Zusammenschluss vollzogen
Die SDK und Die Stuttgarter haben ihren Zusammenschluss erfolgreich vollzogen und treten künftig gemeinsam unter dem Dach DIE SÜD auf. Für dich bleibt dabei alles Wesentliche unverändert: Deine Verträge, Ansprechpartner und die Marke SDK bestehen wie gewohnt fort.
Unter dem Dach von DIE SÜD bündeln die SDK und Die Stuttgarter ihre Kompetenzen in den Bereichen Gesundheit, Absicherung und Vorsorge. Die SDK bleibt dabei die starke und etablierte Marke rund um Krankenversicherung und gesundheitliche Themen.
Für dich ändert sich nichts an deinen Verträgen, Leistungen oder gewohnten Kontaktwegen. Gleichzeitig schafft der Zusammenschluss die Grundlage, um die Möglichkeiten beider Unternehmen zu verbinden und die gemeinsame Stärke weiter auszubauen.
Die Dachgesellschaft der Gruppe ist die Süddeutsche a. G., ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Damit bleibt sichergestellt, dass die Interessen der Kundinnen und Kunden im Mittelpunkt unseres Handelns stehen. Die Unternehmen SDK und Die Stuttgarter werden als eigenständige Aktiengesellschaften innerhalb der gemeinsamen Gruppe weitergeführt.
Mit rund 1.600 Mitarbeitenden und mehr als 1,9 Millionen Verträgen gehört DIE SÜD zu den leistungsstarken Personenversicherungsgruppen in Deutschland. Das schafft eine stabile Grundlage für verlässliche Leistungen und die Weiterentwicklung unserer Angebote. So können wir dich auch künftig zuverlässig begleiten und dabei unterstützen, deine Lebensqualität nachhaltig zu sichern.
DIE SÜD
DIE SÜD
Die SÜD steht für spürbar mehr. Nicht einfach für mehr Produkt. Sondern für mehr von dem, was Versicherung für Menschen möglich machen kann. Sie verbindet Gesundheit, Absicherung und Vorsorge zu einem starken Ganzen – Lösungen, die lebensnah sind und Wirkung entfalten.
FAQ
- Hintergrund ist der im letzten Jahr bereits begonnene und in diesem Jahr fortgeführte Zusammenschluss der Versicherungsgruppen der Stuttgarter Lebensversicherung a. G. und der Süddeutsche Krankenversicherung a. G. Ziel ist es, eine gemeinsame, starke und zukunftsfähige Unternehmensgruppe im Bereich Personenversicherung zu schaffen.
- Die Bestandsübertragung ist ein weiterer Schritt im Zusammenschluss der beiden Versicherungsgruppen Stuttgarter und SDK. Mit Wirkung zum 08.10.2026 ist die Süddeutsche Krankenversicherung AG Ihr neuer Vertragspartner.
- Die Abkürzung a. G. steht für „auf Gegenseitigkeit“; die Abkürzung AG steht für „Aktiengesellschaft“.
- Alleiniger Aktionär der Süddeutsche Krankenversicherung AG ist die Süddeutsche Versicherungen a. G., die die durch den Zusammenschluss neu gebildete Versicherungsgruppe führt; Dritte erhalten keinen Zugang zu Aktien der Süddeutsche Krankenversicherung AG.
- Die SDK und Die Stuttgarter bringen zahlreiche Gemeinsamkeiten und sich ergänzende Stärken in den Zusammenschluss ein und bilden so zusammen einen ganzheitlichen Personenversicherer, der seinen Kundinnen und Kunden in allen Fragen rund um die persönliche Absicherung und Vorsorge zur Seite steht. Ein wichtiger Aspekt für unsere Versicherten, da die Anforderungen an Absicherung und Vorsorge aufgrund der finanziellen Schieflage der staatlichen sozialen Sicherung zunehmen.
- Als größere Einheit können wir außerdem gezielter investieren und unseren Service weiterentwickeln sowie Innovationen für unsere Versicherten noch schneller vorantreiben.
- Zudem verdoppeln wir unsere Größe und wachsen in zentralen Geschäftsfeldern weiter. Diese starke wirtschaftliche Basis schafft Sicherheit in Zeiten volatiler Rahmenbedingungen
- Ihr bisheriger Vertragspartner, die Süddeutsche Krankenversicherung a. G., hat alle bestehenden Krankenversicherungsverträge auf ihre neu gegründete Tochtergesellschaft, die Süddeutsche Krankenversicherung AG, übertragen. Damit sind alle Rechte und Pflichten aus Ihrem Versicherungsvertrag vollständig auf die Süddeutsche Krankenversicherung AG übergegangen.
- Ja. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die Bestandsübertragung geprüft und genehmigt. Selbstverständlich haben auch der Aufsichtsrat und die Mitgliedervertretung der Süddeutsche Krankenversicherung a. G. dem Vorgehen zugestimmt.