Einfach gut beraten im Juni: Mehr Selbstbestimmung mit der Patientenverfügung

30.05.2020 | Gesundheitskompetenz

Das Testament ist geschrieben. Die Vorsorgevollmacht ist erstellt. Es ist alles erledigt, hat Wolfgang geglaubt. Bis ihn seine Tochter auf die Patientenverfügung angesprochen hat. Davon hat er zwar schon gehört, aber eine eigene Patientenverfügung hat er selbst noch nicht erstellt. Dann ist es jetzt allerhöchste Zeit, denkt er sich. Wolfgang nimmt sich vor, sich zum Thema Patientenverfügung zu erkundigen. Er ruft bei der SDK Gesundheitsberatung an und spricht mit der Beraterin Katrin Schober.

Frau Schober erklärt: Die Patientenverfügung gehört zu den Vorsorgedokumenten. Darin legt man schriftlich fest, welche medizinischen Maßnahmen gewünscht sind oder abgelehnt werden. Das Dokument richtet sich vor allem an Ärzte und Pflegepersonal. Es wird herangezogen, wenn eine Person selbst nicht mehr entscheiden und seinen Willen äußern kann. Aber auch für Bevollmächtigte oder Betreuer ist die Patientenverfügung ein wichtiges Schriftstück, um den Willen des Betroffenen zu kennen. Und um ihn z.B. im Krankenhaus durchsetzen zu können. Gibt es denn nicht ein fertiges Formular für die Patientenverfügung, welches ich nur noch unterschreiben muss, möchte Wolfgang wissen. Diese Frage wird sehr häufig bei der Gesundheitsberatung gestellt, bestätigt Frau Schober. Aber eine Patientenverfügung ist nicht einfach zu erstellen und erfordert genaues überlegen. Bevor Wolfgang eine Patientenverfügung schreibt, ist es sinnvoll, dass er sich Gedanken über seine Werte, seine Einstellung zum Thema Leben und Tod und auch religiöse Anschauung macht. Hilfreich kann es sein, sich mit Angehörigen, dem Bevollmächtigten oder dem Betreuer darüber auszutauschen, was man sich wünscht, wenn man nicht mehr für sich selbst sprechen kann. Der behandelnde Arzt kann außerdem Hilfsstellung bei medizinischen Fragen geben. Frau Schober bietet Wolfgang an, ihm eine Informationsbroschüre zur Patientenverfügung vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zu schicken. Die Gesundheitsberatung verweist die Ratsuchenden sehr gerne auf diese Dokumente, da das Ministerium seine Unterlagen regelmäßig der aktuellen Rechtsprechung anpasst. In der Broschüre finden sich Formulierungsbeispiele zur Erstellung einer Patientenverfügung. Die Broschüre ist auch online auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz abrufbar: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Patientenverfuegung.html

Frau Schober zählt auf, wann eine Patientenverfügung rechtsverbindlich ist und sie von Ärzten beachten werden muss.

  • Die Patientenverfügung trifft auf die eingetretene Situation genau zu.
  • Es kann entnommen werden, welche Behandlung in der Situation durchgeführt werden soll und welche nicht.
  • Aus der Patientenverfügung geht klar hervor, ob man über einen gewünschten Eingriff vorher aufgeklärt wurde oder auf diese Aufklärung ausdrücklich verzichtet hat. 
  • Die Patientenverfügung erhält keine widersprüchlichen Aussagen.
  • Die Patientenverfügung wurde in der Zwischenzeit nicht widerrufen.

Frau Schober erklärt, dass die Patientenverfügung jederzeit formlos widerrufen werden kann. Es macht Sinn, sich regelmäßig seine Patientenverfügung anzuschauen, und sich zu fragen, ob das Dokument noch den aktuellen Wünschen und Vorstellungen entspricht. Wenn Wolfgang möchte, kann er seine erstellte Patientenverfügung mit der SDK Gesundheitsberatung besprechen. Gerne prüft die Gesundheitsberatung, ob es „medizinische Stolpersteine“ gibt und ob die Formulierungen korrekt und nachvollziehbar sind. Einen wichtigen Hinweis gibt Frau Schober Wolfgang schließlich noch mit: Bewahren Sie die Patientenverfügung stets dort auf, wo sie einfach und schnell gefunden werden kann. Bitte informieren Sie ihre nahestehenden Personen über die Existenz und den Aufbewahrungsort ihrer Patientenverfügung. Manche Personen tragen auch einen Hinweis auf die Patientenverfügung mit sich. Wolfgang bedankt sich für die Informationen und möchte nun die Erstellung seiner Patientenverfügung in Angriff nehmen.