Checkliste Schwangerschaft: Was muss ich erledigen?

Arbeitgeber informieren
  • Informiere deinen Arbeitgeber, den Ausbildungsbetrieb, die Universität oder die Schule, wenn die Frauenärztin oder der Frauenarzt bei dir eine Schwangerschaft festgestellt hat. Jetzt gilt der Mutter- und Kündigungsschutz.
  • Hinweis: Du bist nicht verpflichtet, jemanden über deine Schwangerschaft zu informieren. Es ist aber sinnvoll, weil du so vor etwaigen Gesundheitsschäden und Gefährdungen geschützt bist. Hier findest du den Leitfaden zum Mutterschutz des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Hebamme suchen

Eine Schlaganfallbetreuung kann den Betroffenen und deren Angehörigen große Hilfe leisten.
  • Suche dir nach Feststellung der Schwangerschaft eine Hebamme oder Beleghebamme. Diese betreut dich während der Schwangerschaft und in der ersten Zeit nach der Geburt. Adressen erhältst du in Schwangerschaftsberatungsstellen, Geburtskliniken und Geburtshäusern, bei deiner Frauenärztin oder deinem Frauenarzt und Adressen von Hebammen findest du außerdem auf www.hebammensuche.de.
  • Viele Hebammen bieten Geburtsvorbereitungskurse auch für Paare an. Melde dich bis zur 20. Schwangerschaftswoche für einen Kurs an.

Finanzen klären

Schwangere mit geringem Einkommen können bei einer Schwangerschatsberatungsstelle finanzielle Unterstützung beantragen.
  • Wenn du ein geringes Einkommen hast, kannst du jetzt in einer Schwangerschaftsberatungsstelle finanzielle Unterstützung beantragen.
  • Finanziert wird die Unterstützung von der Bundesstiftung Mutter und Kind. Mehr dazu erfährst du im Leitfaden „Hilfe und Unterstützung in der Schwangerschaft“.
  • Schwangerschaftsberatungsstellen in deiner Nähe findest du auf www.familienplanung.de.
  • Eventuell lohnt es sich auch, die Lohnsteuerklasse zu wechseln.

Geburtsort aussuchen

Häufig wird die Erkrankung eher zufällig nach einer Blutentnahme im Rahmen einer Routineuntersuchung entdeckt.
  • Wenn du dein Kind in einem Geburtshaus bekommen möchtest, solltest du dich bereits in der Frühschwangerschaft dort anmelden.
  • Eine Anmeldung in der Klinik ist auch später möglich und nicht verpflichtend.
  • Viele Kliniken und Geburtshäuser bieten werdenden Eltern Informationsabende an, nutze diese.

Kinderarzt finden

Beginnen Sie spätestens im letzten Trimester Ihrer Schwangerschaft mit der Kinderarztsuche.
  • Beginne spätestens im letzten Trimester deiner Schwangerschaft mit der Kinderarztsuche. Frage deine Hebamme oder Freundinnen, ob sie dir einen guten Kinderarzt empfehlen können.
  • Auf der Homepage des Arztes findest du in der Regel Informationen zum Angebot, der Arbeitsweise, den Öffnungszeiten und der Erreichbarkeit.
  • Gute Kinderärzte sind beliebt. Rufe in der Praxis an und frage nach, ob neue kleine Patienten aufgenommen werden.

Krankenkasse informieren

Schwangere Frauen haben Anspruch auf eine Vielzahl an Vorsorge­untersuchungen und Beratungen.
  • Schwangere Frauen haben Anspruch auf eine Vielzahl an Vorsorge­untersuchungen und Beratungen. Nicht alle Leistungen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse.
  • Informiere deine Krankenkasse und frage nach, welche Leistungen übernommen werden.
  • Außerdem kannst du bei der Krankenkasse eine Woche vor Beginn des Mutterschutzes Mutterschutzgeld beantragen. Dazu benötigt die Kasse eine ärztliche Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin. Mehr zum Thema Mutterschaftsleistungen findest du auf www.familienportal.de.

Kindergeld, Elterngeld und Elternzeit beantragen

Kindergeld, Elterngeld, Krankentagegeld: Ohne Anträge geht nichts.
  • Besorge dir schon vor der Geburt alle Anträge für Kindergeld und Elterngeld. Fülle diese so weit wie möglich aus. Offene Daten kannst du nach der Geburt ergänzen.
  • Werdende Väter, die Elternzeit nehmen möchten, müssen diese bis spätestens sieben Wochen vor Beginn beantragen.
  • Mütter müssen bis spätestens sieben Wochen vor Ende des Mutterschutzes Elternzeit anmelden, wenn sie direkt im Anschluss an den Mutterschutz in Elternzeit gehen möchten.
  • Tipp: Verschicke die Mitteilung zur Elternzeit per Einschreiben.

Rechtliches klären

Im Falle einer Schwangerschaft sollten auch rechtliche Angelegenheiten geklärt werden.
  • Nicht verheiratete Eltern können sich beim Standes- oder Jugendamt eine Anerkennung der Vaterschaft und das Sorgerecht beurkunden lassen. Nicht vergessen.
  • Gegebenenfalls Antrag auf eine Haushaltshilfe bei der Krankenkasse stellen.
  • Kliniktasche packen.
  • Vorräte für die ersten Tage nach der Geburt einkaufen.
  • Betreuung für Geschwisterkinder während der Geburt organisieren.

Nach der Geburt

  • Nach der Geburt musst du dein Kind beim Standes- und Einwohnermeldeamt anmelden. In einigen Fällen wird das von der Geburtsklinik übernommen.
  • Außerdem kannst du jetzt die Anträge für Eltern- und Kindergeld abschließen und absenden.
  • Vier bis sechs Wochen nach der Geburt ist es Zeit für den Rückbildungskurs.
  • Informiere dich bei einer Haft­pflicht­ver­siche­rung. Ein Baby ist meist kostenfrei mitversichert.
  • Gegebenenfalls Kinderpass beantragen, denn für Reisen ins Ausland benötigen Kinder ab der Geburt ein eigenes Dokument.
  • Falls gewünscht: Kinderbetreuungsplatz suchen.
  • Wer möchte, kann ein Sparkonto im Namen des Kindes eröffnen.

Lesetipp: Vorsorge­untersuchungen in der Schwangerschaft