FAQ für Krankenvollversicherte zur ePA

Allgemeine Fragen

Zurzeit ist die ePA bei der SDK noch nicht verfügbar. Sobald wir diesen Service anbieten, informieren wir Sie selbst­ver­ständ­lich ausführlich.

In der PKV ist die ePA nicht verpflichtend. Aktuell stellt die SDK noch keine elektronische Patientenakte zur Verfügung. Wann das der Fall sein wird, steht derzeit noch nicht fest. Deshalb ist ein Widerspruch zum jetzigen Zeitpunkt nicht erforderlich.

Sobald eine ePA für unsere Versicherten eingeführt wird, informieren wir Sie rechtzeitig und ausführlich hierüber. Dann haben Sie natürlich alle Möglichkeiten, selbst zu entscheiden, wie Ihre persönlichen Gesundheitsdaten genutzt werden sollen. Und falls Sie sich gegen eine ePA entscheiden, erhalten Sie vorab alle nötigen Informationen, wie Sie widersprechen können und was dabei zu beachten ist.

Bis dahin müssen Sie nichts weiter tun. Die SDK wird ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung keine ePA für Sie anlegen.

Nein, die elektronische Patientenakte (ePA) wird von Ihrer gesetzlichen Kranken­versicherung bereitgestellt.