Praxis-zusatzversicherung
- Schnelle Termine und bevorzugte Behandlung
- Kostenübernahme von Privatleistungen
- Kombination für Zahn- & Heilpraktiker-Versicherung
| Privatpatient beim Arzt Tarif 134,69 € monatlich | Als Zusatzoption wählbar Privatpatient beim Zahnarzt Tarif 18,13 € monatlich | |
|---|---|---|
| Ärztliche Leistungen | Ärztliche Leistungen 80 % für Behandlungen beim Arzt | Ärztliche Leistungen 80 % für Zahnbehandlungen (z.B. Wurzelbehandlung) und Kieferorthopädie |
| Vorsorge & Prophylaxe | Vorsorge & Prophylaxe 100 % für Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen (STIKO) | Vorsorge & Prophylaxe 80 % z. B. für Zahnreinigung |
| Heil- Verbands- und Arzneimittel | Heil- Verbands- und Arzneimittel 80 % | Heil- Verbands- und Arzneimittel |
| Psychotherapie | Psychotherapie 80 % | Psychotherapie |
| Vergütungssätze | Vergütungssätze Höchstsatz GOÄ | Vergütungssätze Höchstsatz GOZ |
| Bemessungsgrundlage | Bemessungsgrundlage Restkosten | Bemessungsgrundlage Restkosten |
| Eigenanteil | Eigenanteil 20 %, max. 200 € Eigenbeteiligung | Eigenanteil 20 % nach Erstattung GKV und Zusatzversicherung |
| Weitere Details & Leistungen | Weitere Details & Leistungen Gesetzliche Zuzahlungen 100 % Heilpraktiker 40 % Ohne Vorleistung der Krankenkasse beträgt die Erstattung 40 % vom Rechnungsbetrag | Weitere Details & Leistungen Keine Zahnstaffel - sofortige Leistung Keine Erstattung für Zahnersatz Ohne Vorleistung der Krankenkasse beträgt die Erstattung 40 % vom Rechnungsbetrag |
| Privatpatient beim Arzt Jetzt Angebot anfordern | Privatpatient beim Zahnarzt Jetzt Angebot anfordern | |
Wie kann dir die Praxis-Zusatzversicherung helfen?
Deine Fragen - unsere ehrlichen Antworten
Eine Praxiszusatzversicherung ist für volljährige gesetzlich Krankenversicherte geeignet, die sich bewusst für das Kostenerstattungsprinzip entscheiden möchten. Sie ermöglicht eine Behandlung ähnlich wie bei Privatpatienten, obwohl weiterhin eine gesetzliche Krankenversicherung besteht.
Typische Vorteile einer Praxiszusatzversicherung sind:
- Keine Budgetierung
- Schnellere Termine bei Ärzten und Fachärzten
- Durch Kombination unseres Praxiszusatztarifes hast du eine Absicherung wie ein Privatpatient
- Zugriff auf bessere medizinische Versorgung, Medikamente, Heil- und Hilfsmittel und Inanspruchnahme von Privatärzten ohne Kassenzulassung
Wenn du eine Arztrechnung erhältst, reichst du diese zunächst bei deiner gesetzlichen Krankenkasse ein. Diese erstattet den Anteil, der nach GKV‑Leistungskatalog vorgesehen ist. Anschließend reichst du die Rechnung zusammen mit dem Erstattungsnachweis bei deiner Praxiszusatzversicherung ein, die den tariflich vereinbarten Restbetrag übernimmt. Lediglich in der Apotheke musst du in Vorleistung gehen.
In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es zwei Abrechnungsmodelle:
- Sachleistungsprinzip: Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Arzt und Krankenkasse.
- Kostenerstattungsprinzip: Du erhältst eine Rechnung und reichst diese zur Erstattung ein.
Mit einer Praxiszusatzversicherung nutzt du das Kostenerstattungsprinzip, ähnlich wie ein Privatpatient. Die Abrechnung erfolgt nach der GOÄ bzw. GOZ, anschließend werden die Kosten anteilig von der GKV und der Zusatzversicherung erstattet.
Du reichst die Arztrechnung zunächst bei deiner gesetzlichen Krankenkasse ein. Sobald du den Erstattungsnachweis erhalten hast, kannst du die Rechnung inklusive GKV‑Erstattungsvermerk bei der SDK einreichen. Die SDK prüft die Unterlagen und erstattet die tariflich vereinbarten Leistungen.