Vermögensübertragung: Das musst du beachten
Vereinfacht gesagt, unterscheidet der Gesetzgeber zwei Arten von Schenkungen zu Lebzeiten:
- Die unentgeltliche Schenkung (ohne Bedingungen)
Eine voll unentgeltliche Schenkung ist an keine Gegenleistung geknüpft ist. Bei dieser Art Schenkung geht das Eigentum oder Recht an einer Sache unentgeltlich an den Beschenkten über. Wenn du beispielsweise eine Wohnung an deine Tochter verschenkst, gehört der Tochter die Wohnung. Du verlierst darüber die Verfügungsgewalt. - Die teilentgeltliche Schenkung (mit Bedingungen)
Eine teilentgeltliche Schenkung ist eine Schenkung, die an eine Gegenleistung oder Verpflichtung geknüpft ist. Juristen sprechen von einer Überlassung. In diesem Fall überlässt du deiner Tochter die Wohnung unter ganz bestimmten Bedingungen. Du hast vielfältige Möglichkeiten, den Schenkungsvertrag so zu gestalten, dass du die Rechte an deiner Immobilie nicht völlig aus der Hand gibst. Du kannst festlegen, dass du ein lebenslanges Nutzungsrecht an der Wohnung hast und beispielsweise mit den Mieteinnahmen im Ruhestand deinen Lebensstandard sichern kannst. Alternativ kannst du festlegen, dass du von deiner Tochter eine ausgleichende Leibrente erhältst, ein lebenslanges Wohnrecht genießen oder dass deine Tochter dich im Alter pflegt.
Was muss ich bei einer Vermögensübertragung beachten?
Mit einer Schenkung verlierst du das Eigentum an der Sache. Du solltest deshalb vertraglich regeln, was beispielsweise passiert, wenn deine Tochter ihren Zahlungspflichten nicht nachkommt und wer die Sanierungskosten oder die Grundsteuer für die Wohnung zahlt. Denn eine Rückforderung oder ein Widerruf kommt nur in wenigen Ausnahmefällen in Frage. Gegebenenfalls ist es ratsam, sich im Schenkungsvertrag Rückforderungsrechte vorzubehalten. Jede Vermögensübertragung muss notariell beurkundet werden. In den Gebühren enthalten ist die Beratung durch den Notar. Diese solltest du unbedingt ausnutzen, denn jede Schenkung birgt ihre Tücken. Nach der erfolgreichen Schenkung wird deine Tochter ins Grundbuch eingetragen.
Was spricht für Vermögensübertragung zu Lebzeiten?
Eine Vermögensübertragung zu Lebzeiten hat mehrere Vorteile:
- Du machst dem Beschenkten eine große Freude.
- Du sicherst das Familienvermögen.
- Wenn du die Freibeträge der Schenkungsteuer alle zehn Jahre neu nutzen, kannst du bei großen Vermögen erheblich Steuern sparen.
- Spätere Erbstreitigkeiten werden vermieden.
- Der Schenker und seine Familie sind versorgt.
- Du verringerst den Pflichtteilsanspruch ungeliebter Erben.
- Du vermeidest den Zugriff des Sozialamts auf das eigene Vermögen.
- Du sicherst dir gegebenenfalls ein Zusatzeinkommen durch Gegenleistungen.
Was spricht gegen eine Vermögensübertragung zu Lebzeiten?
- Ein Teil deines Vermögens geht in andere Hände über.
- Du verlierst die Kontrolle über den verschenkten Teil deines Vermögens.
- Du gefährdest deine finanzielle Sicherheit im Alter.
- Es kann Streit in der Familie entstehen, wenn Kinder unterschiedlich von einer Schenkung profitieren.
- Es ist schwer, eine Schenkung rückgängig zu machen.
Auf was muss ich bei einer vertraglichen Pflegeverpflichtung achten?
Wenn du mit dem Beschenkten eine Pflegeverpflichtung vereinbarst, musst du verschiedene Fragen klären und konkret vereinbaren. Nur so ist eine Pflege nach deinen persönlichen Bedürfnissen gewährleistet:
- Wann beginnt die Verpflichtung? Ab einen bestimmten Termin? Bei Krankheit und Pflegebedürftigkeit? Wer bestimmt über den Zeitpunkt?
- Ist der Beschenkte fachlich und zeitlich in der Lage, die Leistung zu erbringen?
- Welche Art Hilfe soll geleistet werden? In welchem Umfang?
- Wo soll die Leistung erbracht werden?
- Welche Qualifikation müssen andere Personen haben, die die Pflege übernehmen?
- Was geschieht, wenn du als Pflegebedürftiger ins Krankenhaus oder Pflegeheim kommst?
- Was passiert bei Nichterfüllung der Pflegeverpflichtung?
- Benötigst du eine Ausstiegsklausel ab einem bestimmten Pflegegrad? Erhält der Schenker einen finanziellen Ausgleich?
- Wenn du im Vertrag Ansprüche vereinbarst, die eigentlich im Fall der Fälle die Sozialhilfe leistet, gehen die vertraglichen Rechte in der Regel vor. Das heißt, der Beschenkte nimmt dem Staat einen Teil der Kosten ab. Durch kluge Vertragsgestaltung kannst du das vermeiden.
Vorsicht Falle bei Schenkungen
Der Staat springt erst ein, wenn dein Einkommen und Vermögen nicht mehr ausreicht, um beispielsweise das Pflegeheim zu bezahlen. Du kannst also verpflichtet werden, die Wohnung zu vermieten, für die du das Nießbrauchrecht besitzt, um einen Teil der Pflegekosten zu zahlen. Deshalb solltest du vertraglich festlegen, dass das Wohnrecht erlischt, wenn du ins Heim ziehst. Achtung: Bis zu 10 Jahre nach einer Schenkung kann der Staat bei der Gewährung von Sozialhilfe die Schenkung der Wohnung rückfordern, damit du aus deren Erlös deine Pflegekosten tragen kannst.
Wer kennt sich mit Vermögensübertragungen aus?
Das Thema Erbrecht ist sehr komplex. Wenn du dein Vermögen zu Lebzeiten übertragen willst, solltest du unbedingt die Unterstützung von Experten einholen und einen Notar oder einen Fachanwalt für Erbrecht aufsuchen. Die unten genannten Finanztest-Ratgeber liefern dir ebenfalls einen guten Überblick.
Stiftung Warentest/Finanztest (2012).
Vererben und Erben. Berlin.
Stiftung Warentest/Finanztest (2019).
Immobilien verschenken und vererben. Werte ermitteln, Nachlass planen, Steuern sparen. Berlin