FAQ zur Kranken- versichertennummer (KVNR)

Wir beantworten Ihnen alle häufig gestellte Fragen.

FAQ

Bereits seit vielen Jahren haben gesetzlich Versicherte eine KVNR. Diese Nummer wird von einer externen Vertrauensstelle vergeben. Ähnlich wie die Rentenversicherungsnummer (RVNR), auf der die KVNR oder deine Steuer-ID basieren, gilt diese Nummer lebenslang. Auch bei einem Wechsel zu einer anderen Kranken­versicherung bleibt die Nummer daher immer gleich und verändert sich nicht. 

Die Digitalisierung im Gesundheitswesen schreitet weiter voran. Mit der KVNR erhältst du in Zukunft Zugang zu den digitalen Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI). Dazu gehören unter anderem die elektronische Patientenakte (ePA), das elektronische Rezept (E-Rezept) oder die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Zum aktuellen Stand wird die KVNR für das Implantateregister, das zum 01.07.2024 eingeführt wurde, benötigt. Hierdurch sind alle Gesundheitseinrichtungen dazu verpflichtet, implantatbezogene Maßnahmen mit Brustimplantaten, Knie- und Hüftimplantate sowie Aortenklappen an das Implantateregister zu melden. Kann der Leistungserbringer (das Krankenhaus, das die Operation durchführt) keine KVNR an das Implantateregister melden, riskiert er, lediglich eine reduzierte Vergütung für die erbrachten Leistungen des Implantats zu erhalten. Erste Erfahrungswerte zeigen, dass sich die Leistungserbringer diesem Risiko nicht aussetzen – ggf. mit Folgen für die Personen, die ein Implantat benötigen.  

Für die Nutzung des E-Rezepts ist es zudem erforderlich, dass du deine KVNR bei der Registrierung eingibst. Deine KVNR findest du in der neuesten Version unserer SDK-App.

In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass die Verwendung für die elektronische Patientenakte (ePA) aktuell noch nicht möglich ist. Nach derzeitigem Stand wird – anders als bei den gesetzlichen Krankenkassen – bei Einführung der ePA auch nicht für jede Person automatisch eine Patientenakte angelegt. Daher ist hier kein Widerspruch erforderlich.

Die KVNR wird an alle Personen mit einem substitutiven Ver­siche­rungs­schutz vergeben. Für die Mitglieder privater Kranken­versicherungen bedeutet das, dass alle vollversicherten Personen oder Personen mit Beihilfeanspruch betroffen sind. Da die KVNR ein per­so­nen­be­zo­ge­nes Kennzeichen ist, erhältst du ggf. mehrere Abfrageformulare für jede vollversicherte Person zugeschickt.

Sofern du deine KVNR bereits beantragt hast, kannst du deine KVNR ganz einfach in der neuesten Version der SDK-App abrufen. 

Hast du deine KVNR noch nicht beantragt, nutze bitte das Schreiben zur Beantragung der KVNR, das du von uns erhalten hast. Dort sind entsprechende Abfrageformular beigefügt. Die Rücksendung kann online über den jeweils auf dem Abfrageformular enthaltenen QR-Code in unserem Webportal vorgenommen werden. Wünschst du dies nicht, kannst du die Formulare handschriftlich ergänzen und unterschreiben und uns auf dem Postweg zurücksenden. Wir empfehlen grundsätzlich die Beantragung über das Webportal mittels QR-Codes. Dieser Übermittlungsweg ist schneller und minimiert Fehler in der Datenqualität, die beim Auslesen einer Handschrift entstehen können.

Solltest du dein Schreiben nicht mehr finden oder hast du weitere Fragen zur KVNR, wende dich gerne an vertrag@sdk.de oder ruf uns unter 0711 - 7372 - 7111 an.