Neuregelung Zahnersatz: Festzuschuss zum 1.10.2020 gestiegen

07.01.2021 | Gesundheitsinfos

Zum 1.10.2020 hat sich der Festzuschuss für Zahnersatz von 50 auf 60 Prozent erhöht. Änderungen gibt es auch bei der Bonusregelung. Die Fakten im Überblick.

Zahnersatz ist teuer. Wer eine Krone, Brücke oder Prothese benötigt, erhält als gesetzlich Versicherter lediglich einen festen Zuschuss von der Krankenkasse. Bisher deckte der Festzuschuss nur die Hälfte der Kosten für die sogenannte Regelversorgung. Wer regelmäßig zur zahnärztlichen Vorsorge geht, profitiert ab dem 1.10.2020 von etwas höheren Zuschüssen.

Festzuschuss Zahnersatz – was hat sich geändert?

Alle gesetzlichen Krankenkassen zahlen für Brücken, Prothesen und Kronen einen festen Zuschuss für die Standardversorgung. Dieser deckt nur einen geringen Teil der tatsächlichen Kosten für einen Zahnersatz. Immerhin steigt zum 1. Oktober 2020 der Festzuschuss für die Regelversorgung von 50 auf 60 Prozent. Patienten, die über mehrere Jahre regelmäßig zur Vorsorge gehen, profitieren zusätzlich von der neuen Bonusregelung:

  • Sind die Vorsorgetermine im Bonusheft über fünf Jahre hintereinander lückenlos dokumentiert, steigt der Zuschuss für Zahnersatz auf 70 Prozent.
  • Bei lückenlos dokumentierten Vorsorgeuntersuchungen über 10 Jahre übernimmt die Kasse sogar 75 Prozent der Kosten für die Regelversorgung.

Was sind die Voraussetzungen für den erhöhten Festzuschuss?

Patienten erhalten den Festzuschuss nur unter diesen Voraussetzungen:

  • Erwachsene müssen mindestens einmal pro Jahr zum Zahnarzt gehen.
  • Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr müssen zweimal pro Jahr zum Zahnarzt.

Tipp: Für jeden Vorsorgetermin erhalten Sie vom Zahnarzt einen Stempel in Ihrem Bonusheft. Falls Sie Ihr Bonusheft bei einem Termin vergessen haben, lassen Sie sich den Stempel beim nächsten Zahnarztbesuch nachtragen.

Bonusregelung, Festzuschuss und Corona

Kinder und Jugendliche, die im ersten Halbjahr 2020 pandemiebedingt nicht zur Vorsorge gegangen sind, sollen nicht automatisch ihren Bonusanspruch verlieren. Für Erwachsene gilt das nicht, da diese nur einmal im Jahr eine Vorsorgeuntersuchung wahrnehmen müssen.

Wie hoch sind die Festzuschüsse für Zahnersatz?

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen nicht die gesamten Kosten für einen Zahnersatz, sondern bezuschussen die medizinisch notwendige Regelversorgung mit 60 Prozent. Sie müssen also bei Kronen, Brücken und Prothesen mindestens 40 Prozent der Kosten selbst tragen. Die Höhe des Zuschusses bleibt immer gleich. Ausschlaggebend für die Höhe des Zuschusses ist das Untersuchungsergebnis des Zahnarztes, der sogenannte Befund. Entscheidend ist auch, in welchem Zustand die Zähne sind und ob Zähne fehlen.

Wann lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung?

Wer sich für einen höherwertigen Zahnersatz entscheidet, erhält immer nur den Festzuschuss für die Standardleistung. Wollen Sie zum Beispiel statt der standardmäßig vorgesehen Metallkrone lieber eine aus Keramik, wird es teurer. Denn an den restlichen Kosten und Zuzahlungen für hochwertigeren Zahnersatz beteiligen sich die gesetzlichen Kassen nicht. Die Kosten müssen Sie selbst tragen. Wer hohe Kosten abfedern möchte, kann eine Zusatzversicherung abschließen.

Für welchen Zahnersatz gibt es einen Festzuschuss?

Nicht für jede Leistung beim Zahnarzt erhalten Sie einen Festzuschuss. Feste Zuschüsse gibt es nur für

  • Kronen,
  • Brücken,
  • Prothesen sowie
  • implantatgetragene Kronen, Brücken und Prothesen.

Die Höhe des Festzuschusses wird jährlich an die Preissteigerungen angepasst.

Zahnersatz: Was bedeutet Regelversorgung?

Die Krankenkassen haben für jeden Befund eine medizinisch notwendige Standardtherapie festgelegt: die sogenannte Regelversorgung. Bei der Regelversorgung handelt es sich um eine preisgünstige Basisversorgung.

Neuregelung Zahnersatz: Ausnahmen geplant

In Einzelfällen wollen die gesetzlichen Krankenkassen höhere Zuschüsse im Rahmen der Bonusregelungen zahlen, auch wenn der Versicherte eine Vorsorgeuntersuchung verpasst hat. Höhere Zuschüsse soll es auch dann geben, wenn

  • der Versicherte seine Zähne regelmäßig gepflegt hat und
  • in den letzten 10 Jahren vor der Behandlung nur eine Vorsorgeuntersuchung verpasst wurde.

Das sind die Vorteile der neuen Zahnzusatzversicherung der SDK:

  • bis zu 100 Prozent Erstattung bei Zahnersatz
  • bis zu 100 Prozent Erstattung bei Zahnbehandlungen wie z.B. Inlays, Füllungen oder Wurzelkanalbehandlung
  • 100 Prozent Erstattung bei einer Zahnprophylaxe bis 200 Euro pro Kalenderjahr
  • bis zu 100 Prozent bei Kieferorthopädie für Kinder bis 3000 Euro
  • bis zu 100 Prozent bei Kieferorthopädie nach Unfall (auch bei Erwachsene)
  • besondere nicht medizinisch notwendige Maßnahmen zur Schmerzausschaltung bis 200 EUR pro Kalenderjahr
  • frei wählbare Erstattungshöhe und unkomplizierter Tarifwechsel
  • keine Wartezeit

Mehr Informationen zur Zahnzusatzversicherung finden Sie hier.

Quellen: