Pflegebedürftigkeit feststellen
Pflegebedürftig sind Menschen, die auf Hilfe anderer angewiesen sind, da ihre Selbständigkeit und ihre Fähigkeiten in höherem Maße dauerhaft, voraussichtlich für mindestens 6 Monate, eingeschränkt sind. Bei der Beurteilung der Pflegebedürftigkeit werden körperliche, geistige und seelische Beeinträchtigungen berücksichtigt. Geprüft werden die folgenden sechs Lebensbereiche. Für jedes Kriterium innerhalb der sechs Lebensbereiche werden Punkte vergeben.
- Mobilität
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Selbstversorgung
- Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
- Gestaltung des Alltaglebens und der sozialen Kontakte
Pflegeleistungen beantragen
Aus dem Gesamtpunktwert der Beurteilung der Pflegebedürftigkeit kann das Maß der Beeinträchtigungen sowie der entsprechende Pflegegrad abgeleitet werden. Für jeden dieser Pflegegrade gibt es bestimmte Leistungen. Insgesamt gibt es 5 Pflegegrade.
Laden Sie sich hierzu einfach den Antrag auf Pflegeleistungen / Antrag auf Leistung für vollstationäre Pflege* herunter. Den Antrag finden Sie unter Downloads.
Füllen Sie das entsprechende Formular bitte vollständig aus und schicken es an uns zurück. Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne unter 0711/7372-7144.
Es gibt drei Möglichkeiten den Antrag bei uns einzureichen
- per E-Mail an: pflegeleistungen@sdk.de
- per Fax an: 0711/7372-7244
- per Post an: Süddeutsche Krankenversicherung a. G., Pflegeabteilung, Raiffeisenplatz 11, 70736 Fellbach
Bitte beachten Sie die Hinweise zur Begutachtung aufgrund der Pandemie.
*Antragstellungsdatum = Eingangsdatum des Antrages bei der SDK
Begutachtung durch MEDICPROOF
Ein Gutachter der Firma MEDICPROOF (Medizinsicher Dienst der privaten Krankenversicherer) nimmt mit Ihnen Kontakt hinsichtlich einem Termin zur Begutachtung auf. Weitere Informationen finden Sie unter www.medicproof.de.
Lassen Sie uns bitte zusätzlich zum Antrag das Pflegeprotokoll (Formular 1.339 unter Downloads) bzw. einen aktuellen Auszug der Pflegedokumentation des Pflegeheimes und ggf. einen Arztbericht zukommen.
Sie erhalten dann eine Information über Ihren Leistungsanspruch von der SDK. Hinweise zu speziellen Leistungsfragen können Sie dem Merkblatt zu den Leistungen der PPV (Formular 1.305 unter Downloads) entnehmen.
Der Gutachter beurteilt bei dem vereinbarten Termin vor Ort - aktuell aufgrund der Pandemie digital - die Pflegebedürftigkeit und schickt das Ergebnis als Gutachten an die SDK.
Kurzzeitpflege – Leistungen und Beantragung
Wenn die häusliche Pflege zeitweise nicht, noch nicht oder nicht in erforderlichem Umfang erbracht werden kann, besteht die Möglichkeit, Kurzzeitpflege in einer vollstationären Einrichtung für längstens acht Wochen pro Kalenderjahr in Anspruch zu nehmen. Die Kosten hierfür werden bis zu 1.774 EUR erstattet. Unterbringungs- und sonstige Kosten sind bei voll- und teilstationärer Pflege nicht erstattungsfähig. Die Leistungen können für eine Übergangszeit im Anschluss an eine stationäre Behandlung der versicherten Person oder in sonstigen Krisensituationen beansprucht werden, in denen vorübergehend häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich oder ausreichend ist. Der Leistungsbetrag kann sich um bis zu 1.612 EUR auf insgesamt bis zu 3.386 EUR im Kalenderjahr erhöhen, soweit im Kalenderjahr für diesen Betrag noch keine Leistung der Verhinderungspflege in Anspruch genommen wurde.
Für die Beantragung von Kurzzeitpflege gibt es kein Antragsformular. Kontaktieren Sie uns gerne unter 0711/7372-7144.
Pflegebedürftigkeit in Graden | Leistungen ab 2022 (max. Leistungen pro Monat) |
---|---|
Pflegegrad 1 | Bis zu 125 EUR einsetzbarer Entlastungsbetrag |
Pflegegrad 2-5 | 1.774 EUR für Kosten der Kurzzeitpflege bis zu acht Wochen |
Verhinderungspflege – Leistungen und Beantragung
Bei Urlaub, Krankheit oder sonstiger Verhinderung der ehrenamtlichen Pflegeperson werden die Kosten für eine geeignete Ersatzpflegekraft für längstens sechs Wochen pro Kalenderjahr bis zu 1.612 EUR erstattet. Der Leistungsbetrag kann sich um bis zu 806 EUR auf insgesamt bis zu 2.418 EUR im Kalenderjahr erhöhen, soweit im Kalenderjahr für diesen Betrag noch keine Leistung der Kurzzeitpflege in Anspruch genommen wurde.
Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson den/die Pflegebedürftige(n) vor der erstmaligen Verhinderung mindestens sechs Monate in seiner/ihrer häuslichen Umgebung gepflegt hat und zum Zeitpunkt der Verhinderung bei der versicherten Person mindestens Pflegegrad 2 vorliegt.
Pflegebedürftigkeit in Graden | Leistungen ab 2017 (max. Leistungen pro Monat) |
---|---|
Pflegegrad 1 | - |
Pflegegrad 2-5 | 1.612 EUR für Kosten einer notwendigen Ersatzpflege bis zu sechs Wochen |
Das Antragsformular „Kostennachweis über die durchgeführte Verhinderungspflege“ finden Sie in den Downloads unter „Kostennachweis Verhinderungspflege für Privatperson (1.342)"
Downloads
Wichtige Informationen und Dokumente stellen wir Ihnen natürlich gerne offline zur Verfügung. Einfach hier downloaden.
Antrag auf Pflegeleistungen (1.301)
Antrag auf Leistung für vollstationäre Pflege (1.301a)
Compass Informationsblatt (1.303)
Leistungen der Pflegeversicherung (1.305)
Pflegeprotokoll (1.339)
Checkliste: Antrag auf Leistungen aus der Pflegezusatzversicherung (1.381)
Medicproof - Informationsflyer
Kostennachweis Verhinderungspflege für Privatperson (1.342)
Häufige Fragen
Bestens informiert
Hier die wichtigsten Serviceleistungen für Sie im Überblick. Nur wenn Sie gut informiert sind, können Sie sich gut um sich selbst und Ihre Gesundheit kümmern. Wir unterstützen Sie durch Neuigkeiten und Hintergrundinformationen zu allen wichtigen Gesundheitsthemen.
Zum Informationsportal