Wie sind die Pflegegrade der gesetzlichen Pflegeversicherung aufgebaut?
Seit 2017 gibt es anstelle der drei Pflegestufen fünf Pflegegrade. Bei der Begutachtung werden die Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten der Menschen in sechs verschiedenen Bereichen beurteilt: Mobilität, Kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlage, Selbstversorgung, Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen, Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte. Der Gutachter oder die Gutachterin des Medizinischen Dienstes wird sich ansehen, wie selbstständig jemand ist und welche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit bzw. der Fähigkeiten vorliegen. Erst aufgrund einer Gesamtbewertung aller Fähigkeiten und Beeinträchtigungen erfolgt die Einstufung in einen der fünf Pflegegrade. Minuten spielen in der neuen Begutachtung und damit für die Einstufung keine Rolle mehr. Vereinfacht gesagt gilt: Je geringer die Selbstständigkeit, desto höher der Pflegegrad und die gesetzlichen Leistungen. Allerdings vergrößert sich in der Regel auch die finanzielle Lücke mit dem Grad der Pflegebedürftigkeit.
Was versteht man unter der Begutachtungskategorie "Mobilität"?
Hierunter zählt die körperliche Beweglichkeit, z. B. morgens aufstehen vom Bett und ins Badezimmer gehen, Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs, Treppensteigen.
Was versteht man unter der Begutachtungskategorie "Kognitive und kommunikative Fähigkeiten"?
Unter kognitive und kommunikative Fähigkeiten fällt das Verstehen und Reden, z. B. Orientierung über Ort und Zeit, Sachverhalte und begreifen, erkennen von Risiken, andere Menschen im Gespräch verstehen.
Was versteht man unter der Begutachtungskategorie "Verhaltensweisen und psychische Problemlagen"?
Hierunter fällt z. B. Unruhe in der Nacht oder Ängste und Aggressionen, die für sich und andere belastend sind, Abwehr pflegerischer Maßnahmen.
Was leistet die gesetzliche Pflegeversicherung (GPV)?
Je nach Pflegegrad, der durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) bestimmt wird, übernimmt die GPV folgende Leistungen (Stand 2017): Geldleistung ambulant (Pflegegrad 1: 125 €, Pflegegrad 2: 316 €, Pflegegrad 3: 545 €, Pflegegrad 4: 728 €, Pflegegrad 5: 901 €). Sachleistung ambulant (Pflegegrad 1: -, Pflegegrad 2: 689 €, Pflegegrad 3: 1.298 €, Pflegegrad 4: 1.612 €, Pflegegrad 5: 1.995 €). Leistungsbetrag stationär (Pflegegrad 1: 125 €, Pflegegrad 2: 770 €, Pflegegrad 3: 1.262 €, Pflegegrad 4: 1.775 €, Pflegegrad 5: 2.005 €).
Was passiert, wenn das eigene Geld für die Pflege nicht mehr ausreicht?
Sind Sie verheiratet, muss der Ehepartner sein Vermögen und sein Einkommen beisteuern. Sind dessen Mittel erschöpft, besteht eine Unterhaltspflicht für Verwandte in "gerader Linie". Das sind in der Regel Ihre Kinder.
In solchen Fällen müssen Kinder ihr Einkommen gegenüber dem Sozialamt offenlegen. Abhängig von bestimmten Faktoren, wie zum Beispiel Verdienst, Wohnsituation, Anzahl und Alter der Kinder oder Aufwände für private Altersvorsorge, reduziert sich das Einkommen um gewisse Freibeträge. Vom verbleibenden Einkommen wird die Hälfte als Unterhaltsbeitrag festgelegt.
Wann erhalte ich die Leistungen der Pflegezusatzversicherung der SDK?
Die Leistungspflicht beginnt mit der Zahlung der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung. Hierfür ist der Zeitpunkt der Antragstellung relevant. Nach der Antragstellung erfolgt die ärztliche Feststellung der Pflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Wurde nur der Fördertarif PZ abgeschlossen, gilt eine anfängliche Wartezeit von fünf Jahren.
Die Pflegezusatzversicherung der SDK unterscheidet nicht danach, ob die Pflege durch Angehörige oder Pflegefachpersonal durchgeführt wird. Sie zahlt in jedem Pflegegrad die volle vertraglich vereinbarte Leistung.
Ich bin noch jung. Warum soll ich jetzt schon eine Pflegezusatzversicherung abschließen?
Da Sie als junge Person eine deutlich längere Ansparphase haben, ist Ihr Beitrag viel günstiger.
Pflegebedürftigkeit ist überwiegend, aber nicht immer eine Frage des Alters. Tritt ein Pflegefall bereits im jungen Alter ein, zum Beispiel durch einen Unfall oder eine Erkrankung, sind die Folgen häufig ungleich schlimmer.
Welche Bedingungen stellt der Staat für die Förderung von 60 Euro im Jahr?
Die versicherte Leistung ist ein Pflegetagegeld. Die monatliche Beitragszahlung des Versicherungsnehmers beträgt mindestens 10 Euro – der Gesamtbeitrag bestehend aus Eigenbeitrag und staatlicher Förderung beträgt dann 15 Euro. Der Tarif sieht Leistungen in allen Pflegegraden vor (Pflegegrad 1 bis 5). Die Leistung in Pflegegrad 5 beträgt mindestens 600 Euro monatlich. Die zu versichernde Person ist mindestens 18 Jahre alt. Es besteht ein Kontrahierungszwang auf der Seite des Versicherungsunternehmens, d. h. dass die Versicherung den Antrag des Kunden nicht ablehnen darf. Eine Ausnahme gilt, wenn bereits Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung bezogen werden. Die Wartezeit darf 5 Jahre nicht übersteigen.
Wie erhalte ich die staatliche Zulage und muss ich sie selbst beantragen?
Beim Abschluss der Pflegezusatzversicherung bevollmächtigen Sie die SDK zur Beantragung der Förderzulage. Die Förderung wird immer im Frühjahr rückwirkend für das Vorjahr gezahlt. Die SDK erhebt von Ihnen nur den Beitrag abzüglich der Zulage in Höhe von fünf Euro monatlich. Die Zulage wird vom Staat direkt an die SDK ausbezahlt.
Welche Auswirkungen hat die Pflegereform 2017 auf meinen bestehenden Vertrag?
SDK-Versicherte können auf ihren Versicherungsschutz auch nach Inkrafttreten der zweiten Stufe der Pflegereform zum 01.01.2017 vertrauen. Die SDK passte die Versicherungsbedingungen automatisch zum 01.01.17 an die neuen gesetzlichen Erfordernisse an. Niemand wird durch die Anpassung schlechter gestellt. Der Versicherungsschutz ist vor und nach der Reform gegeben und vergleichbar. Das garantieren wir mit unserer Garantie-Erklärung.
Was versteht man unter der Begutachtungskategorie "Selbstversorgung"?
Kann sich die Person z. B. selbstständig waschen und ankleiden, essen und trinken, selbstständig die Toilette benutzen?
Was versteht man unter der Begutachtungskategorie "Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen"?
Besteht z. B. die Fähigkeit, Medikamente selbst einnehmen zu können, die Blutzuckermessung selbst durchzuführen und deuten zu können? Gut mit einer Prothese oder dem Rollator zurecht zu kommen oder den Arzt selbständig aufsuchen zu können?
Was versteht man unter der Begutachtungskategorie "Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte"?
Hierunter fällt z. B. die Fähigkeit, den Tagesablauf selbstständig zu gestalten, mit anderen Menschen in direkten Kontakt zu treten oder die Skatrunde ohne Hilfe zu besuchen.