Nach der Pflegereform - Braucht man überhaupt noch eine Pflegezusatzversicherung?

02.03.2022 | Gesundheitsinfos

Ein klares Ja! Inzwischen benötigen immer mehr Menschen im Alter eine professionelle Pflege. Die Anzahl der Pflegebedürftigen hat sich seit 2010 nahezu verdoppelt. Doch gute Pflege ist teuer, ganz gleich, ob die Pflege daheim durch Angehörige, einen mobilen Pflegedienst oder stationär im Heim stattfindet. Die gesetzliche Pflegeversicherung finanziert einen Teil der Maßnahmen, sie übernimmt jedoch nicht die vollen Kosten. Die durchschnittlichen Eigenanteile bei stationärer Pflege liegen mittlerweile bei über 2.100 Euro im Monat.

Die Differenz zahlen Pflegebedürftige oder deren Angehörige aus eigener Tasche. Wenn die Rente nicht ausreicht, geht es ans Vermögen. Unter Umständen muss dann auch das Eigenheim verkauft werden.

Mit der im vergangenen Jahr verabschiedeten Pflegereform wollte man für finanzielle Entlastung bei den Pflegebedürftigen bzw. deren Angehörigen sorgen. Die Leistungen für ambulante Fachkräfte wurden angehoben und der Eigenanteil bei stationärer Pflege gedeckelt. Die Entlastung beträgt

  • ab dem ersten Monat 5 Prozent
  • bei mehr als 12 Monaten 25 Prozent,
  • bei mehr als 24 Monaten 45 Prozent und
  • bei mehr als 36 Monaten auf 70 Prozent jeweils vom pflegebedingten Eigenanteil.

Was bedeutet die Entlastung?

Betroffene bleiben immer noch auf einem hohen Eigenanteil sitzen, den sie selbst irgendwie finanzieren müssen. Denn die Entlastung bezieht sich lediglich auf die Pflegekosten, nicht auf Kosten für Unterbringung und Verpflegung sowie Investitionskosten. Eine spürbare Entlastung erfolgt erst nach ca. 3 Jahren. Dennoch verbleiben auch dann knapp 2/3 der Kosten beim Pflegebedürftigen. Wer sein Vermögen schützen und seine Lebensqualität auch im Pflegefall behalten möchte, der sollte rechtzeitig vorsorgen. Wir stehen Ihnen mit Tipps, Rat und Tat zur Seite.

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