Direktabrechnung: Einfach Bescheid wissen

26.04.2023 | Gesundheitskompetenz

Bei einer medizinischen Behandlung besteht zwischen dem Behandelnden (Ärzte/-innen oder Krankenhäuser) und den Patientinnen und Patienten ein Vertragsverhältnis. In der Regel rechnen die Ärztinnen und Ärzte direkt mit privatversicherten Patientinnen und Patienten ab. Nach Abschluss der Behandlung erhalten Privatversicherte daher von der Arztpraxis eine Abrechnung nach der Gebührenverordnung für Ärzte, die sie zur Kostenerstattung an die Private Krankenversicherung weiterleiten können unter Berücksichtigung ihres Selbstbehaltes und einer möglichen Beitragsrückerstattung.

Unsere Mitglieder wiederum haben aufgrund ihres Versicherungsvertrages gegenüber der SDK Ansprüche auf die Erstattung der Kosten für die erbrachten ambulanten oder stationären Leistungen, sofern diese vom Versicherungsvertrag eingeschlossen sind.

Aus vertrags- und datenschutzrechtlichen Gründen ist es uns nicht gestattet, in das Arzt-Patienten-Vertragsverhältnis einzugreifen.

In bestimmten Fällen bieten wir unseren Mitgliedern dennoch eine Direktabrechnung an:

Bei diesem Verfahren rechnen Krankenhäuser oder Apotheken die erbrachten Leistungen oder Arzneimittel ausschließlich direkt gegenüber den privaten Versicherungen ab. Die privatversicherte Person muss in diesem Fall nicht wie üblich in Vorleistung treten.

Direktabrechnung bei stationären Behandlungen

Bei stationären Behandlungen können die öffentlichen Krankenhäuser die erbrachten Leistungen direkt gegenüber der privaten Krankenversicherung abrechnen.

Bei Aufnahme im Krankenhaus legt der Versicherte seine Versichertenkarte vor bzw. gibt seine Mitgliedsnummer an. Die allgemeinen Krankenhausleistungen und – soweit versichert – Unterkunftszuschläge für die Wahlleistung Ein- oder Zweibettzimmer werden dann in der Regel direkt mit der privaten Krankenversicherung abgerechnet und der/die PKV-Versicherte muss in diesem Fall nicht in Vorleistung treten.

Die Regelung ist sinnvoll, da die Kosten für die allgemeinen Krankenhausleistungen sehr hoch sein können. Wenn bei Aufnahme keine Versichertenkarte vorgelegt wird, kann das Krankenhaus mittels der Mitgliedsnummer die direkte Kostenübernahme bei der Privaten Krankenversicherung anfordern.

Direktabrechnung mit der Apotheke

Sie sind auf regelmäßige und hochpreisige Medikamente angewiesen? Patientinnen und Patienten mit einer Krebserkrankung, einem seltenen oder chronischen Krankheitsbild benötigen häufig über einen langen Zeitraum sehr hochpreisige Medikamente. Die Kosten pro Rezept betragen dabei nicht selten mehrere tausend Euro. Damit Sie als Privatversicherte bei diesen hohen Kosten für Ihre Medikamentenversorgung nicht in Vorleistung treten müssen, kann die SDK in vielen Fällen direkt mit der Apotheke abrechnen. Sodass Sie sich vollends auf ihre Genesung konzentrieren können.

Voraussetzung für eine Direktabrechnung:

  • Sie haben eine SDK Krankenvollversicherung
  • Die Apotheke stimmt einer Direktabrechnung zu. Hierfür benötigen wir eine Abtretungserklärung der Apotheke
  • Die Dauermedikamente sind medizinisch notwendig sowie besonders teuer

Sie wünschen eine Direktabrechnung ihrer hochpreisigen Arzneimittel? Rufen Sie uns gerne an unter 0711 7372-7122 oder schreiben Sie uns eine Email mit Ihrer Mitgliedsnummer im Betreff an leistung(at)sdk.de.