Gute Gründe für die Früherkennung
Damit Sie weiterhin gesund sind und auch bleiben, ist Früherkennung und Vorsorge sehr wichtig. Es gibt eine Reihe von regelmäßigen Früherkennungsuntersuchungen, die abhängig vom Geschlecht und Alter und in unterschiedlichen Abständen empfohlen werden.
Weitere wichtige Früherkennungsuntersuchungen für Kinder, Schwangere, Mann oder Frau finden Sie auf der Seite des
Gemeinsamen Bundesauschusses (G-BA).
Früherkennungsuntersuchungen haben viele Vorteile. Wichtig ist es aber auch, die Nachteile von Früherkennungsmethoden zu kennen. Dazu zählen Nebenwirkungen und Komplikationen einer Untersuchungsmethode, falsche Verdachtsbefunde, keine verbesserten Heilungschancen trotz rechtzeitiger Feststellung einer Erkrankung sowie Untersuchungsmethoden, deren mögliche Vor- und Nachteile noch nicht ausreichend gut erforscht sind.
Ihre (Fach-) Ärztinnen und Ärzte sind die Anlaufstelle, wenn bei Ihnen eine Früherkennung ansteht oder Sie Fragen dazu haben. Diese sind verpflichtet, Patienten und Patientinnen vor einer Untersuchung über die Vorteile, die Nachteile und die Folgen der möglichen Befunde aufklären.
Sie haben Fragen zu Ihrer Gesundheit?
Rufen Sie einfach die SDK Gesundheitsberatung an und erhalten Sie eine persönliche und kompetente Beratung zu Fragen rund um die Gesundheit, wie z. B. Früherkennung und Vorsorge.
Telefon 0711 73732- 5555
Einfach profitieren
Ihre Krankenversicherung bei der SDK zahlt sich bei Früherkennung aus. Unsere Tarife der Vollversicherung und ambulanten Zusatzversicherung (AP-Tarife, V-Tarife) leisten für Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen. Sind Sie in der neuen Vollversicherung (AM-Tarife) versichertet, werden Vorsorgeuntersuchungen jeglicher Art erstattet. Hierzu beinhalten unsere Tarife sehr umfangreiche, weit über die gesetzlichen Regelungen hinausgehende Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen beim Arzt sowie Prophylaxe beim Zahnarzt.
Als besonderes Highlight der SDK wird Ihnen für diese wichtigen Leistungen (bis zu einem Höchstbetrag) keine Selbstbeteiligung abgezogen. Darüber hinaus behalten Sie den Anspruch auf Ihre Beitragsrückerstattung (bei Leistungsfreiheit) in Höhe von zurzeit drei Monatsbeiträgen auf die ambulanten und zahnärztlichen Tarife.
Unterstützend an Ihrer Seite
Diese Gesundheitsdienstleistung ist Tarifbestandteil dieser Versicherungen:
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