Länderspezifischer Beitragszuschlag der privaten Kranken­versicherung

Vor einem Globus befindet sich ein Versicherungs-Schild.

Das müssen Sie wissen

Ab dem 183. Tag des Aufenthalts in einem Staat außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums (EWR) dürfen wir einen länderspezifischen Beitragszuschlag erheben. Diesen erheben wir in folgenden Ländern:

  • Kanada, in Höhe von 10 Prozent auf die Tarife der Krankheitskosten-Vollversicherung.
  • USA, in Höhe von 100 Prozent auf die Tarife der Krankheitskosten-Vollversicherung

Ihr Kontakt

Planen Sie oder eine versicherte Person einen entsprechenden Aufenthalt, wenden Sie sich bitte an:

E-Mail: vertrag(at)sdk.de

Telefon: 0711 7372-7111