Topf oder Tonne? Lebensmittel nachhaltig verwerten

18.05.2020 | Gesundheitstipps

Jedes Jahr landen bei uns in Deutschland 75 Kilogramm Lebensmittel pro Person im Müll. Das ist zu viel. Denn viele Küchenabfälle sind vermeidbar. Die besten Tipps und Tricks. Darf ich Spinat und Pilze noch einmal aufwärmen? Kann ich abgelaufenes Mehl verwenden? Und muss ich keimende Kartoffeln eigentlich wegwerfen? Wir haben für Sie die hartnäckigsten Küchenmythen auf ihren Wahrheitsgehalt geprüft.

Topf oder Tonne – ist das noch gut? Wie oft passiert es uns, dass die Augen größer sind als der Magen. Und dann sitzen wir auf unseren Resten und abgelaufenen Vorräten und fragen uns, ob sie noch genießbar sind. Wir gehen für Sie zum Faktencheck in die Küche.

Darf ich Spinat wieder aufwärmen?

Ziemlich hartnäckig hält sich das Gerücht, dass Spinat nach erneutem Aufwärmen giftig sei. Die Idee stammt noch aus der Zeit, in der es im Haushalt keinen Kühlschrank gab. Spinat enthält neben anderen Inhaltsstoffen Nitrat. Bewahren Sie gekochten Spinat bei Zimmertemperatur auf, verwandelt sich das Nitrat mit Hilfe von Bakterien zu Nitrit. Und das ist gesundheitsschädlich. Prinzipiell können Sie gekochten Spinat bedenkenlos wieder aufwärmen, wenn Sie diesen vor dem Verzehr im Kühlschrank aufbewahren. Babys sollten Sie nie mit aufgewärmtem Spinat füttern. Für sie sind bereits kleine Mengen an Nitrit gesundheitsgefährdend. Industriell hergestellte Kost für Kleinkinder wird auf ihren Gehalt an Nitrat geprüft. Sie gilt als unbedenklich.

Muss ich keimende Kartoffeln wegwerfen?

Kartoffeln sind Nachtschattengewächse. Sie können Glykoalkaloide wie α-Solanin und α-Chaconin enthalten. Diese sekundären Inhaltsstoffe dienen der Pflanze zur Abwehr von Schädlingen und Krankheitserregern. Keimende Kartoffeln enthalten den schwach giftigen Stoff Solanin. Sind die sogenannten Augen kürzer als einen Zentimeter, ist die Solanin-Konzentration so niedrig, dass Sie die Kartoffel problemlos verzehren können. Die Sprossen sollten Sie vorher großzügig herausschneiden. Auch grüne Stellen an der Kartoffel enthalten Solanin. Kartoffeln mit vielen grünen Stellen sollten Sie besser aussortieren.

Kann ich Pilze aufwärmen?

Pilze darf man nicht aufwärmen, das hat schon die Großmutter gesagt. Aber stimmt das wirklich? Nein! Aufwärmen schadet Pilzen nicht, wenn Sie die gleichen Regeln wie beim Spinat beachten: Die Reste Ihres Pilzgerichts können Sie problemlos einen Tag im Kühlschrank aufbewahren. Erhitzen Sie die Pilze beim erneuten Aufwärmen auf eine Mindesttemperatur von 70 Grad Celsius. Dann müssen Sie aber alles aufessen. Denn das Pilzeiweiß ist sehr empfindlich. Bei nochmaligem Aufwärmen können sich Bakterien und andere Mikroorganismen bilden, die zu Übelkeit und Brechdurchfall führen. Rohe Pilz-Gerichte sollten Sie nicht aufbewahren.

Muss ich Käse mit Schimmel wegwerfen?

Schimmel ist giftig, das ist bekannt. Sie sollten deshalb mit Schimmel auf Lebensmitteln niemals leichtfertig umgehen. Im Zweifelsfall ist es besser, einmal zu viel zu entsorgen. Beim Käse sieht das anders aus. Schließlich gibt es Käsesorten, die aus Geschmacksgründen bewusst mit ungiftigen Schimmelpilzen versetzt werden. Generell unbedenklich sind schimmelgereifte Käse wie zum Beispiel Roquefort, Blauschimmelkäse oder Camembert. Deren Schimmel können Sie problemlos mitessen. Das Bundesinstitut für Risikobewertung rät zur besseren Abgrenzung von „echtem“ Schimmelbefall, Käse immer in separaten Verpackungen aufzubewahren. Schwangere und Menschen mit geschwächtem Immunsystem sollten die Rinde grundsätzlich abschneiden. Denn auf unbehandeltem Käse können sich auf der Rinde Bakterien wie Listerien ansiedeln. Generell ist es kein Problem, wenn sich „guter“ Schimmel von Brie & Co. auf benachbarte Hartkäsesorten „verirrt“. Hier reicht es aus, wenn Sie diesen großzügig wegschneiden. Schimmeliger Weich-, Schnitt- oder Frischkäse gehören ebenso wie Käse mit ungewöhnlichem Schimmel sofort in den Müll. Schimmelkäse, auf dem sich eine zweite Schimmelschicht bildet, ebenfalls.

Kann ich abgelaufenes Mehl noch verwenden?

Die Haltbarkeit von Mehl hängt stark von der Art und der Lagerung ab. Selbst mit schon länger abgelaufenem Mehl können Sie in der Regel noch gut backen. Vor allem, wenn Sie die Packung ungeöffnet, lichtgeschützt, kühl und trocken gelagert haben. Allerdings kann abgelaufenes Mehl ranzig werden. Dann verliert es an Geschmack und Backfähigkeit. Auch ein Ungezieferbefall ist möglich. Prüfen Sie also das Mehl mit gesundem Menschenverstand und machen Sie eine Geruchs- und Geschmacksprobe.

Quellen: