Gute Gründe für den digitalen Arztbesuch per App
Erfahrene Ärztinnen und Ärzte sind rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr für Sie und Ihre Familie da. Ganz egal, wo Sie sich befinden – zuhause, im Büro oder in den Ferien. Mit der Medgate App sparen Sie Zeit und Kosten.
- Individuelle und sichere ärztliche Beratung durch erfahrene Teleärzte und Teleärztinnen
- 365 Tage im Jahr und 24/7
- Maximaler Komfort ohne Wartezeit und ohne Anfahrtszeit
- Maximale Flexibilität-jederzeit Arztkonsultationen und von überall per Video
- Keine Ansteckungsgefahr im Wartezimmer der Arztpraxis
- Ausstellung von Rezepten und AU-Bescheinigung (muss unverzüglich und eigenständig an den Arbeitgeber weitergeleitet werden)
- Übermittlung von Fotos von betroffenen Stellen (z.B. Hautausschlag) direkt an die App
So funktioniert die App
Schritt für Schritt: Anleitung für einen digitalen Arztbesuch per Medgate App.
Öffnen Sie die App auf dem Smartphone. Klicken Sie auf „Registrieren“.
Geben Sie an, dass Sie in Deutschland versichert sind und wählen Sie SDK-Süddeutsche Krankenversicherung.
Erstellen Sie ein Benutzerkonto. Schließen Sie die Registrierung ab, indem Sie die E-Mail von Medgate in ihrem Emailpostfach bestätigen.
Führen Sie in der Medgate App die Verifizierung durch.
Geben Sie in der App ihre SDK Mitgliedsnummer ein.
Sie können die Medgate App nun nutzen.
Ablauf des digitalen Arztbesuches
- Vereinbaren Sie einen Termin: Buchen Sie einen Termin, indem Sie Ihre Symptome angeben und den Zeitpunkt für die Konsultation auswählen. Eine Terminbuchung für eine Arztkonsultation ist bis zu 48 Stunden im Voraus möglich - auch nachts und am Wochenende.
- Beratung per Video: Die erfahrenen Ärzte von Medgate kontaktieren Sie zum vereinbarten Termin und beraten Sie kompetent.
- Sie erhalten einen Bericht mit einer verständlichen Zusammenfassung der Konsultation.
- Bei Bedarf kann Ihnen der Arzt ein Rezept ausstellen, welches Sie in der Apotheke Ihrer Wahl einlösen können.
Gesetzliche Rahmenbedingungen: Die Ärztinnen und Ärzte von Medgate beraten im Sinne des § 7 Abs. 4 MBO-Ä (vgl. Hinweise und Erläuterungen zu § 7 Absatz 4 MBO-Ä (Fernbehandlung) der Bundesärztekammer vom 22.03.2019). Eine ärztliche Behandlung ist in der Regel nur dem physisch behandelnden Arzt gestattet. Eine ausschließliche Fernbehandlung ist aktuell nur in einzelnen Bundesländern erlaubt.
Bestens informiert
Hier die wichtigsten Serviceleistungen für Sie im Überblick. Nur wenn Sie gut informiert sind, können Sie sich gut um sich selbst und Ihre Gesundheit kümmern. Wir unterstützen Sie durch Neuigkeiten und Hintergrundinformationen zu allen wichtigen Gesundheitsthemen.
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