Wann lohnt sich der Wechsel in eine private Krankenversicherung?

19.01.2021 | Gesundheitskompetenz

Die Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung steigen nicht nur wegen der Corona-Krise. Für gesetzlich Versicherte kann sich der Wechsel zu einer privaten Krankenversicherung lohnen.

Grafik Beitragsentwicklung GKV und PKV

Die finanzielle Belastung gesetzlich Versicherter stieg in den letzten Jahren kontinuierlich an. Schuld daran sind nicht nur versteckte Beitragserhöhungen wie die Einführung von Zuzahlungen oder die Reduzierung von Leistungen, sondern auch der kontinuierliche Anstieg der Beitragsbemessungsgrenze.

Die privaten Krankenversicherungen (PKV) bieten einen Versicherungsschutz, der deutlich über den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) liegt. Weiteres Plus: Die PKV-Beträge entwickeln sich seit Jahren wesentlich moderater als die der GKV. Die Beiträge in der gesamten PKV sind in den letzten 10 Jahren nicht stärker gestiegen als in der Gesetzlichen Krankenversicherung: So liegt die durchschnittliche Beitragssteigerung im Zeitraum von 2011 bis 2021 laut dem PKV Verband bei der GKV bei 3,3 % pro Jahr und bei der PKV bei 3% pro Jahr.

Wer darf in die private Krankenversicherung?

Wer sich privat krankenversichern möchte, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

  • Angestellte dürfen sich erst ab einem bestimmten Bruttogehalt privat versichern. 2021 liegt die monatliche Einkommensgrenze bei 5.362,50 Euro beziehungsweise 64.350 Euro jährlich.

  • Beamte und Selbstständige können sich unabhängig vom Einkommen privat krankenversichern.

Schon gewusst? Bei Angestellten übernimmt der Arbeitgeber auch für die PKV die Hälfte der Versicherungsprämie. Derzeit liegt der Höchstsatz bei rund 364 Euro pro Monat (Stand 2021).

Beitragsentwicklung in der gesetzlichen Krankenversicherung

Die Beitragssätze und die Beitragsbemessungsgrenze steigen seit Jahren an:

  • Lag der durchschnittliche allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung 1990 noch bei 12,5 Prozent, liegt er 2021 bei 14,6 Prozent.
  • Ähnlich verhält es sich mit der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze. Diese betrug 1990 2.415,85 Euro pro Monat. 2020 lag sie bei 4.687,50 Euro monatlich. 2021 steigt die Beitragsbemessungsgrenze auf 4.837,50 Euro pro Monat. Daraus errechnet sich beim allgemeinen Beitragssatz ein monatlicher Höchstbeitrag von 706,28 Euro (2020: 684,38 Euro).
  • Obendrauf kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag. Dieser steigt im Jahr 2021 von durchschnittlich 1,1 Prozent auf rund 1,3 Prozent.

Was sind die Vorteile einer privaten Krankenversicherung (PKV)?

In Deutschland sind rund 8,7 Millionen Personen bei einer privaten Krankenversicherung vollversichert. Die Vorteile im Überblick:

  • Als Privatpatientin oder Privatpatient erhalten Sie in vielen Fällen bessere Leistungen als gesetzlich Versicherte, wie etwa Einbettzimmer und Chefarztbehandlung im Krankenhaus sowie höhere Erstattungen bei Zahnbehandlungen.
  • Sie haben die freie Arztwahl unter allen ambulant tätigen Ärzten und profitieren von Ihrem Status als privat Versicherte(r). So erhalten Sie in der Regel schneller einen Termin und haben kürzere Wartezeiten.
  • Sie bekommen die Kosten für alle vom Arzt verordneten apothekenpflichtigen Arzneimittel und für viele rezeptfreie Medikamente vollständig erstattet.
  • Viele private Krankenversicherungen übernehmen auch die Kosten für Heilpraktiker.
  • Private Versicherungen können ihre Leistungen im Zuge von Reformen des Gesundheitssystems nicht einseitig kürzen.

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Info: Wie berechnen gesetzliche und private Krankenversicherungen ihre Beiträge?

Die gesetzlichen Krankenversicherungen berechnen den monatlichen Beitrag nach dem Einkommen des Versicherten. Die finanzielle Belastung wächst also mit jeder Gehalts- oder Rentenerhöhung. Da viele gesetzlichen Krankenversicherungen mit diesem Betrag nicht auskommen, erheben sie darüber hinaus einen Zusatzbeitrag.

Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung orientieren sich die Beiträge bei privaten Krankenversicherungen nicht nach dem Einkommen, sondern nach dem Umfang der gewünschten Leistungen sowie dem Eintrittsalter und dem Gesundheitszustand des Versicherten bei Abschluss der Versicherung. Der Umfang der gewünschten Leistungen wird in einem individuellen Vertrag geregelt.

Tipp: Erhöht eine gesetzliche Krankenversicherung den Zusatzbeitrag, haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht bis zum Ende des Monats, ab dem der neue Zusatzbeitrag gilt. Das gilt unabhängig davon, wie lange Sie bei der Krankenkasse versichert sind.

Optionstarif der SDK erspart Gesundheitsprüfung

Normalerweise wird bei einem Wechsel in eine private Krankenversicherung der Gesundheitszustand geprüft – und das kann eine Hürde sein. Mit dem Optionstarif der SDK können Sie sich bereits jetzt einen späteren Zugang in die private Krankenversicherung sichern. Der Optionstarif erspart Ihnen eine erneute Gesundheitsprüfung. Sobald Sie die Einkommensgrenze erreichen oder sich selbstständig machen, können Sie die gesetzliche Krankenversicherung verlassen und in die Private wechseln. Weitere Infos dazu finden Sie hier.

Quellen: