Wahl der Mitgliedervertretung für die Süddeutsche Krankenversicherung a.G.

06.05.2019 | News-Meldungen

Die Mitgliedervertretung ist das oberste Organ des Vereins. Sie fasst ihre Beschlüsse in der Hauptversammlung, die einmal im Jahr einberufen wird.

In diesem Jahr läuft die 6-jährige Amtszeit von 12 der 21 Mitgliedervertreter und deren Ersatz-Mitgliedervertreter der Süddeutsche Krankenversicherung a.G. ab. Die Mitgliedervertretung ist das oberste Organ des Vereins. Sie fasst ihre Beschlüsse in der Hauptversammlung, die einmal im Jahr einberufen wird. Die Hauptversammlung ist unter anderem zuständig für die Entgegennahme des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, die Änderung der Satzung, die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder und die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat.
Die Nominierung der Kandidaten als Mitgliedervertreter bzw. Ersatz-Mitgliedervertreter erfolgt durch einen Wahlausschuss. Dieser besteht aus zwei Mitgliedern des Aufsichtsrats, einem Mitglied des Vorstands sowie drei Mitgliedern (Versicherungsnehmer), die weder dem Aufsichtsrat, noch der Hauptversammlung angehören dürfen.
Mitglieder (Versicherungsnehmer), die an einer Kandidatur als Mitgliedervertreter oder Ersatz-Mitgliedervertreter Interesse haben, können sich gerne wenden an:

E-Mail: gremien(at)sdk.de