Vorsorgevollmacht sichert gute Betreuung

06.05.2020 | Gesundheitskompetenz

Wer frühzeitig rechtliche Vorkehrungen für den Notfall trifft, kann einem Unfall, einer Erkrankung oder einer Pflegebedürftigkeit gelassener entgegensehen. Ein wichtiger Baustein ist die Vorsorgevollmacht. Lesen Sie hier, warum Sie dieses Thema nicht auf die lange Bank schieben sollten.

Ein schwerer Unfall oder eine plötzliche Erkrankung können unser Leben schlagartig verändern. Wenn wir selbst nicht in der Lage sind, in unserem Interesse sinnvolle Entscheidungen zu treffen, ist es gut, wenn das jemand für uns macht. Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie sicherstellen, dass eine Person Ihres Vertrauens in Ihrem Sinne Entscheidungen trifft. Zum Beispiel über Ihren Aufenthaltsort, die Pflege, medizinische Behandlungen oder Vermögensfragen.1,2

Was ist eine Vorsorgevollmacht?3

Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie eine oder mehrere Personen, im Betreuungsfall in Ihrem Interesse zu handeln und für Sie rechtsverbindliche Entscheidungen zu treffen. Eine Vollmacht ist nur gültig, wenn sie vom Bevollmächtigenden bei voller Geschäftsfähigkeit ausgefüllt, unterschrieben und mit Datum versehen wird. Im Internet finden Sie vorgefertigte Formulare. Hier geht es zum Formular Vorsorgevollmacht des Bundesministeriums der Justiz. Wenn Sie mehrere Personen bevollmächtigen möchten, ist es ratsam, für jeden Bevollmächtigten eine Vorsorgevollmacht mit dem ihm zugewiesenen Aufgabenbereich auszustellen. Jeder Bevollmächtigte sollte Ihr volles Vertrauen besitzen. Wenn Sie keine Familie oder Freunde bevollmächtigen möchten, können Sie sich an einen lokalen Betreuungsverein wenden. Sie können die Vorsorgevollmacht für verschiedene Lebensbereiche ausstellen, zum Beispiel:

  • Gesundheit und Pflege: Hier können Sie beispielsweise festlegen, dass der Bevollmächtigte in alle medizinischen Behandlungsmaßnahmen einwilligen kann und Ihre Wünsche aus der Patientenverfügung umsetzt. Er entscheidet auch über Maßnahmen in der Pflege und alle Heilbehandlungen.
  • Wohnung und Aufenthalt: Sie können den Bevollmächtigten ermächtigen, Ihren Aufenthaltsort zu bestimmen und zu ändern. Er darf also beispielsweise Ihre Mietwohnung kündigen, den Haushalt auflösen und einen Heimvertrag für Sie abschließen.
  • Vermögensvorsorge: Sie können dem Bevollmächtigten die komplette Betreuung Ihres Vermögens anvertrauen. Für Bankangelegenheiten benötigt der Bevollmächtigte allerdings eine Kontovollmacht.
  • Behörden, Justiz und Kommunikation: Der Bevollmächtige darf Sie gegenüber Behörden und vor Gericht vertreten und Ihre Post lesen, wenn Sie ihn dazu ermächtigen.

Warum brauche ich eine Vorsorgevollmacht?4

Mit einer Vorsorgevollmacht entscheiden Sie in gesunden Tagen selbstbestimmt, wer Sie im Krankheitsfall vertritt. Wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt, bestimmt das Gericht in der Regel einen Betreuer. Das kann ein Angehöriger, aber auch ein Berufsbetreuer sein. Eine Vorsorgevollmacht verhindert, dass es zu einem solchen Verfahren kommt. Auch Ehepaare und deren erwachsene Kinder benötigen eine Vorsorgevollmacht. Denn weder Ehepartner noch die erwachsenen Kinder sind berechtigt, automatisch für einen Erkrankten zu sprechen. Auch sie müssen ausdrücklich bevollmächtigt werden. Bei Kindern unter 18 Jahren entscheiden die gesetzlichen Vertreter, also in der Regel die Eltern.

Für welche Lebensbereiche gilt die Vorsorgevollmacht?5

Sie legen in der Vorsorgevollmacht fest, auf welche Lebensbereiche sich die Vollmacht bezieht – von Fragen zur Unterbringung bei Pflegebedürftigkeit bis hin zu Finanzangelegenheiten. Sie können aber auch eine Generalvollmacht für alle Bereiche erteilen.

Muss ein Notar die Vorsorgevollmacht beglaubigen?6

Eine Vorsorgevollmacht ist auch ohne Notar wirksam. Wenn die von Ihnen bevollmächtige Person allerdings in der Lage sein soll, ein Grundstück in Ihrem Namen zu verkaufen oder einen Kredit für Sie aufzunehmen, ist es ratsam, die Vorsorgevollmacht vom Notar beurkunden zu lassen. Wer über ein großes Vermögen verfügt oder mehrere Personen bevollmächtigen möchte, sollte ebenfalls den Notar aufsuchen. Sie können eine Vorsorgevollmacht zusammen mit der Patientenverfügung auch von einem Rechtsanwalt erstellen lassen.

Kann ich eine Vorsorgevollmacht widerrufen oder ändern?7

Sie können eine Vorsorgevollmacht jederzeit ändern und widerrufen. Ist die Vorsorgevollmacht notariell beurkundet, sollten Sie Ihren Widerruf auch dem Notar mitteilen.

Wo sollte ich die Vorsorgevollmacht aufbewahren?8

Eine Vorsorgevollmacht sollte so aufbewahrt werden, dass sie auch gefunden wird. Zum Beispiel zu Hause in einem Ordner mit allen wichtigen Dokumenten. Sie können die Vorsorgevollmacht zusätzlich online im zentralen Vorsorgeregister registrieren lassen (www.vorsorgeregister.de).

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Quellen:

  • 1,3. Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz (2019).
    Betreuungsrecht Mit ausführlichen Informationen zur Vorsorgevollmacht.
    Online-Quelle. URL: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Betreuungsrecht.pdf?__blob=publicationFile&v=33,
    zuletzt abgerufen am 14.01.2020
  • 2. Stiftung Warentest (2018).
    Finanzplaner 60 +. Steuern, Recht und Finanzen in der zweiten Lebenshälfte. Berlin.
  • 4,5,6,7,8. Stiftung Warentest (2019).
    Das Vorsorge-Set. Patientenverfügung, Testament, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht. Berlin.