Augenlasern
Sie leiden unter einer Fehlsichtigkeit (Kurz-, Weit-, Alterssichtigkeit oder einer Hornhautverkrümmung) und möchten dauerhaft auf Sehhilfen wie Brillen oder Kontaktlinsen verzichten?
Neben der Nutzung klassischer Sehhilfen besteht die Möglichkeit einer operativen Sehschärfenkorrektur, der sogenannten refraktiven Chirurgie. Dazu zählen Augenlaserkorrekturen und Linsenbehandlungen.
Unser Kooperationspartner CARE Vision ist ein erfahrener Anbieter in der refraktiven Chirurgie und bietet Ihnen als SDK Mitglied exklusive Vorteile an.
- Jahrelange Erfahrung in der refraktiven Chirurgie
- Umfassende Beratung und Betreuung
- Hohe Behandlungsqualität
- Qualifizierte und erfahrene Fachärzte der Augenheilkunde
- Deutschlandweit Standorte mit moderner Ausstattung
Wie ist der Ablauf bei einer Augenlaserkorrektur?
- Erstgespräch vor Ort oder online per Video: Bei einem unverbindlichen Erstgespräch werden Sie über die Möglichkeiten der Augenlaserkorrektur
beraten. Es erfolgt eine Eignungsprüfung mit Erfassung relevanter Augenparameter und Sie erfahren, welche Korrekturmethode für Sie in Frage
kommen könnte. - Ärztliche Voruntersuchung: Bei einer umfassenden ärztlichen Untersuchung wird geprüft, ob Sie für die Behandlung geeignet sind und welche
Behandlungsmethode durchgeführt werden kann. Sie werden über Chancen und Risiken aufgeklärt. - Behandlung: Die Laserbehandlung erfolgt ambulant mit modernster Technologie und dauert in der Regel meist nur wenige Minuten.
- Nachsorge: Im Idealfall können Sie kurz nach dem Eingriff wieder scharf sehen. Sie dürfen direkt nach Hause gehen. Sie erhalten Augentropfen für die
Nachsorge sowie Ihre weiteren persönlichen Nachuntersuchungstermine, um einen optimalen Heilungsverlauf zu gewährleisten.
Zudem haben Sie freie Arztwahl und können einen beliebigen anderen Behandler für die Augenlaserkorrektur auswählen.
Sie möchten sich über weitere Qualitätspartnerschaften der SDK informieren oder haben Fragen zur Kostenübernahme? Rufen Sie uns gerne an unter:
0711 7372-7122.
Unter bestimmten Voraussetzungen erstatten wir Ihnen die Kosten aus ihrer Krankheitskosten-Vollversicherung oder ihrer ambulanten Zusatzversicherung (AP-Tarife). Den genauen Leistungsumfang entnehmen Sie Ihrer Tarifbeschreibung.
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