PKV für Zahnärzte
- Individuell und flexibel – so wie deine Behandlungen auch
- Modulare Gestaltungsmöglichkeiten und umfangreiche Wechseloptionen
- Leistungsfreiheit wird belohnt: Beitragsrückerstattung bereits im 1. Jahr möglich
Unsere private Krankenversicherung (PKV) für Zahnärztinnen und Zahnärzte bietet mit ihrem flexiblen Bausteinsystem die Möglichkeit, sich einen individuellen Versicherungsschutz zusammenzustellen. Ob ambulante Leistungen, im Krankenhaus oder im Zahnbereich: Du hast die Wahl aus individuell modularen Bausteinen für einen umfassenden Schutz mit hochwertigen Leistungen bis hin zu der Möglichkeit, bewusst auf einen Zahntarif zu verzichten. So zahlst du nur für das, was dir auch wichtig ist.
Beliebteste Tarif-Kombinationen im Überblick
| Beispiel Angestellter Top-SchutzTarif | Am häufigsten gewählt Beispiel Angestellte Top-SchutzTarif | Beispiel Selbstständige Komfort-SchutzTarif | Beispiel inkl. 2 Kindern Komfort-SchutzTarif | |
|---|---|---|---|---|
| 773,04 € Tarifbeitrag | 880,09 € Tarifbeitrag | 674,89 € Tarifbeitrag | 1.129,46 € Tarifbeitrag | |
| 386,51 € monatlicher Arbeitnehmeranteil* | 440,04 € monatlicher Arbeitnehmeranteil* | |||
| Beispieltarif berechnet für | Beispieltarif berechnet für | Beispieltarif berechnet für | Beispieltarif berechnet für | Beispieltarif berechnet für |
| „Mir ist eine zuverlässige Absicherung wichtig. Auf einen Zahntarif verzichte ich bewusst, kann ihn später jederzeit hinzufügen. Mit Arbeitgeberzuschuss spare ich gegenüber der GKV und genieße hochwertigen privaten Schutz.“ | „Als Zahnärztin ist mir hochwertige medizinische Versorgung wichtig – für meine Patienten und mich. Mit der SDK habe ich als Angestellte besseren und günstigeren Schutz als in der gesetzlichen Krankenversicherung.“ | „Als Mitinhaberin unserer Praxis möchte ich mich auf das Wesentliche konzentrieren. Mit meinem flexiblen Schutz – längere Karenzzeit und ohne Zahntarif – bleibe ich finanziell sicher und kann mich ganz auf meine Patienten konzentrieren.“ | „Nach der Praxisübernahme zählte für mich finanzielle Entlastung – ohne auf Schutz zu verzichten. Mit höherem Selbstbehalt starte ich günstiger und bleibe zugleich flexibel für die Zukunft.“ | |
| Ambulante Behandlungen | Ambulante Behandlungen 100 % Erstattung mit Selbstbeteiligung (SB) von 20 % bis max. 480 €, auch über Höchstsätze der GOÄ, Vorsorge bis zu 500 € ohne Auswirkung auf SB und Beitragsrückerstattung (Tarif AM12) | Ambulante Behandlungen 100 % Erstattung mit Selbstbeteiligung (SB) von 20 % bis max. 480 €, auch über Höchstsätze der GOÄ, Vorsorge bis zu 500 € ohne Auswirkung auf SB und Beitragsrückerstattung (Tarif AM12) | Ambulante Behandlungen 100 % Leistungserstattung mit Selbstbeteiligung von 2.400 €, bis Höchstsätze der GOÄ (Tarif AM33) | Ambulante Behandlungen 100 % Leistungserstattung mit Selbstbeteiligung von 2.400 €, bis Höchstsätze der GOÄ (Tarif AM33) |
| Stationäre Absicherung | Stationäre Absicherung 100 % Erstattung auch über Höchstsätze der GOÄ, stationäre Psychotherapie, Einbettzimmer, Chefarzt, Privatklinik (Tarif S1) | Stationäre Absicherung 100 % Erstattung auch über Höchstsätze der GOÄ, stationäre Psychotherapie, Einbettzimmer, Chefarzt, Privatklinik (Tarif S1) | Stationäre Absicherung 100 % Erstattung auch über Höchstsätze der GOÄ, stationäre Psychotherapie, Einbettzimmer, Chefarzt, Privatklinik (Tarif S1) | Stationäre Absicherung 100 % Erstattung auch über Höchstsätze der GOÄ, stationäre Psychotherapie, Einbettzimmer, Chefarzt, Privatklinik (Tarif S1) |
| Zahnversorgung | Zahnversorgung Verzicht auf Zahnleistungen, dadurch Beitragsersparnis | Zahnversorgung 100 % Zahnbehandlungen, bis Höchstsätze GOZ, 80 % bei Zahnersatz, bis zu 250 € für zahnmedizinische Vorsorge (Tarif Z8) | Zahnversorgung Verzicht auf Zahnleistungen, dadurch Beitragsersparnis | Zahnversorgung 100 % Zahnbehandlungen, bis Höchstsätze GOZ, 60 % bei Zahnersatz, keine Vorsorge, Selbstbeteiligung bis zu 480 € (Tarif Z6SB) |
| Krankentagegeld | Krankentagegeld 170 € / Tag ab der 7. Woche | Krankentagegeld 170 € / Tag ab der 7. Woche | Krankentagegeld 200 € / Tag ab der 14. Woche | Krankentagegeld 200 € / Tag ab der 5. Woche |
| Pflegepflichtversicherung | Pflegepflichtversicherung | Pflegepflichtversicherung | Pflegepflichtversicherung | Pflegepflichtversicherung |
| Ersparnis gegenüber GKV | Ersparnis gegenüber GKV Emre spart mit der SDK ca. 260 € im Monat | Ersparnis gegenüber GKV Anna spart mit der SDK ca. 170 € im Monat | Ersparnis gegenüber GKV Stefanie spart mit der SDK ca. 550 € im Monat | Ersparnis gegenüber GKV Markus spart mit der SDK ca. 80 € im Monat |
| Top-Schutz Beitrag berechnen | Top-Schutz Beitrag berechnen | Komfort-Schutz Beitrag berechnen | Komfort-Schutz Beitrag berechnen |
Das Gesundheitskonzept für deine Zahnarztpraxis
Menschen verbringen sehr viel Zeit bei ihrer Arbeit. Demzufolge hat die Arbeit einen großen Einfluss auf das Wohlergehen und die Gesundheit. Du kannst als Arbeitgeber eine Menge dazu beitragen, dass es deinen Mitarbeitenden an ihrem Arbeitsplatz gut geht und sie sich wohl fühlen. Und du als Praxisinhaber profitierst ebenfalls davon, wenn du dadurch erreichst, dass Ausfallzeiten und damit ggf. verbundene Einkommensverluste gering gehalten werden. Ein erster Baustein, der sich ohne großen Aufwand und wirksam umsetzen lässt, ist die Einführung einer Betrieblichen Krankenversicherung.
- Ausfallzeiten werden reduziert
- Sie stärken die Mitarbeiterbindung
- Sie steigern langfristig die Mitarbeiterzufriedenheit
- Benefit bei der Rekrutierung von Fachpersonal
Dein Masterplan während des Zahnmedizin-Studiums?
Geld zurückerhalten?
Geld zurückerhalten?
Als Zahnärztin oder Zahnarzt weißt du dir oft selbst zu helfen oder erhältst Unterstützung von Kolleginnen und Kollegen. Das hat mehrere Vorteile: Durch die schnelle und unkomplizierte Behandlung entstehen dir geringere Kosten und du erhältst sogar Beiträge zurück, wenn du in einem Kalenderjahr keine Rechnungen einreichst. Aktuell sind das 2 Monatsbeiträge aus den Ambulant- und Zahntarifen. Und das bereits anteilig ab dem 1. Kalenderjahr!
Darum entscheiden sich so viele Zahnärztinnen und Zahnärzte für die SDK
Als Zahnärztin oder Zahnarzt weißt du, dass Qualität kein Zufall ist. Sie ist das Ergebnis von Engagement, Präzision und der logischen Wahl für das Beste. Damit ist die SDK „die dentalogische Wahl“ für:
Du hast noch Bedenken eine PKV abzuschließen?
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Deine Fragen - unsere Antworten
Das Baukastensystem der privaten Krankenversicherung der SDK ermöglicht es Zahnärztinnen und Zahnärzten, ihren Versicherungsschutz individuell zusammenzustellen. Die einzelnen Leistungsbausteine – etwa für ambulante Behandlungen, stationäre Versorgung im Krankenhaus oder den Zahnbereich – können flexibel kombiniert werden. So kannst du gezielt entscheiden, ob du umfassend abgesichert sein möchtest oder zum Beispiel bewusst auf einen Zahntarif verzichtest.
Die SDK verzichtet bewusst auf einen separaten Zahnarzttarif. Für Zahnärztinnen und Zahnärzte bedeutet das, dass sie vollwertige PKV‑Tarife ohne Einschränkungen nutzen und Teil einer großen Versichertengemeinschaft sind. Diese breite Tarifstruktur trägt dazu bei, die Beiträge langfristig stabil zu halten und gleichzeitig ein hohes Leistungsniveau sicherzustellen.
Die private Krankenversicherung der SDK bietet flexible Tarif‑ und Wechseloptionen, um den Versicherungsschutz an veränderte berufliche oder private Situationen anzupassen. Dazu zählen beispielsweise Karriereschritte, der Wechsel in die Selbstständigkeit, Elternzeit oder andere Lebensereignisse. In vielen Fällen sind Anpassungen ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich.
Ja, Kinder können auch dann privat bei der SDK versichert werden, wenn die Eltern selbst bei einem anderen privaten Krankenversicherer versichert sind. Diese sogenannte Kinderalleinversicherung ist insbesondere dann relevant, wenn Eltern bereits länger privat versichert sind oder gesundheitliche Vorbelastungen haben. Die konkreten Voraussetzungen hängen vom jeweiligen Tarif ab.
Informationen zum Download
Rechtlicher Hinweis
Alle Ausführungen stellen Kurzfassungen dar. Der Umfang der einzelnen Leistungen ergibt sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen des jeweiligen Tarifes.


