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Telematikinfrastruktur für private Krankenvollversicherte
Die Telematikinfrastruktur ist die Plattform für Gesundheitsanwendungen in Deutschland. Mit der elektronischen Patientenakte (ePA) und dem elektronischen Rezept (E-Rezept) arbeiten wir an einer sicheren, effizienteren und zukunftsfähigen Lösung für Ihre Gesundheitsdaten.

Die KVNR ist eine individuelle Identifikationsnummer und bildet die zentrale Basis der zukünftig digitalen Telematikinfrastruktur. Diese Nummer wird von einer externen Vertrauensstelle vergeben. Ähnlich wie die Rentenversicherungsnummer (RVNR) oder Ihre Steuer-ID gilt diese Nummer Ihr Leben lang. Auch bei einem Wechsel zu einer anderen Krankenversicherung bleibt die Nummer daher gleich.
Wichtige Funktionen der KVNR:
- Eindeutige Identifikation: Die KVNR ermöglicht eine klare Zuordnung Ihrer Person zu den entsprechenden Versicherungsunterlagen und -leistungen.
- Verwaltung Ihrer Daten: Sie erleichtert die Verwaltung Ihrer medizinischen Daten und sorgt dafür, dass alle relevanten Informationen schnell und präzise abrufbar sind.
- Vereinfachte Kommunikation: Bei der Kommunikation mit uns, Ihren Ärzten oder anderen Gesundheitsdienstleistern wird die KVNR verwendet, um Missverständnisse zu vermeiden.
Weitere Informationen
Sie erhalten von uns ein Anschreiben zum Beantragen der KVNR, in dem für Sie (und für ggf. alle weiteren in Ihrem Versicherungsvertrag versicherten Personen) ein entsprechendes Abfrageformular beigefügt ist, das Sie ergänzen und unterschreiben können. Die Rücksendung kann per Post oder über die auf den Abfrageformularen enthaltenen QR-Code auch online vorgenommen werden. Wünschen Sie dies nicht, senden Sie uns die Formulare einfach per Post zurück. Wir empfehlen grundsätzlich die Beantragung über das Webportal mittels QR-Codes.
Die KVNR ist ein zentrales Element Ihrer medizinischen Versorgung und Verwaltung. Durch die Verwendung dieser Nummer wird sichergestellt, dass alle Ihre Leistungen schnell und korrekt abgerechnet werden. Dies trägt zu einer reibungslosen und effizienten Abwicklung Ihrer Ansprüche bei.
Im ersten Schritt wird die KVNR für das Implantateregister, das zum 01.07.2024 eingeführt wurde, benötigt. Kann der Leistungserbringer keine KVNR an das Implantateregister melden, riskiert er, keine Vergütung für die erbrachte Leistungen des Implantats zu erhalten. Es ist davon auszugehen, dass sich die Leistungserbringer diesem Risiko nicht aussetzen – ggf. mit Folgen für die Personen, die ein Implantat benötigen.
Die KVNR unterliegt strengen Datenschutzbestimmungen. Ihre persönlichen Daten werden geschützt und nur in dem Rahmen genutzt, der für die Abwicklung Ihrer Versicherungsleistungen notwendig ist. Der Zugriff auf Ihre KVNR und die damit verbundenen Daten ist nur autorisierten Personen gestattet.
FAQ
Die KVNR wird an alle Personen mit einem substitutiven Versicherungsschutz vergeben. Für die Mitglieder privater Krankenversicherungen bedeutet das, dass alle vollversicherten Personen oder Personen mit Beihilfeanspruch betroffen sind. Da die KVNR ein personenbezogenes Kennzeichen ist, erhalten Sie ggf. mehrere Abfrageformulare für jede vollversicherte Person zugeschickt.
Diese Daten sind notwendig, da wir zunächst die RVNR direkt bei der Deutschen Rentenversicherung einholen. Mit den Daten kann die Deutsche Rentenversicherung jede angefragte Person eindeutig identifizieren.
Die zentrale KVNR-Vergabestelle (ITSG) benötigt für die Erstellung der Krankenversichertennummer Ihre Rentenversicherungsnummer. Die Abfrage hängt nicht mit Ihrer Rente zusammen. Die RVNR fragen wir direkt bei der Deutschen Rentenversicherung ab, damit sie für den weiteren Prozess zur Abfrage oder Bildung der KVNR zur Verfügung steht. Sofern Sie noch nicht über eine RVNR verfügen, wird diese im Rahmen des KVNR-Beantragungsverfahrens ebenfalls vergeben.
Die KVNR kann nur mit Ihrer persönlichen Zustimmung beantragt werden. Ein Widerspruch ist daher gar nicht notwendig.
Info zur Umsetzung

Info zur Umsetzung
Wir arbeiten derzeit an der technischen Umsetzung des E-Rezepts und der ePA und informieren Sie, sobald wir Ihnen das E-Rezept und die ePA zur Verfügung stellen können.
Im ersten Schritt können Sie sich auf das E-Rezept freuen.