FAQ zur Kranken- versichertennummer (KVNR)

FAQ
Bereits seit vielen Jahren haben gesetzlich Versicherte eine KVNR. Diese Nummer wird von einer externen Vertrauensstelle vergeben. Ähnlich wie die Rentenversicherungsnummer (RVNR), auf der die KVNR oder Ihre Steuer-ID basieren, gilt diese Nummer lebenslang. Auch bei einem Wechsel zu einer anderen Krankenversicherung bleibt die Nummer daher immer gleich und verändert sich nicht.
Die Digitalisierung im Gesundheitswesen schreitet weiter voran. Mit der KVNR erhalten Sie in Zukunft Zugang zu den digitalen Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI). Dazu gehören unter anderem die elektronische Patientenakte (ePA), das elektronische Rezept (E-Rezept) oder die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Zum aktuellen Stand wird die KVNR für das Implantateregister, das zum 01.07.2024 eingeführt wurde, benötigt. Hierdurch sind alle Gesundheitseinrichtungen dazu verpflichtet, implantatbezogene Maßnahmen mit Brustimplantaten, Knie- und Hüftimplantate sowie Aortenklappen an das Implantateregister zu melden. Kann der Leistungserbringer (das Krankenhaus, das die Operation durchführt) keine KVNR an das Implantateregister melden, riskiert er, lediglich eine reduzierte Vergütung für die erbrachten Leistungen des Implantats zu erhalten. Erste Erfahrungswerte zeigen, dass sich die Leistungserbringer diesem Risiko nicht aussetzen – ggf. mit Folgen für die Personen, die ein Implantat benötigen.
Für die Nutzung des E-Rezepts ist es zudem erforderlich, dass Sie Ihre KVNR bei der Registrierung eingeben. Ihre KVNR finden Sie in der neuesten Version unserer SDK-App.
In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass die Verwendung für die elektronische Patientenakte (ePA) aktuell noch nicht möglich ist. Nach derzeitigem Stand wird – anders als bei den gesetzlichen Krankenkassen – bei Einführung der ePA auch nicht für jede Person automatisch eine Patientenakte angelegt. Daher ist hier kein Widerspruch erforderlich.
Die KVNR wird an alle Personen mit einem substitutiven Versicherungsschutz vergeben. Für die Mitglieder privater Krankenversicherungen bedeutet das, dass alle vollversicherten Personen oder Personen mit Beihilfeanspruch betroffen sind. Da die KVNR ein personenbezogenes Kennzeichen ist, erhalten Sie ggf. mehrere Abfrageformulare für jede vollversicherte Person zugeschickt.
Sofern Sie Ihre KVNR bereits beantragt haben, können Sie Ihre KVNR ganz einfach in der neuesten Version der SDK-App abrufen.
Haben Sie Ihre KVNR noch nicht beantragt, nutzen Sie bitte das Schreiben zur Beantragung der KVNR, das Sie von uns erhalten haben. Dort sind entsprechende Abfrageformular beigefügt. Die Rücksendung kann online über den jeweils auf dem Abfrageformular enthaltenen QR-Code in unserem Webportal vorgenommen werden. Wünschen Sie dies nicht, können Sie die Formulare handschriftlich ergänzen und unterschreiben und uns auf dem Postweg zurücksenden. Wir empfehlen grundsätzlich die Beantragung über das Webportal mittels QR-Codes. Dieser Übermittlungsweg ist schneller und minimiert Fehler in der Datenqualität, die beim Auslesen einer Handschrift entstehen können.
Sollten Sie Ihr Schreiben nicht mehr finden oder haben Sie weitere Fragen zur KVNR, wenden Sie sich gerne an vertrag@sdk.de oder rufen Sie uns unter 0711 - 7372 - 7111 an.