Häufig gestellte Fragen zu digitalen Gesundheitsanwendungen
Hier findest du Antworten auf häufig gestellte Fragen zu digitalen Gesundheitsanwendungen.
FAQ
Die Erstattung erfolgt wie in deinem Tarif vereinbart. Ist eine ggf. vereinbarte prozentuale oder absolute jährliche Selbstbeteiligung noch nicht ausgeschöpft, ziehen wir diese vom Erstattungsbetrag ab.
Nein, erstattet werden die Kosten der DiGA.
Zu inhaltlichen oder funktionellen Fragen wende dich bitte direkt an den DiGA-Hersteller. Die Kontaktdaten sowie viele nützliche Informationen erhältst du direkt über das DiGA-Verzeichnis https://diga.bfarm.de/de.
Nimm Kontakt mit dem Leistungsservice der SDK auf: leistung@sdk.de oder telefonisch 0711 7372 7122. Wir prüfen gerne, ob eine Erstattung möglich ist (siehe auch FAQ-Frage: Werden auch Apps erstattet welche nicht im DiGA-Verzeichnis gelistet sind?).