FAQ für Krankenvollversicherte zur SDK Gesundheit Digital-App, E-Rezept oder ePA

Eine privatversicherte Frau informiert sich über die Beitragsanpassungen.

FAQ SDK Gesundheit Digital-App

Allgemeine Fragen

Alle Krankenvollversicherten der SDK mit Krankenversichertennummer (KVNR), Personalausweis mit Onlinefunktion und NFC-fähigem Smartphone.

Die SDK Gesundheit Digital-App ist die digitale Schnittstelle zwischen Patienten und Leistungserbringenden, wie Ärzten und Apotheken. Mit der SDK Gesundheit Digital-App erhältst du sicheren Zugang zur Telematikinfrastruktur über deine Gesundheits-ID. Zudem kannst du über die App bequem den Online Check-in in der Arztpraxis durchführen sowie das E-Rezept und die ePA nutzen.

Die SDK-App bzw. das Kun­den­por­tal ist die digitale Schnittstelle zwischen Versicherten und der SDK. Über die SDK-App oder das Kun­den­por­tal kannst du Dokumente wie Rechnungen, Rezepte, Kostenvoranschläge oder andere Schriftstücke an die SDK übermitteln. Zudem hast du die Möglichkeit, deine persönlichen Daten zu ändern, den Bearbeitungsstatus deiner Einreichungen einzusehen sowie Informationen zur voraussichtlichen Bearbeitungsdauer deines Anliegens zu erhalten. Auch die Vertrags- und Tarifübersicht sowie das digitale Postfach stehen dir dort zur Verfügung.

Sofern du deine Krankenversichertennummer (KVNR) bereits beantragt hast, kannst du deine KVNR ganz einfach in der neusten Version der SDK-App abrufen.

Hast du deine KVNR noch nicht beantragt, nutze bitte das Schreiben zur Beantragung der KVNR, das du von uns erhalten hast. Dort findest du alle notwendigen Informationen, um deine KVNR zu beantragen.

Solltest du dein Schreiben nicht mehr finden oder hast du weitere Fragen zur KVNR, wende dich gerne an vertrag@sdk.de oder ruf uns unter 0711 - 7372 - 7111 an.

Die KVNR ist notwendig, damit du dich in der SDK Gesundheit Digital-App anmelden kannst.

Der SDK Gesundheit Digital Support ist von Montag - Freitag von 09.00 - 17.00 Uhr unter 0711- 7372 - 7234 oder per E-Mail gesundheitdigital@sdk.de erreichbar.

Registrierung & Anmeldung

Die SDK Gesundheit Digital-App kannst du im App Store (iOS) oder Google Play Store (Android) herunterladen.

Für die Registrierung benötigst du eine Krankenversichertennummer (KVNR) sowie einen Personalausweis mit Onlinefunktion und die dazugehörige 6-stellige PIN.

Wenn du die Identifikation abbrichst, wird dir beim nächsten Öffnen der App der aktuelle Stand angezeigt, einschließlich der bereits erledigten und noch ausstehenden Schritte (wie App-Code vergeben und sichere Identifikation). Wenn du den Prozess nicht innerhalb der festgelegten Zeit abschließt, musst du die Identifikation erneut starten. Du erhältst in diesem Fall eine E-Mail mit weiteren Informationen.

Wenn du ein neues Gerät verwendest oder die App, nach einer Deinstallation, neu installiert hast, musst du die Gerätebindung und Identifikation erneut durchführen. Dies stellt sicher, dass dein neues Gerät korrekt verknüpft wird. Folge einfach den Anweisungen in der App, um den Vorgang abzuschließen.

Technische Fragen

Die SDK Gesundheit Digital-App ist für Smartphones verfügbar. Die App wird ab iOS 17 und ab Android 10 unterstützt.

Nein, die SDK Gesundheit Digital-App ist nur für Android und iOS verfügbar.

Nein, aktuell gibt es die SDK Gesundheit Digital-App nicht für den PC oder Laptop.

Ja, es ist möglich, die SDK Gesundheit Digital-App auf mehreren Geräten zu nutzen. Du kannst die App auf einem weiteren Gerät installieren und dich dort mit deinen Zugangsdaten anmelden. Anschließend bestätigst du die neue Verbindung – so hast du von mehreren Geräten aus Zugriff auf alle Funktionen der App.

Gesundheits-ID

Die digitale Gesundheits-ID ist deine sichere digitale Identität im Gesundheitswesen. Sie enthält persönliche Daten wie die Krankenversichertennummer (KVNR), deinen Namen und dein Geburtsdatum. Mit der Gesundheits-ID hast du einen geschützten Zugang zu verschiedenen digitalen Gesundheitsservices.
Die Registrierung erfolgt bequem über die SDK Gesundheit Digital-App und ermöglich dir beispielsweise die Anmeldung in der E-Rezept-App der gematik.

Die Gesundheits-ID muss spätestens nach zwölf Monaten neu bestätigt werden. Das kannst du bequem mit der Online-Ausweisfunktion deines Personalausweises erledigen. Sobald die Bestätigung fällig ist, erhältst du in der SDK Gesundheit Digital-App eine entsprechende Aufforderung. Weitere Details findest du auf der Webseite der Gematik

Du kannst deine Gesundheits-ID jederzeit und ganz einfach über den folgenden Link sperren: Sperrung Gesundheits-ID. Melde dich dazu mit deinem Benutzernamen und Passwort an. Durch den Login mit deinen Zugangsdaten ist sichergestellt, dass nur du selbst diese Aktion vornehmen kannst und nicht unbefugte Dritte. Der Sperrauftrag ermöglicht lediglich das Löschen deiner digitalen Identität – das Erstellen einer neuen Identität ist über diesen Service nicht möglich.

Online Check-in

Der Online Check-in (OCI) ermöglicht es dir, deine persönlichen Daten und deine Krankenversichertennummer (KVNR) sicher und schnell an deine Arztpraxis zu übermitteln. Da Privatversicherte keine Gesundheitskarte besitzen, kannst du diese Informationen digital bereitstellen, damit deine Arztpraxis dir ein E-Rezept ausstellen kann.

Um den Online Check-in (OCI) zu nutzen, lade die SDK Gesundheit Digital-App herunter und richte sie ein. Bei deinem Praxisbesuch scanne dann einfach den QR-Code der Praxis über die SDK Gesundheit Digital-App. Nach deiner Zustimmung zur Datenübermittlung werden deine persönlichen Daten inklusive der Kranken­versicherungsnummer (KVNR) sicher an das Praxisverwaltungssystem übertragen. Die Übertragung erfolgt in der Regel innerhalb weniger Minuten.

Nein, eine einmalige Übermittlung pro Praxis ist ausreichend, da die Krankenversichertennummer (KVNR) lebenslang gilt.

Sofern die Praxis den QR-Code auf der Website, im Terminvereinbarungssystem oder in vorbereitenden Unterlagen anbietet, kann der Check-in auch vorher durchgeführt werden.

Sicherheit und Datenschutz

Die Daten bleiben vollumfänglich erhalten.

Es gibt eine Backup-Strategie. Diese erlaubt es, das System exakt so wiederherzustellen, wie es zum Zeitpunkt des Ausfalls vorlag.

Die Server entsprechen dem neuesten Stand der Technik und genügen den höchsten Sicherheitsstandards.

Der Speicherort der SDK Gesundheit Digital-App-spezifischen Daten befindet sich in Deutschland.

FAQ E-Rezept

Allgemeine Fragen

Das elektronische Rezept (E-Rezept) ersetzt den Papierausdruck für alle apothekenpflichtigen Medikamente. Deine Arztpraxis übermittelt das E-Rezept sicher über die Telematikinfrastruktur.

Um das E-Rezept nutzen zu können, brauchst du folgende Dinge:

  • SDK Gesundheit Digital-App: Über diese App authentifizieren du dich und erhältst deine persönliche Gesundheits-ID. Zusätzlich ist es erforderlich, dass du die E-Rezept Funktion in der App freischaltest.
  • Gesundheits-ID: Damit meldest du dich sicher in der digitalen Gesundheitswelt an.
  • Online Check-in: Mit dieser Funktion in der SDK Gesundheit Digital-App übermittelst du deine KVNR sicher an deine Arztpraxis, damit das E-Rezept ausgestellt werden kann.

Weitere Informationen zur KVNR und zum Online Check-in findest du beim Verband der privaten Kranken­versicherung.

Derzeit arbeiten Haus- und Facharztpraxen daran, die technischen Voraussetzungen für die Ausstellung von E-Rezepten für Privatversicherte zu schaffen. Erkennbar ist dies daran, dass die Praxis einen QR-Code für den sicheren Online-Check-in anbietet, über den die Krankenversichertennummer (KVNR) übermittelt werden kann. Falls du dir unsicher bist, ob deine Praxis das E-Rezept ausstellt, kannst du in der Praxis direkt nachfragen. Reine Privatpraxen sind derzeit, mit wenigen Ausnahmen, noch nicht in der Lage, E-Rezepte auszustellen.

Das E-Rezept ist für Privatversicherte nicht verpflichtend, sondern ein freiwilliges Angebot. Du kannst dir auch weiterhin einen Papierausdruck in der Arztpraxis ausstellen lassen und den Kostenbeleg wie gewohnt bei uns für die Erstattung einreichen.

Sicherheit und Datenschutz

Gesundheitsdaten genießen einen besonders hohen Schutz. Das E-Rezept wird nicht über herkömmliche Netzwerke wie E-Mails versendet, sondern über die sichere Telematikinfrastruktur, die Arztpraxen, Krankenhäuser und Apotheken miteinander verbindet. Dieses Netzwerk erfüllt besonders hohe Sicherheitsanforderungen, um den Schutz der Daten zu gewährleisten.

Außerdem sind E-Rezepte mit einem speziellen elektronischen Schlüssel gesichert. Nur deine Ärztin oder dein Arzt, die Apotheke und du selbst haben Zugriff auf die Daten.

Ja, E-Rezepte sind fälschungssicher. Sie werden von deiner Ärztin oder deinem Arzt elektronisch und qualifiziert signiert. Bei der Medikamentenabgabe überprüft die Apotheke diese Signatur. Außerdem kann ein E-Rezept nur einmal eingelöst werden.

Der Ausdruck des E-Rezepts kann zwar kopiert oder mehrfach gedruckt werden, jedoch kann jedes Rezept nur einmal eingelöst werden. Der Ausdruck allein berechtigt nicht zur Medikamentenausgabe und ist kein rechtsgültiges Dokument. In der Apotheke wird der Rezeptcode gescannt und die Daten über den E-Rezept-Fachdienst abgerufen. So kann die Apotheke prüfen, ob das Rezept bereits eingelöst wurde. Das E-Rezept ist elektronisch signiert, fälschungssicher und kann nicht bearbeitet werden.

Zugriff auf deine E-Rezepte haben nur die behandelnden Arztpraxen, du selbst oder deine bevollmächtigten Vertreter sowie die Apotheken, denen du deine Rezepte zuweist. Wenn du einen Missbrauch vermutest, kannst du die Zugriffsprotokolle jederzeit in der E-Rezept-App auf deinem Smartphone überprüfen.

Einlösung und Erstattung

E-Rezepte haben die gleiche Gültigkeit wie Papier-Rezepte. Private E-Rezepte bleiben drei Monate nach Ausstellung gültig. In der SDK Gesundheit Digital-App kannst du jederzeit einsehen, wie lange du dein Rezept noch einlösen kannst.

Ja, sobald das E-Rezept von deiner Ärztin oder deinem Arzt elektronisch unterschrieben wurde, kannst du es in der Apotheke einlösen. Allerdings kommt es vor, dass einige Praxen die Rezepte nicht sofort signieren. Daher ist es ratsam, beim Erhalt der Verordnung nachzufragen.

Das E-Rezept kann in jeder Apotheke in Deutschland eingelöst werden, unabhängig von deinem Standort. Außerdem kannst du dein E-Rezept auch in Online-Apotheken einlösen und deine Medikamente bequem nach Hause liefern lassen.

Ja, das ist möglich. Für jedes Medikament wird ein separates E-Rezept ausgestellt, sodass du diese unabhängig voneinander in unterschiedlichen Apotheken einlösen kannst.

FAQ ePA

Allgemeine Fragen

Die ePA ist dein persönlicher, digitaler Aktenordner für Gesundheitsdaten. Hier kannst du Unterlagen zu deiner Gesundheit, wie bspw. Arzt- und Krankenhausberichte, die du zuhause hast, in digitaler Form ablegen und neue medizinische Dokumente von deinen Ärztinnen oder Ärzten einstellen lassen.

Es besteht für dich keine Pflicht, die ePA zu nutzen. Das automatische Anlegen einer ePA-Akte für alle Versicherten ("ePA für alle") ist nur für die gesetzliche Kranken­versicherung verpflichtend. Für die PKV bleibt die Nutzung der ePA freiwillig. Bei der SDK wird dir nur automatisch eine ePA angelegt, wenn du bereits in der Vergangenheit die SDK Gesundheit Digital-App runtergeladen und dich registriert hast. Alle anderen Krankenvollversicherten können sich jederzeit bewusst für die Nutzung entscheiden: Lade einfach die SDK Gesundheit Digital-App herunter, registriere dich und entscheide selbst, ob du die ePA-Funktion freischaltest.

Selbstverständlich kannst du der Nutzung der ePA jederzeit widersprechen – auch dann, wenn du bereits eine ePA hast und sie nicht mehr nutzen möchten. Richte deinen Widerspruch hierfür an gesundheitdigital@sdk.de

Nein, die elektronische Patientenakte (ePA) wird von deiner gesetzlichen Kranken­versicherung bereitgestellt.

Nein. In Deutschland kann jede versicherte Person nur eine ePA nutzen. Für gesetzlich Versicherte ist das die ePA ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Diese ePA kannst du auch für privat bezahlte Untersuchungen und Behandlungen verwenden.

Benutzung und Zugang

Du allein entscheidest, wer deine Daten einsehen darf. Du kannst unterschiedliche Berechtigungen verteilen und zum Beispiel deinem Physiotherapeuten nur die Unterlagen deines Orthopäden freigeben. Zugriffsrechte lassen sich zeitlich begrenzen und jederzeit widerrufen, zum Beispiel bei einem Arztwechsel.

Die Berechtigung gilt immer für die gesamte Einrichtung (z. B. eine Praxis), nicht für einzelne Personen. Zugriffe sind ausschließlich zu Behandlungszwecken erlaubt und werden gesetzlich protokolliert (welche Person, zu welchem Zeitpunkt, welche Daten eingesehen oder eingestellt hat).

Du bestimmst, wer Dokumente in deine ePA hochladen darf. In der Regel sind das medizinische Fachpersonen, denen du Zugriff erteilt hast. Zusätzlich kannst du selbst Dokumente in der SDK Gesundheit Digital‑App speichern. Auch eine von dir festgelegte Vertrauensperson kann Inhalte für dich hinterlegen.

Wenn du sowohl das E‑Rezept als auch die ePA nutzt, werden Informationen zur Verschreibung und zur Abgabe deiner Medikamente automatisch in deiner ePA gespeichert.

Nein. Die SDK hat keinen Zugriff auf deine ePA und kann dafür auch nicht berechtigt werden. Wenn du dein digitales Zahnbonusheft in der ePA führst, kannst du es uns über einen anderen Weg zukommen lassen – zum Beispiel per SDK‑App, E‑Mail oder Post, etwa als PDF‑Dokument.

Zugriff und Berechtigungen

Dies ist abhängig vom Praxisverwaltungssystem. Grundsätzlich ist hierfür eine entsprechende Freigabe des Versicherten erforderlich, um Dokumente an andere Leistungserbringer weiterzuleiten.

Ja, auch die Zugriffe des Leistungserbringers auf die ePA-Akte werden protokolliert. Du kannst jederzeit im Protokoll in der ePA alle Aktivitäten einsehen.

Ja, wenn der Leistungserbringer das Dokument selbst eingestellt und du ihm den Zugriff darauf gegeben hat.

Das Protokoll führt alle Ereignisse der letzten drei Jahre auf und löscht diese danach automatisch. Dies ist nicht individuell einstellbar, und der Versicherte muss an dieser Stelle nichts weiter tun.

Technische Fragen und Sicherheit

Wenn du Daten aus deiner ePA löschst, werden sie dauerhaft entfernt. Auf deinen Wunsch können auch Ärztinnen oder Ärzte Dokumente löschen, sofern sie Zugriff auf deine ePA haben.

Leistungserbringer können zusätzlich eigene Kopien von Unterlagen in ihren Systemen gespeichert haben. Diese sind von der Löschung in der ePA nicht betroffen und müssen ggf. separat gelöscht werden.

Die Nutzung der ePA ist zeitlich unbegrenzt. Wenn du deine Kranken­versicherung wechselst, kann deine ePA automatisch zu deiner neuen Versicherung übertragen werden. Alternativ kannst du sie auch kündigen und löschen lassen.

Die ePA kann nur durch Kündigung oder durch Widerspruch beendet werden. Bei der Kündigung erfolgt die Löschung nach Ablauf der Kündigungs-/Widerrufsfrist. Beim Widerspruch wird das Aktenkonto umgehend gelöscht.

In zwei Fällen wird die Gerätefreischaltung automatisch aufgehoben:

  • ein Gerät wurde ein Jahr lang nicht für den Zugriff auf die ePA verwendet oder
  • ein Gerät wurde vor mehr als 2 Jahren freigeschaltet

Du kannst dann einfach wieder mit dem Gerät zugreifen und die Freischaltung erneut bestätigen.

Dokumenten- management

Aktuell können die Dateiformate hochgeladen werden: PDF, JPG, TIFF, TXT, RTF, DOCX, XLSX, ODT, ODS, XML, HL7 CDA/R2 XML

Das hängt von deinem Gerät ab. In der Regel werden heruntergeladene Dateien im Ordner „Downloads“ auf deinem Smartphone oder Computer gespeichert.

Nein. Dokumente werden nicht automatisch in deine ePA übernommen. Eine Ausnahme bilden die E‑Rezept‑Daten: Wenn du E‑Rezept und ePA nutzt, werden Informationen zur Medikation automatisch in die Medikationsliste deiner ePA eingetragen. Alle anderen Dokumente werden nur eingestellt, wenn du oder berechtigte Leistungserbringer dies aktiv tun.

Ja. Die Dokumente bleiben in deiner ePA gespeichert, auch wenn die Berechtigung eines Leistungserbringers ausläuft oder von dir gelöscht wird.

Vertretung

Ja. Du kannst bis zu fünf Vertreter gleichzeitig einrichten. Dabei sollte es sich um enge Vertrauenspersonen handeln, da Vertreter weitreichende Rechte haben – zum Beispiel können sie auch Dokumente löschen.

In diesem Fall muss die Vertretung erneut eingerichtet werden.

Dies kann mehrere Gründe haben:

  • Falsche E-Mail-Adresse: Eventuell hat der ePA-Besitzer eine falsche E-Mail-Adresse beim Anlegen der Vertretung angegeben. In diesem Fall muss der ePA-Besitzer seine Eingabe prüfen.
  • Spam-Ordner: Sollten alle Daten vom ePA-Besitzer korrekt eingegeben und die Einrichtung final bestätigt worden sein, ist die E-Mail eventuell im Spam-Ordner gelandet.

Nein. Dein Vertreter muss nicht bei der SDK versichert sein. Er muss lediglich über eine ePA verfügen, unabhängig vom Anbieter. Alternativ kann er auch ohne eigene ePA ausschließlich als Vertreter für dich fungieren.