FAQ für Krankenvollversicherte zur ePA

Allgemeine Fragen

Zurzeit ist die ePA bei der SDK noch nicht verfügbar. Sobald wir diesen Service anbieten, informieren wir dich selbst­ver­ständ­lich ausführlich.

In der PKV ist die ePA nicht verpflichtend. Aktuell stellt die SDK noch keine elektronische Patientenakte zur Verfügung. Wann das der Fall sein wird, steht derzeit noch nicht fest. Deshalb ist ein Widerspruch zum jetzigen Zeitpunkt nicht erforderlich.

Sobald eine ePA für unsere Versicherten eingeführt wird, informieren wir dich rechtzeitig und ausführlich hierüber. Dann hast du natürlich alle Möglichkeiten, selbst zu entscheiden, wie deine persönlichen Gesundheitsdaten genutzt werden sollen. Und falls duch dich gegen eine ePA entscheidest, erhältst du vorab alle nötigen Informationen, wie du widersprechen kannst und was dabei zu beachten ist.

Bis dahin musst du nichts weiter tun. Die SDK wird ohne deine ausdrückliche Zustimmung keine ePA für dich anlegen.

Nein, die elektronische Patientenakte (ePA) wird von deiner gesetzlichen Kranken­versicherung bereitgestellt.