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Sie erhalten eine Beitragsrückerstattung von derzeit drei gesamten Monatsbeiträgen (inkl. Arbeitgeberanteil). Die Rückerstattung gilt für die Tarife AM33, AM32, AM31, AM30, AM13, AM12, AM11, AM10, A100, A103, A105, A107, A109, A80, A80B, A75, A210, A220, A%, AZ, Z, Z6SB, Z6, Z8, Z9, ZE, ZS75, Z250, Z260, 5A, B, BW1, BW2, AG, AG8K und AG80.
Sammeln Sie in einem neuen Kalenderjahr zunächst alle Rechnungen, solange Sie absehen können, dass deren Summe kleiner ist als die Höhe der zu erwartenden Beitragsrückerstattung.
Da Sie die zurückerhaltenen Beiträge nicht mehr steuerlich absetzen können, verringert sich diese Summe zusätzlich. Ein Steuerberater hilft Ihnen gerne weiter, diesen Wert genauer zu berechnen.
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