Wann genau spricht man eigentlich von Pflegebedürftigkeit?

Eine Person ist pflegebedürftig, wenn sie mindestens 6 Monate durch die Beeinträchtigung ihrer Selbstständigkeit auf die Hilfe von anderen Personen angewiesen ist. Die Pflegebedürftigkeit wird durch einen Gutachter im Rahmen einer häuslichen Begutachtung festgestellt. Manchmal auch durch eine Begutachtung per Aktenlage.

Sie gehen davon aus, dass bei Ihnen oder einem Angehörigen eine Pflegebedürftigkeit vorliegt?

Sie möchten einen Pflegegrad beantragen? Pflegegrad In der Pflege­versicherung gibt es fünf Pflegegrade. Stellt der Gutachter eine Pflegebedürftigkeit fest, erfolgt die Einstufung in einen der fünf Pflegegrade. Je schwerer die Person in der Selbstständigkeit und in ihren Fähigkeiten beeinträchtigt ist, desto höher ist der Pflegegrad. Pflegegrad vorab selbst berechnen? Schauen Sie hier: https://www.pflegegrad-berechnen.de/

So geht´s - Leistungen aus der Pflege­versicherung beantragen

Generell ist eine Person dort pflegeversichert, wo sie auch ihre Kranken­versicherung abgeschlossen hat. Gesetzlich Krankenversicherte haben automatisch eine soziale Pflege­versicherung. Personen, die privat krankenversichert sind, müssen sich privat pflegeversichern.

Antragsstellung

Antragstellung und To-Do's: Manchmal gibt es viel zu tun.

Stellen Sie am besten schriftlich einen Antrag auf Pflegeleistungen bei Ihrer Pflegekasse/ Pflege­versicherung. Mit dem Antrag stoßen Sie die Feststellung der Pflegebedürftigkeit an. Der Antrag kann formlos gestellt werden. Allerdings halten die Krankenkassen und -versicherungen Antragsformulare vor. Es empfiehlt sich also, vorab bei der Kasse/ Versicherung anzurufen und um das Zusenden des Formulars zu bitten. Alternativ sind Antragsformulare auch häufig online auf der Homepage der Krankenkasse/ des Versicherers abrufbar.

Antrag ausfüllen

Wie fülle ich einen Pflegeantrag überhaupt aus? In der Regel sind Angaben zu machen, wie

  • Name, Adresse und Mitgliedsnummer der pflegebedürftigen Person
  • Beantragte Leistung z.B. Pflegegeld für die Hilfe durch Angehörige, Pflegesachleistung bei der Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst, Kombileistung, vollstationäre Pflege bei der Pflege in einem Pflegeheim
  • Bei privat Versicherten eventuell Beihilfestelle
  • Kontaktdaten der Pflegeperson, des Pflegedienstes oder des Pflegeheimes
  • Benennung des Hausarztes
  • Kontaktdaten des Bevollmächtigten oder Betreuers
  • Ansprechpartner für die Begutachtung
  • Unterschrift der versicherten Person, einer bevollmächtigten Person oder einem gesetzlichen Vertreter.

Antrag an die Pflegekasse/-versicherung zurückschicken

Der Antrag ist gestellt. Für die Bearbeitung des Antrages und der Feststellung einer Pflegebedürftigkeit hat die Kasse 25 Arbeitstage Zeit. Dies ist gesetzlich geregelt. Werden die 25 Tage Bearbeitungszeit überschritten, muss Ihnen ihre Pflegekasse/Pflegeversicherung pro begonnener Woche der Fristüberschreitung 70 Euro bezahlen. Ausnahmen: Die Pflegekasse/-versicherung ist nicht verantwortlich für die Fristüberschreitung. Oder der Pflegebedürftiger hat bereits mindestens Pflegegrad 2 und ist in der vollstationären Pflege betreut.

Begutachtung und Feststellung der Pflegebedürftigkeit

Die Pflegekasse/ -versicherung beauftragt einen Gutachter vom Medizinischen Dienst der Krankenkasse/ von MEDICPROOF. Dieser erstellt nach einer Begutachtung bei Ihnen zuhause ein Gutachten zur Pflegebedürftigkeit.

Bescheid über Pflegegrad erhalten

Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid Ihrer Pflegekasse/ Pflege­versicherung, in dem Sie über den festgestellten Pflegegrad informiert werden. Es wird mitgeteilt, welche Pflegeleistungen Ihnen zustehen.

Widerspruch gegen einen Pflegegrad

Sie haben den Bescheid Ihrer Pflegekasse/ Pflege­versicherung mit dem Ergebnis des Gutachtens erhalten? Und Sie sind mit dem Ergebnis überhaupt nicht einverstanden? Was können Sie tun? Für gesetzlich Versicherte gilt: Wenn Sie den Bescheid erhalten, haben Sie i.d.R. vier Wochen Zeit um einen Widerspruch einzulegen. Der Widerspruch sollte von der versicherten Person bzw. einer bevollmächtigten Person/ einem gesetzlichen Vertreter schriftlich verfasst und eingereicht werden.

Privatversicherte sollten sich ebenfalls schriftlich an die Versicherung wenden und Gründe für einen Widerspruch vortragen. Hier gibt es allerdings häufig keine Widerspruchsfrist. Ihre Versicherung beauftragt MEDICPROOF mit einem Zweitgutachten. Sind Sie trotz dem Zweitgutachten weiterhin nicht einverstanden mit dem Bescheid, so können Sie klagen.

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