FAQ für Zusatzversicherte zum E-Rezept

Wir beantworten Ihnen alle häufig gestellte Fragen.

Allgemeine Fragen

Das elektronische Rezept (E-Rezept) ersetzt den Papierausdruck für alle apothekenpflichtigen Medikamente. Ihre Arztpraxis übermittelt das E-Rezept sicher über die Telematikinfrastruktur.

Ja, wenn Sie das E-Rezept, wie beispielsweise in der Zusatz­versicherung, nicht digital einlösen können, haben Sie die Möglichkeit, sich ein ausgedrucktes Rezept in der Arztpraxis aushändigen zu lassen. Der Ausdruck enthält alle relevanten Informationen zur Verordnung sowie einen Rezeptcode. Aufgrund der digitalen Unterschrift ist der Ausdruck auch ohne handschriftliche Unterschrift gültig. In der Apotheke wird der Rezeptcode gescannt und Sie können Ihre Medikamente direkt mitnehmen oder bestellen. Auch in der Apotheke ist es möglich, statt eines digitalen Kostenbelegs einen Papierbeleg zu erhalten.
Wichtig ist, dass Sie die Ausdrucke des Rezepts oder des Kostenbelegs nicht selbst ausdrucken und weiterverwenden, da auf diese Weise wichtige Informationen verloren gehen können.

Für Ärztinnen und Ärzte ist das Ausstellen von E-Rezepten für gesetzlich Versicherte seit 01. Januar 2024 verpflichtend. Die Nutzung des E-Rezepts ist zur Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenkasse verpflichtend. Für die Abrechnung mit der Zusatz­versicherung ist ein Papierausdruck des E-Rezeptes und die Apothekenquittung erforderlich.

Grundsätzlich ja. Ausnahmen gibt es jedoch bei bestimmten Hilfsmitteln und Betäubungsmitteln, die weiterhin auf Papier-Rezepten verordnet werden.


Auf dem E-Rezept können apothekenpflichtige Arzneimittel verschrieben werden, einschließlich solcher, die früher auf Privatrezepten, sogenannten „rosa“ Rezepten, oder als Empfehlung („grünes Rezept“) ausgestellt wurden.

Datenschutz und Sicherheit

Gesundheitsdaten genießen einen besonders hohen Schutz. Das E-Rezept wird nicht über herkömmliche Netzwerke wie E-Mails versendet, sondern über die sichere Telematikinfrastruktur, die Arztpraxen, Krankenhäuser und Apotheken miteinander verbindet. Dieses Netzwerk erfüllt besonders hohe Sicherheitsanforderungen, um den Schutz der Daten zu gewährleisten.
Außerdem sind E-Rezepte mit einem speziellen elektronischen Schlüssel gesichert. Nur Ihre Ärztin oder Ihr Arzt, die Apotheke und Sie selbst haben Zugriff auf die Daten.

Ja, E-Rezepte sind fälschungssicher. Sie werden von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt elektronisch und qualifiziert signiert. Bei der Medikamentenabgabe überprüft die Apotheke diese Signatur. Außerdem kann ein E-Rezept nur einmal eingelöst werden.

Der Ausdruck des E-Rezepts kann zwar kopiert oder mehrfach gedruckt werden, jedoch kann jedes Rezept nur einmal eingelöst werden. Der Ausdruck allein berechtigt nicht zur Medikamentenausgabe und ist kein rechtsgültiges Dokument. In der Apotheke wird der Rezeptcode gescannt und die Daten über den E-Rezept-Fachdienst abgerufen. So kann die Apotheke prüfen, ob das Rezept bereits eingelöst wurde. Das E-Rezept ist elektronisch signiert, fälschungssicher und kann nicht bearbeitet werden.

Zugriff auf Ihre E-Rezepte haben nur die behandelnden Arztpraxen, Sie selbst oder Ihre bevollmächtigten Vertreter sowie die Apotheken, denen Sie Ihre Rezepte zuweisen. Wenn Sie einen Missbrauch vermuten, können Sie die Zugriffsprotokolle jederzeit in der E-Rezept-App auf Ihrem Smartphone überprüfen.

Technische Fragen

Die gematik E-Rezept-App können Sie im App Store (iOS) oder Google Play Store (Android) herunterladen. Als SDK Zusatzversicherte benötigen Sie ein NFC-fähiges Smartphone, das mindestens Android 8 oder iOS 15 nutzt, sowie Ihre elektronische Gesundheitskarte mit PIN.

Die gematik E-Rezept-App wird ab iOS 16 und ab Android 8 unterstützt.

Nein, leider nicht. Die NFC-Funktion ist zwingend erforderlich, um die E-Rezept-App nutzen zu können.

Die E-Rezept App ist so konzipiert, dass eine Anmeldung nur auf einem Gerät gleichzeitig möglich ist. Um die App auf einem zweiten Gerät zu nutzen, ist es erforderlich, sich auf dem ersten Gerät abzumelden. Für die Verwaltung von Rezepten für mehrere Personen, wie Kinder oder pflegebedürftige Angehörige, bietet die App eine Familienfunktion. Damit können Sie mehrere Profile innerhalb der App anlegen und die Rezepte Ihrer Angehörigen zentral verwalten.

Einlösung und Einreichung

E-Rezepte sind genauso lange gültig wie Papier-Rezepte. Zulasten der gesetzlichen Krankenkasse können sie 28 Tage eingelöst werden. Anschließend können sie als Selbstzahlerrezept eingelöst werden (drei Monate). Private E-Rezepte bleiben drei Monate nach Ausstellung gültig. In der E-Rezept-App können Sie jederzeit einsehen, wie lange Sie Ihr Rezept noch einlösen können.

Ja, sobald das E-Rezept von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt elektronisch unterschrieben wurde, können Sie es in der Apotheke einlösen. Allerdings kommt es vor, dass einige Praxen die Rezepte nicht sofort signieren. Daher ist es ratsam, beim Erhalt der Verordnung nachzufragen.

Das E-Rezept kann in jeder Apotheke in Deutschland eingelöst werden, unabhängig von Ihrem Standort. Außerdem können Sie Ihr E-Rezept auch in Online-Apotheken einlösen und Ihre Medikamente bequem nach Hause liefern lassen.

Ja, das ist möglich. Für jedes Medikament wird ein separates E-Rezept ausgestellt, sodass Sie diese unabhängig voneinander in unterschiedlichen Apotheken einlösen können.