Einfach gut beraten im September: Pflegeheimversorgung

21.09.2019 | Gesundheitskompetenz

Sabine Tanner (Name geändert, Anm. d. Red.) ist unsicher. Ihre 82-jährige Mutter ist dement und lebt allein. Bis vor kurzem kam sie zuhause mit der Unterstützung des Pflegedienstes zurecht. Durch die Demenz ist ihre Mutter mittlerweile Tag und Nacht auf Hilfe angewiesen. Der Pflegedienst kommt aber nur dreimal täglich. Sabine Tanner kann sie aufgrund der großen Entfernung nicht unterstützen. Sie fragt sich, ob ihre Mutter in einem Pflegeheim nicht besser versorgt wäre.

Frau Tanner ruft bei der SDK Gesundheitsberatung an. Dort spricht sie mit der Beraterin Frau Schober. 
Sabine Tanner kennt bereits ein paar Pflegeheime in der Nähe ihrer Mutter. Sie ist unsicher, wie sie das richtige Pflegeheim für Ihre Mutter auswählen soll. Nun erfährt sie, dass es Checklisten gibt, die bei der Auswahl eines Heimes helfen können. Frau Schober sagt ihr, dass diese auf der Seite des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend1 und auch bei der weissen Liste2 zu finden sind.
Besonders hilfreich kann es sein, sich als Angehöriger die Einrichtung vorab anzuschauen. Auch der Blick in die Wohnbereiche des Pflegeheims ist sinnvoll, um einen Eindruck vom Alltag und der Atmosphäre im Heim zu bekomme.
Im Gespräch mit der Heimleitung kann Frau Tanner erfahren, ob das Pflegeheim einen freien Platz hat.
Frau Schober weiß, dass es manchmal nicht sofort klappt in seinem Wunschpflegeheim einen freien Pflegeheimplatz zu bekommen. Hierfür bieten die Pflegeheime i.d.R. eine Warteliste an.

Sabine Tanner berichtet, dass ihre Mutter bereits einen Pflegegrad hat. Bisher wurden die Pflegeeinsätze des Pflegedienstes von der Pflegeversicherung mitfinanziert. Sabine Tanner muss bei Umzug ihrer Mutter in ein Pflegeheim die Pflegeversicherung über die Änderung der Pflegeleistungen informieren. Bei einer vollstationären Pflegeheimversorgung trägt die Pflegeversicherung ebenfalls einen Anteil an den Heimkosten. 
Frau Schober erklärt, dass die Leistungen aus der Pflegeversicherung nicht ausreichen, um die Heimkosten zu decken. Seit dem Pflegestärkungsgesetz 2 gibt es im Pflegeheim den einrichtungseinheitlichen Eigenanteill (EEE). Das heißt jeder Bewohner muss unabhängig von seinem Pflegegrad den gleichen Betrag für die Pflege bezahlen.
Im Pflegeheim selbst kann Sabine Tanner erfahren, wie hoch der Eigenanteil für die Bewohner liegt.
Frau Schober rät ihr zu prüfen, ob ihre Mutter eventuell eine private Pflegezusatzversicherung hat, die im Bedarfsfall Leistungen übernimmt. Gibt es keine weitere Zusatzversicherung, muss Sabine Tanner dem Pflegeheim mitteilen, ob das Einkommen und Vermögen ihrer Mutter ausreicht. Sabines Mutter bekommt glücklicherweise eine ordentliche Rente und haut auch einiges anspart. Somit ist die erste Zeit abgesichert und ein Antrag beim Sozialamt auf Unterstützung nicht nötig. Frau Tanner ist froh, dass sie keinen finanziellen Druck hat. 

Schließlich zeigt ihr Frau Schober, auf welchen Internetseiten sie noch weitere Adressen von Pflegeheimeinrichtungen finden kann. Die Entscheidung, welches Pflegeheim das richtige ist, kann ihr die Beraterin leider nicht abnehmen. Sabine Tanner weiß nun aber, was ihr bei ihrer Entscheidung für ein Pflegeheim helfen kann.

Quellen: