Arzt schüttelt Frau die Hand
Versorgt wie ein Privatpatient

Praxis-zusatzversicherung

  • Schnelle Termine und bevorzugte Behandlung
  • Kostenübernahme von Privatleistungen
  • Kombination für Zahn- & Heilpraktiker-Versicherung
Das Icon verdeutlicht, dass Sie jetzt ihre Gesundheit upgraden können.

Privatpatient beim Arzt & Heilpraktiker sowie Zahnarzt

Zahnleistungen als optionale Ergänzung wählbar. Tarifbeispiel hier für 30-Jährige berechnet.
Tarifvergleichstabelle
 
Privatpatient beim Arzt Tarif
134,69 €
monatlich

Privatpatient beim Arzt Jetzt Angebot anfordern

Als Zusatzoption wählbar
Privatpatient beim Zahnarzt Tarif
18,13 €
monatlich

Privatpatient beim Zahnarzt Jetzt Angebot anfordern

Ärztliche Leistungen
Ärztliche Leistungen

80 % für Behandlungen beim Arzt

Ärztliche Leistungen

80 % für Zahnbehandlungen (z.B. Wurzel­behandlung) und Kieferorthopädie

Vorsorge & Prophylaxe
Vorsorge & Prophylaxe

100 % für Vorsorge­untersuchungen und Schutzimpfungen (STIKO)

Vorsorge & Prophylaxe

80 % z. B. für Zahnreinigung

Heil- Verbands- und Arzneimittel
Heil- Verbands- und Arzneimittel

80 %

Heil- Verbands- und Arzneimittel
Heil- Verbands- und Arzneimittel ist nicht mit Tarif abgesichert
Psychotherapie
Psychotherapie

80 %

Psychotherapie
Psychotherapie ist nicht mit Tarif abgesichert
Vergütungssätze
Vergütungssätze

Höchstsatz GOÄ

Vergütungssätze

Höchstsatz GOZ

Bemessungsgrundlage
Bemessungsgrundlage

Restkosten

Bemessungsgrundlage

Restkosten

Eigenanteil
Eigenanteil

20 %, max. 200 € Eigenbeteiligung

Eigenanteil

20 % nach Erstattung GKV und Zusatz­versicherung

Weitere Details & Leistungen
Weitere Details & Leistungen

Gesetzliche Zuzahlungen 100 %

Heilpraktiker 40 %

Ohne Vorleistung der Krankenkasse beträgt die Erstattung 40 % vom Rechnungsbetrag

Weitere Details & Leistungen

Keine Zahnstaffel - sofortige Leistung

Keine Erstattung für Zahnersatz

Ohne Vorleistung der Krankenkasse beträgt die Erstattung 40 % vom Rechnungsbetrag

  Privatpatient beim Arzt Jetzt Angebot anfordern Privatpatient beim Zahnarzt Jetzt Angebot anfordern

Wie kann dir die Praxis-Zusatzversicherung helfen?

Drei Beispiele von SDK Mitgliedern
Ein Porträt von Noori, Mutter.

Noori H. 39 Jahre

Flensburg

Gefühl eines Privatpatienten
„Mein Ehepartner ist bei der SDK privat versichert, unsere Kinder und ich sind gesetzlich versichert. Durch die Praxiszusatzversicherung können auch wir die Vorteile einer privaten Kranken­versicherung nutzen und fühlen uns beim Arzt wie Privatpatienten.“
Ein Porträt von Melanie, Versicherte.

Melanie T., 32 Jahre

Bad Homburg

Schnellere Terminvergabe
„Obwohl ich gesetzlich versichert bin, kann ich durch die Praxiszusatzversicherung auch die Gesundheitsservices, z.B. den Facharztterminservice, nutzen. So bekomme ich schnell Termine und bin bestens versichert.“
Ein Porträt von Thorsten, Sportler und Versicherter.

Thorsten S., 46 Jahre

Saarlouis

Beste medizinische Versorgung
„Aufgrund einer Sportverletzung sind meine Gelenke stark in Mitleidenschaft gezogen worden. Ich bekomme nun ein Medikament ins Knie gespritzt. Meine gesetzliche Kranken­versicherung hat dies nicht übernommen, aber die SDK. Seitdem geht es mir deutlich besser.“

Deine Fragen - unsere ehrlichen Antworten

Illustration einer Person mit ihrem Schatten, die eine Glühbirne präsentiert

Eine Praxiszusatzversicherung ist für volljährige gesetzlich Krankenversicherte geeignet, die sich bewusst für das Kostenerstattungsprinzip entscheiden möchten. Sie ermöglicht eine Behandlung ähnlich wie bei Privatpatienten, obwohl weiterhin eine gesetzliche Kranken­versicherung besteht.

Typische Vorteile einer Praxiszusatzversicherung sind:

  • Keine Budgetierung
  • Schnellere Termine bei Ärzten und Fachärzten
  • Durch Kombination unseres Praxiszusatztarifes hast du eine Absicherung wie ein Privatpatient
  • Zugriff auf bessere medizinische Versorgung, Medikamente, Heil- und Hilfsmittel und Inanspruchnahme von Privatärzten ohne Kassenzulassung

Wenn du eine Arztrechnung erhältst, reichst du diese zunächst bei deiner gesetzlichen Krankenkasse ein. Diese erstattet den Anteil, der nach GKV‑Leistungskatalog vorgesehen ist. Anschließend reichst du die Rechnung zusammen mit dem Erstattungsnachweis bei deiner Praxiszusatzversicherung ein, die den tariflich vereinbarten Restbetrag übernimmt. Lediglich in der Apotheke musst du in Vorleistung gehen.

In der gesetzlichen Kranken­versicherung gibt es zwei Abrechnungsmodelle:

  • Sachleistungsprinzip: Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Arzt und Krankenkasse.
  • Kostenerstattungsprinzip: Du erhältst eine Rechnung und reichst diese zur Erstattung ein.

Mit einer Praxiszusatzversicherung nutzt du das Kostenerstattungsprinzip, ähnlich wie ein Privatpatient. Die Abrechnung erfolgt nach der GOÄ bzw. GOZ, anschließend werden die Kosten anteilig von der GKV und der Zusatz­versicherung erstattet.

Du reichst die Arztrechnung zunächst bei deiner gesetzlichen Krankenkasse ein. Sobald du den Erstattungsnachweis erhalten hast, kannst du die Rechnung inklusive GKV‑Erstattungsvermerk bei der SDK einreichen. Die SDK prüft die Unterlagen und erstattet die tariflich vereinbarten Leistungen.