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Vermögensübertragung: Das müssen Sie beachten
Vereinfacht gesagt, unterscheidet der Gesetzgeber zwei Arten von Schenkungen zu Lebzeiten:
- Die unentgeltliche Schenkung (ohne Bedingungen)
Eine voll unentgeltliche Schenkung ist an keine Gegenleistung geknüpft ist. Bei dieser Art Schenkung geht das Eigentum oder Recht an einer Sache unentgeltlich an den Beschenkten über. Wenn Sie beispielsweise eine Wohnung an Ihre Tochter verschenken, gehört der Tochter die Wohnung. Sie verlieren darüber die Verfügungsgewalt. - Die teilentgeltliche Schenkung (mit Bedingungen)
Eine teilentgeltliche Schenkung ist eine Schenkung, die an eine Gegenleistung oder Verpflichtung geknüpft ist. Juristen sprechen von einer Überlassung. In diesem Fall überlassen Sie Ihrer Tochter die Wohnung unter ganz bestimmten Bedingungen. Sie haben vielfältige Möglichkeiten, den Schenkungsvertrag so zu gestalten, dass Sie die Rechte an Ihrer Immobilie nicht völlig aus der Hand geben. Sie können festlegen, dass Sie ein lebenslanges Nutzungsrecht an der Wohnung haben und beispielsweise mit den Mieteinnahmen im Ruhestand Ihren Lebensstandard sichern. Alternativ können Sie festlegen, dass Sie von Ihrer Tochter eine ausgleichende Leibrente erhalten, ein lebenslanges Wohnrecht genießen oder dass Ihre Tochter Sie im Alter pflegt.
Was muss ich bei einer Vermögensübertragung beachten?
Mit einer Schenkung verlieren Sie das Eigentum an der Sache. Sie sollten deshalb vertraglich regeln, was beispielsweise passiert, wenn Ihre Tochter ihren Zahlungspflichten nicht nachkommt und wer die Sanierungskosten oder die Grundsteuer für die Wohnung zahlt. Denn eine Rückforderung oder ein Widerruf kommt nur in wenigen Ausnahmefällen in Frage. Gegebenenfalls ist es ratsam, sich im Schenkungsvertrag Rückforderungsrechte vorzubehalten. Jede Vermögensübertragung muss notariell beurkundet werden. In den Gebühren enthalten ist die Beratung durch den Notar. Diese sollten Sie unbedingt ausnutzen, denn jede Schenkung birgt ihre Tücken. Nach der erfolgreichen Schenkung wird Ihre Tochter ins Grundbuch eingetragen.
Was spricht für Vermögensübertragung zu Lebzeiten?
Eine Vermögensübertragung zu Lebzeiten hat mehrere Vorteile:
- Sie machen dem Beschenkten eine große Freude.
- Sie sichern das Familienvermögen.
- Wenn Sie die Freibeträge der Schenkungsteuer alle zehn Jahre neu nutzen, können Sie bei großen Vermögen erheblich Steuern sparen.
- Spätere Erbstreitigkeiten werden vermieden.
- Der Schenker und seine Familie sind versorgt.
- Sie verringern den Pflichtteilsanspruch ungeliebter Erben.
- Sie vermeiden den Zugriff des Sozialamts auf das eigene Vermögen.
- Sie sichern sich gegebenenfalls ein Zusatzeinkommen durch Gegenleistungen.
Was spricht gegen eine Vermögensübertragung zu Lebzeiten?
- Ein Teil Ihres Vermögens geht in andere Hände über.
- Sie verlieren die Kontrolle über den verschenkten Teil Ihres Vermögens.
- Sie gefährden Ihre finanzielle Sicherheit im Alter.
- Es kann Streit in der Familie entstehen, wenn Kinder unterschiedlich von einer Schenkung profitieren.
- Es ist schwer, eine Schenkung rückgängig zu machen.
Auf was muss ich bei einer vertraglichen Pflegeverpflichtung achten?
Wenn Sie mit dem Beschenkten eine Pflegeverpflichtung vereinbaren, müssen Sie verschiedene Fragen klären und konkret vereinbaren. Nur so ist eine Pflege nach Ihren persönlichen Bedürfnissen gewährleistet:
- Wann beginnt die Verpflichtung? Ab einen bestimmten Termin? Bei Krankheit und Pflegebedürftigkeit? Wer bestimmt über den Zeitpunkt?
- Ist der Beschenkte fachlich und zeitlich in der Lage, die Leistung zu erbringen?
- Welche Art Hilfe soll geleistet werden? In welchem Umfang?
- Wo soll die Leistung erbracht werden?
- Welche Qualifikation müssen andere Personen haben, die die Pflege übernehmen?
- Was geschieht, wenn Sie als Pflegebedürftiger ins Krankenhaus oder Pflegeheim kommen?
- Was passiert bei Nichterfüllung der Pflegeverpflichtung?
- Benötigen Sie eine Ausstiegsklausel ab einem bestimmten Pflegegrad? Erhält der Schenker einen finanziellen Ausgleich?
- Wenn Sie im Vertrag Ansprüche vereinbaren, die eigentlich im Fall der Fälle die Sozialhilfe leistet, gehen die vertraglichen Rechte in der Regel vor. Das heißt, der Beschenkte nimmt dem Staat einen Teil der Kosten ab. Durch kluge Vertragsgestaltung können Sie das vermeiden.
Vorsicht Falle bei Schenkungen
Der Staat springt erst ein, wenn Ihr Einkommen und Vermögen nicht mehr ausreichen, um beispielsweise das Pflegeheim zu bezahlen. Sie können also verpflichtet werden, die Wohnung zu vermieten, für die Sie das Nießbrauchrecht besitzen, um einen Teil der Pflegekosten zu zahlen. Deshalb sollten Sie vertraglich festlegen, dass das Wohnrecht erlischt, wenn Sie ins Heim ziehen. Achtung: Bis zu 10 Jahre nach einer Schenkung kann der Staat bei der Gewährung von Sozialhilfe die Schenkung der Wohnung rückfordern, damit Sie aus deren Erlös Ihre Pflegekosten tragen können.
Wer kennt sich mit Vermögensübertragungen aus?
Das Thema Erbrecht ist sehr komplex. Wenn Sie Ihr Vermögen zu Lebzeiten übertragen wollen, sollten Sie unbedingt die Unterstützung von Experten einholen und einen Notar oder einen Fachanwalt für Erbrecht aufsuchen. Die unten genannten Finanztest-Ratgeber liefern Ihnen ebenfalls einen guten Überblick.
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