Kontaktieren sie uns am besten direkt, entweder per Telefon, E-Mail oder vor Ort.
- Zur Startseite gehen
- Services
- Online Services
- Rechnung einreichen
Rechnung einreichen
Sie haben Fragen bezüglich des Einreichens von Rechnungen? Einfach kontaktieren.
FAQ zu Rechnungs- einreichung
Rechnungen werden immer dem Kalenderjahr zugeordnet, in dem die Behandlung bzw. der Erwerb der Medikamente und Hilfsmittel erfolgt ist. Bei einer jahresübergreifenden Behandlung wird die Rechnung aufgegliedert und den entsprechenden Jahren zugeordnet.
Damit Sie als privat Versicherter nicht Ihre Beitragsrückerstattung gefährden, empfehlen wir, dass Sie die Rechnungen des laufenden Kalenderjahres erst einmal sammeln. Senden Sie die Rechnungen erst dann an uns, wenn Sie der Meinung sind, dass deren Summe größer ist als die Höhe der zu erwartenden Beitragsrückerstattung. Sobald eine Rechnung eingereicht wurde (unabhängig von der Summe), verfällt der Beitragsrückerstattungs-Anspruch für das betreffende Jahr. Bedenken Sie dabei allerdings auch, dass Sie rückerstattete Beiträge auch nicht mehr steuerlich absetzen können. Ein Steuerberater hilft Ihnen gerne weiter, diese Grenze genauer zu bemessen. Bitte nennen Sie uns bei Rechnungseinreichung immer Ihre Mitgliedsnummer. Bitte beachten Sie, dass die Rechnungen nur im tariflichen Umfang erstattet werden. Je nach Tarif ist durch Sie gegebenenfalls eine Selbstbeteiligung zu zahlen.
Da Sie bei einer Krankenzusatzversicherung keinen Anspruch auf Beitragsrückerstattung haben, empfehlen wir Ihnen im eigenen Interesse, dass Sie die Rechnungen so bald wie möglich bei uns einreichen.
Ihre Rechnungen können sie uns ganz einfach und unkompliziert über unsere SDK-App oder online über unser SDK-Kundenportal zukommen lassen. Damit sparen sie Zeit und Geld und können zudem den Bearbeitungsstatus einsehen. Weitere Informationen finden Sie unter www.sdk.de/app.
Alternativ können Sie uns uns Ihre Rechnungen ganz einfach formlos als Original an die SDK-Hauptverwaltung (SDK - Raiffeisenplatz 11 - 70736 Fellbach) senden. Falls Sie bislang ihre Bankverbindung für die Kostenerstattung noch nicht angegeben haben, bitten wir Sie uns diese mitzuteilen.