Wählen Sie Ihre gewünschten Tarifbausteine. Voraussetzung für den Tarif Praxis-Zusatzversicherung ist der Wahltarif Kostenerstattung, den jede gesetzliche Krankenversicherung anbietet. Ohne Vorleistung der Krankenkasse beträgt die Erstattung 40 % vom Rechnungsbetrag.
Praxis Kostenerstattung
80 % des Rechnungsbetrages, 20 % (max. 200 €) Selbstbehalt;
40 % bei Heilpraktiker
Zahnarzt Kostenerstattung
80 % des Rechnungsbetrages
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