Mythen vs. Fakten: Organspende-Vorurteile im Check
- Lebensrettung hat Priorität: Behandlungsteam und Transplantationsteam sind unterschiedlich.
- Keine Altersgrenze für Organspende, allein die Organfunktion entscheidet.
- Hohe Diagnosesicherheit der Hirntod-Diagnostik nach strengen Regeln der Bundesärztekammer.
- Verteilung der Organe nach medizinischer Dringlichkeit.
1. Ärzte kämpfen weniger um das Leben von Organspendenden
Dieses Vorurteil zur Organspende hält sich hartnäckig. Die Sorge, dass sich das medizinische Personal bei bekannter Spendenbereitschaft weniger engagiert um dein Leben kämpft, ist unbegründet. Ärztinnen und Ärzte sind gesetzlich verpflichtet, immer alles zu tun, um dein Leben zu retten. Die Frage einer Organspende stellt sich erst dann, wenn der Tod eindeutig festgestellt wurde und keine medizinische Maßnahme mehr helfen kann.
Zudem gibt es in Entnahmekrankenhäusern eine strikte personelle Trennung: Das Behandlungsteam, das auf der Intensivstation oder im OP um dein Leben kämpft, ist nicht identisch mit dem Transplantationsteam, welches die Organentnahme im Falle einer Spende durchführt. Ein Interessenkonflikt ist rechtlich ausgeschlossen.
2. Zu alt oder zu krank für Organspende
Viele Menschen glauben, sie seien für eine Organspende zu alt oder könnten aufgrund von Vorerkrankenungen nicht spenden. Dabei schließen die beiden Faktoren eine Organspende nicht automatisch aus. Entscheidend ist allein der Zustand der Organe zum Teitpunkt des Todes. Das zuständige Fachpersonal prüft jeden Fall einzeln.
3. Organspende entstellt den Körper & macht würdige Beerdigung unmöglich
Viele Angehörige Verstorbener fürchten, dass eine Spende den Leichnam entstellt. Die ärztliche Sorgfaltspflicht umfasst auch den würdevollen Umgang mit Spenderinnen und Spendern. Die Entnahme von Organen oder Gewebe wird mit der gleichen Präzision durchgeführt wie eine Operation bei Lebenden.
Eine sorgfältige Rekonstruktion der Wunden erlaubt einen würdevollen Abschied. Die Aufbahrung der Verstorbenen im offenen Sarg ist nach einer Organspende problemlos möglich.
4. Kein Organspendeausweis = ich bin automatisch Organspender
Nein. In Deutschland gilt für die Entnahme von Organen die „erweiterte Zustimmungslösung”.
Konkret bedeutet das: Liegt kein Organspendeausweis und kein Eintrag im Organspende-Register vor, werden deine Angehörigen gefragt. Diese sollen dann darüber entscheiden, ob deine Organe gespendet werden oder nicht. Oft wird aus Unsicherheitkeine Organspende durchgeführt. Nimm deinen Angehörigen die Last und triff die Entscheidung zur Organspende zu Lebzeiten.
5. Schmerzmittel bei der Organentnahme bedeuten, dass Organspender noch fühlen
Diese Annahme ist falsch, beruht aber auf einem verbreiteten Irrtum zur Organspende, welcher Hirntod und Koma gleichsetzt.
Bei einer Organspende ist der Tod bereits eindeutig festgestellt. Dies geschieht durch den irreversiblen Ausfall aller Hirnfunktionen, den sogenannten Hirntod. Die Hirntod-Diagnostik wird gemäß der BÄK-Richtlinie zur Feststellung des Hirntodes unabhängig von zwei erfahrenen Fachärztinnen oder Fachärzten vorgenommen. So ist maximale Patientensicherheit garantiert.
Steht der Hirntod fest, sind Wahrnehmungen von Schmerz, Angst oder Berührung nicht mehr möglich, da das Gehirn keinerlei Reize mehr verarbeiten kann. Zur Organentnahme können dennoch Medikamente eingesetzt werden. Diese dienen ausschließlich dazu, körperliche Reflexe wie Muskelbewegungen zu unterdrücken und einen kontrollierten operativen Ablauf zu ermöglichen.
6. Mythos Organhandel
Organhandel sowie die Manipulation von Patientendaten, um diese bei der Vermittlung von Organen zu bevorzugen, ist in Deutschland gemäß des Transplantationsgesetzes (TPG) §19 Absatz 2a strafbar.
Die Zuteilung von Organen erfolgt zentral über die Vermittlungsstelle Eurotransplant gemäß fester Wartelistenkriterien. Dazu zählen zum Beispiel die medizinische Dringlichkeit und die Erfolgsaussichten der Transplantation.
Eine Prüfungskommission prüft stichprobenartig die Einhaltung des Transplantationsgesetzes in Entahmekrankenhäusern sowie die Vermittlung der Organe durch Eurotransplant. Die Kommission besteht aus:
- 3 Vertretenden des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenkassen
- 3 Vertretenden der Bundesärztekammer
- 3 Vertretenden der Deutschen Krankenhausgesellschaft
- 2 Vertretenden der Gesundheitsministerkonferenz der Länder
FAQ: Mythen Organ- spende
Ja, das ist möglich. Stimme die Dokumente unbedingt aufeinander ab und mache deutlich, dass für den Zeitraum der Spende intensivmedizinische Maßnahmen gestattet sind.
Durch die unabhängige Prüfkommission und das Transplantationsgesetz verfügt Deutschland über ein strenges Kontrollsystem. Der Ablauf der Organspende ist fest geregelt und wird durch die Deutsche Stiftung Organtransplantation begleitet.
Nein. Alle Kosten, die im Rahmen der Organentnahme und den nötigen Untersuchungen anfallen, trägt die Deutsche Stiftung Organtransplantation.
Nein. Hirntod und Organfunktion entscheiden darüber, ob deine Organe gespendet werden können.
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (o.D). Mythencheck Organ- und Gewebespende, unter: https://www.organspendeinfo.de/fileadmin/Organspende/05_Mediathek/Redaktionsbaukasten/Hintergrundinformationen/BZgA_RBK_Infoformate_Mythencheck.pdf (abgerufen am 03.03.2026)
Patientenverfügung.digital (08.03.2025). 10 Populäre Irrtümer über Organspenden: Was Sie wirklich wissen sollten, unter: https://www.patientenverfuegung.digital/blog/10-populare-irrtumer-uber-organspenden/ (abgerufen am 03.03.2026)
Organspende-Info (08.12.2023). Welche Vorerkrankungen schließen eine Organspende aus?, unter: https://www.organspende-info.de/blog/welche-vorerkrankungen-schliessen-eine-organspende-aus/ (abgerufen am 03.03.2026)
Organspende-Info (o.D.). Wartelistenführung und Vermittlung von Organen, unter: https://www.organspende-info.de/organspende/ablauf-einer-organspende/wartelisten-vermittlung-transplantation/? (abgerufen am 03.03.2026)
Organspende-Info (11.10.2023). Finanzierung der Organspende: Wer trägt die Kosten?, unter: https://www.organspende-info.de/blog/finanzierung-organspende/ (abgerufen am 03.03.2026)
Bundesärztekammer (08.07.2022). Bekanntmachung: Richtlinie gemäß § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 TPG für die Regeln zur Feststellung des Todes nach § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 TPG und die Verfahrensregeln zur Feststellung des endgültigen, nicht behebbaren Ausfalls der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 TPG, Fünfte Fortschreibung, unter: https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/BAEK/Themen/Medizin_und_Ethik/RichtlinieIHA_FuenfteFortschreibung.pdf (abgerufen am 03.03.2026)
Bundesministerium für Gesundheit (25.02.2025). Fragen und Antworten zum Thema Organspende, unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/praevention/organspende/faqs (abgerufen am 03.03.2026)
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (o.D). Gesetz über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Geweben (Transplantationsgesetz - TPG)
§ 12 Organvermittlung, Vermittlungsstelle, unter: https://www.gesetze-im-internet.de/tpg/__12.html? (abgerufen am 03.03.2026)
Deutsche Stiftung Organtransplantation (o.D.). Unter: https://dso.de/ (abgerufen am 03.03.2026)