Checkliste Schwangerschaft: Was muss ich erledigen?

Arbeitgeber informieren
  • Informieren Sie Ihren Arbeitgeber, den Ausbildungsbetrieb, die Universität oder die Schule, wenn die Frauenärztin oder der Frauenarzt bei Ihnen eine Schwangerschaft festgestellt hat. Jetzt gilt der Mutter- und Kündigungsschutz.
  • Hinweis: Sie sind nicht verpflichtet, jemanden über Ihre Schwangerschaft zu informieren. Es ist aber sinnvoll, weil Sie so vor etwaigen Gesundheitsschäden und Gefährdungen geschützt sind. Hier finden Sie den Leitfaden zum Mutterschutz des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Hebamme suchen

Eine Schlaganfallbetreuung kann den Betroffenen und deren Angehörigen große Hilfe leisten.
  • Suchen Sie sich nach Feststellung der Schwangerschaft eine Hebamme oder Beleghebamme. Diese betreut Sie während der Schwangerschaft und in der ersten Zeit nach der Geburt. Adressen erhalten Sie in Schwangerschaftsberatungsstellen, Geburtskliniken und Geburtshäusern, Ihrer Frauenärztin oder Ihrem Frauenarzt und Adressen von Hebammen finden Sie außerdem auf www.hebammensuche.de.
  • Viele Hebammen bieten Geburtsvorbereitungskurse auch für Paare an. Melden Sie sich bis zur 20. Schwangerschaftswoche für einen Kurs an.

Finanzen klären

Schwangere mit geringem Einkommen können bei einer Schwangerschatsberatungsstelle finanzielle Unterstützung beantragen.
  • Wenn Sie ein geringes Einkommen haben, können Sie jetzt in einer Schwangerschaftsberatungsstelle finanzielle Unterstützung beantragen.
  • Finanziert wird die Unterstützung von der Bundesstiftung Mutter und Kind. Mehr dazu erfahren Sie im Leitfaden „Hilfe und Unterstützung in der Schwangerschaft“
  • Schwangerschaftsberatungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie auf www.familienplanung.de.
  • Eventuell lohnt es sich auch, die Lohnsteuerklasse zu wechseln.

Geburtsort aussuchen

Häufig wird die Erkrankung eher zufällig nach einer Blutentnahme im Rahmen einer Routineuntersuchung entdeckt.
  • Wenn Sie Ihr Kind in einem Geburtshaus bekommen möchten, sollten Sie sich bereits in der Frühschwangerschaft dort anmelden.
  • Eine Anmeldung in der Klinik ist auch später möglich und nicht verpflichtend.
  • Viele Kliniken und Geburtshäuser bieten werdenden Eltern Informationsabende an, nutzen Sie diese.

Kinderarzt finden

Beginnen Sie spätestens im letzten Trimester Ihrer Schwangerschaft mit der Kinderarztsuche.
  • Beginnen Sie spätestens im letzten Trimester Ihrer Schwangerschaft mit der Kinderarztsuche. Fragen Sie Ihre Hebamme oder Freundinnen, ob Sie Ihnen einen guten Kinderarzt empfehlen können.
  • Auf der Homepage des Arztes finden Sie in der Regel Informationen zum Angebot, der Arbeitsweise, den Öffnungszeiten und der Erreichbarkeit.
  • Gute Kinderärzte sind beliebt. Rufen Sie in der Praxis an und fragen Sie nach, ob neue kleine Patienten aufgenommen werden.

Krankenkasse informieren

Schwangere Frauen haben Anspruch auf eine Vielzahl an Vorsorge­untersuchungen und Beratungen.
  • Schwangere Frauen haben Anspruch auf eine Vielzahl an Vorsorge­untersuchungen und Beratungen. Nicht alle Leistungen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse.
  • Informieren Sie Ihre Krankenkasse und fragen Sie nach, welche Leistungen übernommen werden.
  • Außerdem können Sie bei der Krankenkasse eine Woche vor Beginn des Mutterschutzes Mutterschutzgeld beantragen. Dazu benötigt die Kasse eine ärztliche Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin. Mehr zum Thema Mutterschaftsleistungen finden Sie auf www.familienportal.de.

Kindergeld, Elterngeld und Elternzeit beantragen

Kindergeld, Elterngeld, Krankentagegeld: Ohne Anträge geht nichts.
  • Besorgen Sie sich schon vor der Geburt alle Anträge für Kindergeld und Elterngeld. Füllen Sie diese so weit wie möglich aus. Offene Daten können Sie nach der Geburt ergänzen.
  • Werdende Väter, die Elternzeit nehmen möchten, müssen diese bis spätestens sieben Wochen vor Beginn beantragen.
  • Mütter müssen bis spätestens sieben Wochen vor Ende des Mutterschutzes Elternzeit anmelden, wenn Sie direkt im Anschluss an den Mutterschutz in Elternzeit gehen möchten.
  • Tipp: Verschicken Sie die Mitteilung zur Elternzeit per Einschreiben.

Rechtliches klären

Im Falle einer Schwangerschaft sollten auch rechtliche Angelegenheiten geklärt werden.
  • Nicht verheiratete Eltern können sich beim Standes- oder Jugendamt eine Anerkennung der Vaterschaft und das Sorgerecht beurkunden lassen. Nicht vergessen.
  • Gegebenenfalls Antrag auf eine Haushaltshilfe bei der Krankenkasse stellen.
  • Kliniktasche packen.
  • Vorräte für die ersten Tage nach der Geburt einkaufen.
  • Betreuung für Geschwisterkinder während der Geburt organisieren.

Nach der Geburt

  • Nach der Geburt müssen Sie Ihr Kind beim Standes- und Einwohnermeldeamt anmelden. In einigen Fällen wird das von der Geburtsklinik übernommen.
  • Außerdem können Sie jetzt die Anträge für Eltern- und Kindergeld abschließen und absenden.
  • Vier bis sechs Wochen nach der Geburt ist es Zeit für den Rückbildungskurs.
  • Informieren Sie Ihre Haft­pflicht­ver­siche­rung. Ein Baby ist meist kostenfrei mitversichert.
  • Gegebenenfalls Kinderpass beantragen, denn für Reisen ins Ausland benötigen Kinder ab der Geburt ein eigenes Dokument.
  • Falls gewünscht: Kinderbetreuungsplatz suchen.
  • Wer möchte, kann ein Sparkonto im Namen des Kindes eröffnen.

Lesetipp: Vorsorge­untersuchungen in der Schwangerschaft