PKV für Beamte
- Passgenaue Absicherung der Beihilfe
- Beihilfesatz-Anpassung ohne Gesundheitscheck
- Top-Beitragsrückerstattung für Beamte & Beamtenanwärter
Unsere Leistungen für Beamte
680.000 Menschen vertrauen auf die Leistungen der SDK
- Fairness: Wir als genossenschaftliche Versicherung sind ausschließlich unseren Mitgliedern verpflichtet
- Individuelle Altersrückstellung und Beitragsentlastung für stabilere Beiträge im Alter
- Gesundheitsberatung mit Facharztterminservice inklusive
- Übernahme ausgewählter Vorsorgemaßnahmen ohne Auswirkung auf Beitragsrückerstattung oder Selbstbehalt
- Leistungsfreiheit wird belohnt: Beitragsrückerstattung schon im 1. Jahr möglich
Deine Fragen - unsere Antworten
Die private Krankenversicherung ist für Beamtinnen und Beamte besonders attraktiv, da sie optimal auf die staatliche Beihilfe abgestimmt ist. Während die Beihilfe einen großen Teil der Krankheitskosten übernimmt, deckt die PKV gezielt die verbleibenden Restkosten ab. Dadurch profitieren Beamte häufig von niedrigeren Beiträgen, individuell wählbaren Leistungen sowie einer größeren Auswahl an Ärzten und Krankenhäusern im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung.
Ja, Beamtinnen und Beamte erhalten im Krankheitsfall eine individuelle Beihilfe.
Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach den Beihilfevorschriften des Bundes oder des jeweiligen Bundeslandes und beträgt in der Regel:
- 50 % für Beamtinnen und Beamte
- 70 % für berücksichtigungsfähige Ehegatten
- 80 % für Kinder
Die private Krankenversicherung übernimmt die nicht durch die Beihilfe gedeckten Restkosten. Der PKV‑Tarif ist dabei auf den jeweiligen Beihilfesatz abgestimmt.
Ein Wechsel in die private Krankenversicherung ist ab dem Zeitpunkt der Verbeamtung möglich. Für neu verbeamtete Personen gilt die PKV‑Öffnungsaktion, die sicherstellt, dass der Abschluss einer PKV auch bei Vorerkrankungen oder Behinderungen möglich ist. Grundsätzlich gilt: Je früher der Eintritt in die PKV erfolgt, desto günstiger ist in der Regel der Beitrag.
Mit dem Eintritt in den Ruhestand erhöht sich der Beihilfesatz für Beamtinnen und Beamte üblicherweise von 50 % auf 70 %. Dadurch reduziert sich der privat abzusichernde Anteil der Krankheitskosten auf 30 %, was in der Regel zu einem geringeren PKV‑Beitrag im Ruhestand führt. Der Versicherungsschutz wird entsprechend angepasst.
Informationen zum Download
Rechtlicher Hinweis
Alle Ausführungen stellen Kurzfassungen dar. Der Umfang der einzelnen Leistungen ergibt sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen des jeweiligen Tarifes.
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