus verschiedenen Schritten:

  • <bitte afamed="" aufgaben="" ausschuss-fuer-arbeitsmedizin_node.html="" de="" geschaeftsfuehrung-von-ausschuessen="" https:="" link="" setzen="" www.baua.de="">Arbeitsplatzbetrachtung durch den Betriebsarzt, </bitte>
  • <bitte afamed="" aufgaben="" ausschuss-fuer-arbeitsmedizin_node.html="" de="" geschaeftsfuehrung-von-ausschuessen="" https:="" link="" setzen="" www.baua.de="">Untersuchung und Befragung der Beschäftigten, </bitte>
  • <bitte afamed="" aufgaben="" ausschuss-fuer-arbeitsmedizin_node.html="" de="" geschaeftsfuehrung-von-ausschuessen="" https:="" link="" setzen="" www.baua.de="">Beurteilung des Gesundheitszustands der Mitarbeiter, </bitte>
  • <bitte afamed="" aufgaben="" ausschuss-fuer-arbeitsmedizin_node.html="" de="" geschaeftsfuehrung-von-ausschuessen="" https:="" link="" setzen="" www.baua.de="">Beratung der Mitarbeiter, </bitte>
  • <bitte afamed="" aufgaben="" ausschuss-fuer-arbeitsmedizin_node.html="" de="" geschaeftsfuehrung-von-ausschuessen="" https:="" link="" setzen="" www.baua.de="">Dokumentation der Untersuchungsergebnisse, </bitte>
  • <bitte afamed="" aufgaben="" ausschuss-fuer-arbeitsmedizin_node.html="" de="" geschaeftsfuehrung-von-ausschuessen="" https:="" link="" setzen="" www.baua.de="">Information der Mitarbeiter über die Ergebnisse, </bitte>
  • <bitte afamed="" aufgaben="" ausschuss-fuer-arbeitsmedizin_node.html="" de="" geschaeftsfuehrung-von-ausschuessen="" https:="" link="" setzen="" www.baua.de="">bei Pflichtuntersuchungen: Bericht an den Arbeitgeber. </bitte>

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Quellen: