FAQs zum Thema Leistungen
Auf dieser Seite findest du Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um unsere Leistungen – von der Kostenerstattung über Behandlungen bis hin zu organisatorischen Abläufen im Leistungsfall. Die Informationen helfen dir dabei, schnell und unkompliziert die wichtigsten Regelungen und Voraussetzungen zu verstehen.
FAQ zu Leistungen
Eine direkte Abrechnung mit Apotheken oder Internetapotheken ist in der Regel nicht möglich, da das Vertragsverhältnis lediglich zwischen dir als Versicherungsnehmer und der SDK als Versicherer besteht.
Deine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sollte spätestens nach Ablauf der tariflich vereinbarten Karenzzeit bei uns eingegangen sein. Die Karenzzeit ist der tariflich festgelegte Zeitraum nach Eintritt der Krankheit, in dem die SDK noch nicht zur Leistung verpflichtet ist (z. B. die ersten sechs Wochen der Krankheit während Lohnfortzahlung).
Bei größeren geplanten Eingriffen, bei Zahnersatz, bei teuren Hilfsmittel oder neuen Behandlungsmethoden empfehlen wir dir generell, einen Kostenvoranschlag bereits vor Behandlungsbeginn bei uns einzureichen. Durch die Prüfung des Leistungsanspruchs im Vorfeld werden evtl. unnötige Kosten oder geleistete Eigenbeteiligungen deinerseits vermieden.
Die ambulanten Tarife im Bereich der Krankenvollversicherung erstatten die Kosten für Impfungen, welche durch die Ständige Impfkommission des Robert-Koch-Institutes (STIKO) empfohlen werden. Derzeit bestehende STIKO Impfempfehlungen: Diphterie Tetanus Pertussis (Keuchhusten) Poliomyelitis (Kinderlähmung) Hepatitis B Hepatits A+B (Bsp. Kombi-Impfstoff „Twinrix“) Influenza (Grippe) Masern, Mumps, Röteln Meningokokken (Hirnhautentzündung) Pneumokokken (z.B. Lungenentzündung) Varizellen (Windpocken) FSME Unter bestimmten Voraussetzungen werden darüber hinaus auch folgende Impfungen erstattet: HPV-Impfung (Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs). Tollwut Rotavirus