Warum steigen die Beiträge in der Krankenversicherung?
Jedes Jahr kostet die Gesundheit mehr. In den letzten 20 Jahren haben sich die Kosten für das deutsche Gesundheitssystem auf über 300 Milliarden Euro verdoppelt. Das liegt am medizinischen Fortschritt und daran, dass wir immer älter werden. Der Fortschritt hat seinen Preis. Deshalb steigen die Beiträge in der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung.
Die Mechanismen, nach denen sich die Beträge erhöhen, sind unterschiedlich.
Die Private Krankenversicherung kalkuliert nach dem Kapitaldeckungsverfahren und baut
Alterungsrückstellungen auf. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beitragsanpassung legen fest:
Eine Beitragsanpassung darf nur erfolgen, wenn die Versicherungsleistungen in einem Tarif nachweislich um mindestens 10 Prozent höher liegen als ursprünglich kalkuliert. (In manchen Tarifen gilt abweichend ein Schwellenwert von 5 Prozent.) Ob diese Bedingungen vorliegen, wird von einem unabhängigen Treuhänder kontrolliert.
Die Kostensteigerungen in den PKV-Tarifen überschreiten – glücklicherweise – längst nicht in jedem Jahr diese vorgeschriebenen Schwellenwerte. Dann gibt es auch keine Beitragsanpassung.
Weil die Kosten des medizinischen Fortschritts in Deutschland gleichwohl stetig steigen, müssen die Veränderungen der Vorjahre zwangsläufig in die Beiträge einkalkuliert werden, sobald der Schwellenwert überschritten wird. Dann kommt es zu einer aufholenden Anpassung der Beiträge an die tatsächliche Kostenentwicklung. So wird die allgemeine Teuerung der Medizin den Versicherten nachträglich „auf einen Schlag“ in Rechnung gestellt.
Dies alles hätte die PKV den Versicherten gerne erspart. Der PKV-Verband hat deshalb frühzeitig den Gesetzgeber aufgefordert, die Kalkulationsvorschriften zu reformieren, um eine stetigere und maßvollere Beitragsentwicklung ohne derartige „Sprünge“ zu erreichen. Auch Verbraucherschützer unterstützen eine solche Reform, doch leider hat der Gesetzgeber dies bisher nicht aufgegriffen.
Ein großer Teil der Beitragserhöhung geht in die PKV-typische Vorsorge für Ihre absehbar höheren Gesundheitskosten im Alter – Dieses Geld kommt den Versicherten später wieder selbst zugute. Sie zahlen also für Ihre eigene Zukunft.
Die Beiträge in der Privaten Krankenversicherung werden für die gesamte Lebenserwartung des Versicherten kalkuliert. Denn jeder PKV-Vertrag garantiert unbefristet einen unkürzbaren medizinischen Leistungsumfang. In der Gesetzlichen Krankenversicherung hat es hingegen schon mehrfach Leistungskürzungen durch „Kostendämpfungsgesetze“ gegeben, die auch in Zukunft jederzeit möglich sind.
Welche Rolle spielen die niedrigen Zinsen?
Jedes Jahr kostet die Gesundheit mehr. In den letzten 20 Jahren haben sich die Kosten für das deutsche Gesundheitssystem auf über 300 Milliarden Euro verdoppelt. Das liegt am medizinischen Fortschritt und daran, dass wir immer älter werden. Der Fortschritt hat seinen Preis. Deshalb steigen die Beiträge in der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung.
Die Mechanismen, nach denen sich die Beträge erhöhen, sind unterschiedlich.
Die Private Krankenversicherung kalkuliert nach dem Kapitaldeckungsverfahren und baut
Alterungsrückstellungen auf. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beitragsanpassung legen fest:
Eine Beitragsanpassung darf nur erfolgen, wenn die Versicherungsleistungen in einem Tarif nachweislich um mindestens 10 Prozent höher liegen als ursprünglich kalkuliert. (In manchen Tarifen gilt abweichend ein Schwellenwert von 5 Prozent.) Ob diese Bedingungen vorliegen, wird von einem unabhängigen Treuhänder kontrolliert.
Die Kostensteigerungen in den PKV-Tarifen überschreiten – glücklicherweise – längst nicht in jedem Jahr diese vorgeschriebenen Schwellenwerte. Dann gibt es auch keine Beitragsanpassung.
Weil die Kosten des medizinischen Fortschritts in Deutschland gleichwohl stetig steigen, müssen die Veränderungen der Vorjahre zwangsläufig in die Beiträge einkalkuliert werden, sobald der Schwellenwert überschritten wird. Dann kommt es zu einer aufholenden Anpassung der Beiträge an die tatsächliche Kostenentwicklung. So wird die allgemeine Teuerung der Medizin den Versicherten nachträglich „auf einen Schlag“ in Rechnung gestellt.
Dies alles hätte die PKV den Versicherten gerne erspart. Der PKV-Verband hat deshalb frühzeitig den Gesetzgeber aufgefordert, die Kalkulationsvorschriften zu reformieren, um eine stetigere und maßvollere Beitragsentwicklung ohne derartige „Sprünge“ zu erreichen. Auch Verbraucherschützer unterstützen eine solche Reform, doch leider hat der Gesetzgeber dies bisher nicht aufgegriffen.
Ein großer Teil der Beitragserhöhung geht in die PKV-typische Vorsorge für Ihre absehbar höheren Gesundheitskosten im Alter – Dieses Geld kommt den Versicherten später wieder selbst zugute. Sie zahlen also für Ihre eigene Zukunft.
Die Beiträge in der Privaten Krankenversicherung werden für die gesamte Lebenserwartung des Versicherten kalkuliert. Denn jeder PKV-Vertrag garantiert unbefristet einen unkürzbaren medizinischen Leistungsumfang. In der Gesetzlichen Krankenversicherung hat es hingegen schon mehrfach Leistungskürzungen durch „Kostendämpfungsgesetze“ gegeben, die auch in Zukunft jederzeit möglich sind.
Wo steigen die Beiträge stärker, in der Gesetzlichen oder in der Privaten Krankenversicherung?
Die Zeitschrift „Finanztest“ kommt auf längere Sicht zu der Schlussfolgerung: „Die Kosten pro Versicherten steigen gleichermaßen, egal, ob privat oder gesetzlich versichert.“
Im Beitragsvergleich mit der Gesetzlichen Krankenversicherung schneidet die PKV sehr gut ab: Von 2007 bis 2017 ergibt sich in der PKV insgesamt ein geringerer Anstieg pro Jahr (+3,0 Prozent) als in der Gesetzlichen Krankenversicherung (+3,2 Prozent).
Der PKV-Beitrag bleibt meist deutlich unter dem, was man in der GKV zahlen müsste. Für privatversicherte Arbeitnehmer wären alternativ in der GKV 2017 monatlich 683 Euro fällig. Außerdem werden Zuzahlungen für fast jedes Medikament fällig. Hinzu kommen auch noch die Beiträge zur Pflegeversicherung, die in den allermeisten Fällen in der PKV deutlich günstiger sind. In der gesetzlichen Pflegeversicherung wären für privatversicherte Arbeitnehmer alternativ 122 Euro pro Monat fällig, für Versicherte mit Kindern wären es 111 Euro. Somit kommt für die Kranken- und Pflegeversicherung 2017 ein GKV-Beitrag von rund 800 Euro zusammen (wobei Arbeitnehmer in GKV und PKV gleichermaßen einen entsprechenden Arbeitgeberanteil erhalten).
Übrigens: In der GKV steigt der Beitrag jedes Jahr. Für Versicherte unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze werden bei jeder Lohnerhöhung automatisch rund 16 Prozent für die Krankenkasse abgezogen; wer mehr verdient, muss durch die jährliche Anhebung der Bemessungsgrenze höhere Beiträge abführen. Allein 2017 wurde sie von 4.237 auf 4.350 Euro pro Monat erhöht.
Wie entwickeln sich die Beiträge zukünftig?
Wenn in einem Tarif der Rechnungszins abgesenkt wird, ist der neue Rechnungszins mit dem neuen Beitrag bis ans Lebensende einkalkuliert. Sollte der Zins dann konstant bleiben, ist dafür also keine weitere Beitragsanpassung erforderlich. Aber natürlich weiß niemand, wie sich das Zinsniveau in der Zukunft weiter entwickeln wird. Dieser Rechnungszins wird mit einem Verfahren bestimmt, das von der Finanzaufsichtsbehörde BaFin abgenommen wurde.
Auch wenn es heute nur ein schwacher Trost ist: Nach aller Erfahrung wird es auch wieder Phasen steigender Zinsen geben. Dann profitieren Privatversicherte auch wieder spürbar von wachsenden Zinserträgen. Dieser Anspruch ist gesetzlich garantiert: 90 Prozent der entstehenden Überschüsse kommen dann unmittelbar den Versicherten zugute, dämpfen also die Beitragsentwicklung in der Zukunft. Ohne an dieser Stelle falsche Versprechungen machen zu wollen, ist das bei einer Versicherungslaufzeit von 20, 30, 40 und mehr Jahren kein unrealistisches Szenario.
Und auch in der Niedrigzinsphase haben Privatversicherte einen exzellenten Schutz zu einem guten Preis-Leistungs-Verhältnis.
Die Kosten für den medizinischen Fortschritt werden nach den gesetzlichen Vorgaben für die Beitragsanpassung eingerechnet. Auch hier ist es schwierig, Zukunftsprognosen abzugeben.
Was kann ich tun, um meinen Beitrag stabil zu halten oder zu senken?
Jeder Privatversicherte hat einen Rechtsanspruch darauf, jederzeit in einen anderen Tarif seines Versicherungsunternehmens zu wechseln – und zwar ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartefristen. Bei der SDK sind die Wechseloptionen besonders kundenfreundlich und offen gestaltet, damit der Versicherungsschutz an jede Lebenssituation angepasst werden kann.
Wer seinen Beitrag verringern möchte und daher über einen Tarifwechsel nachdenkt, sollte seinen Versicherungsschutz einer genauen Prüfung unterziehen: Welche Leistungen sind unverzichtbar oder welche sind weniger wichtig?
Einbettzimmer im Krankenhaus, der Erstattungssatz bei Zahnbehandlung und Zahnersatz, Heilpraktikerbehandlung – es gibt einige Beispiele, wie der Versicherte seinen Vertragsumfang reduzieren kann und dennoch im Krankheitsfall gut versorgt ist.
In manchen Fällen ist auch die Erhöhung des Selbstbehalts eine Alternative, um den Beitrag zu senken.
Und wenn finanziell wirklich einmal „alle Stricke reißen“ sollten, gibt es zwei gesetzlich verankerte Sozialtarife: der Standardtarif und der Basistarif.
Ist mein Beitrag im Alter bezahlbar?
Im Alter erhalten Privatversicherte eine ganze Reihe finanzieller Entlastungen, die den Monatsbeitrag beträchtlich senken:
Für alle, die ab dem Jahr 2000 in die PKV gekommen sind, gibt es einen starken „Airbag“ zur Dämpfung der Beiträge im Alter. Sie zahlen einen „gesetzlichen Zuschlag“, dessen angesparte Summe ihren Beiträgen ab dem Alter 65 wieder zu Gute kommt. Dieser Zuschlag hat den jeweiligen Monatsbeitrag zunächst um 10 % verteuert. Ab dem 60. Lebensjahr verringert sich der Beitrag automatisch, dann muss der Zuschlag nicht länger gezahlt werden. Auch die meisten Privatversicherten, die schon vor 2000 in der PKV waren, haben ihre Verträge um diese Vorsorge ergänzt.
Mit Renteneintritt entfallen außerdem die Beiträge für das Krankentagegeld. Dieser Schutz vor Verdienstausfall bei langen Krankheiten im Beruf wird in der Rente nicht mehr benötigt.
Für Beamte erhöht sich im Alter der Beihilfesatz ihres Dienstherrn, sodass sie entsprechend weniger Beitrag für ihren ergänzenden PKV-Schutz aufwenden müssen.
Wer befürchtet, dass seine Alterseinkünfte zu niedrig sind, um sich den Versicherungsschutz ungeschmälert leisten zu können, für den gibt es den Beitragsentlastungstarif der SDK. Übrigens: In der Gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich der Beitrag (anders als in der PKV) prozentual nach der Höhe des Einkommens. Dadurch ist er für Rentner oft geringer. Allerdings wird nicht nur die gesetzliche Rente mit dem Beitragssatz belastet. Zusätzlich müssen alle ehemaligen Arbeitnehmer auch auf ihre betriebliche Altersvorsorge den vollen Beitragssatz von derzeit rund 16 Prozent des gesamten angesparten Kapitals abführen – von einer Versicherungssumme in Höhe von z. B. 25.000 Euro sind das am Ende rund 4.000 Euro. Privatversicherte sind davon nicht betroffen – sie haben die entsprechenden Summen also u.a. als Reserve für ihre PKV-Beiträge im Alter zur Verfügung. Freiwillig GKV-Versicherte müssen den prozentualen Beitrag sogar auf ihre sämtlichen Einkünfte zahlen, also auch auf Kapitalerträge, Mieteinnahmen oder Einkünfte ihrer Ehepartner. Dies betrifft vor allem Selbstständige sowie Versicherte, die erst spät in die GKV gewechselt sind. Auch von diesen Beitragspflichten sind Privatversicherte nicht betroffen – und haben die entsprechenden Summen also wiederum als Reserve für ihre PKV-Beiträge zur Verfügung.
Wie informiert mich die SDK über meine Beitragsentwicklung?
Versicherte, bei denen sich etwas am Beitrag ändert, bekommen im November einen Brief von der SDK. Darin steht, wie hoch der neue Beitrag ab dem 1. Januar 2018 ist.
Alle, die über 55 Jahre alt sind, bekommen ein konkretes Angebot für eine Tarifalternative. Und auch jüngere Versicherte bekommen Möglichkeiten aufgezeigt, wenn sie von einer starken Anpassung betroffen sein sollten.
In jedem Brief stehen sind die Kontaktmöglichkeiten zur SDK aufgeführt. Zum Kundenservice oder zum persönlichen SDK-Berater.