Fristen für Leistungsmitteilungen in der Pflegepflichtversicherung

14.03.2024 | Gesundheitsinfos

Meldung der Einhaltung der Fristen gemäß § 18 Sozialgesetzbuch XI

Fristen für Leistungsmitteilungen in der Pflegepflichtversicherung

Der Gesetzgeber hat uns verpflichtet, regelmäßig zum 31. März eine Statistik über die Fristen bis zur Mitteilung der schriftlichen Leistungsinformation in der Pflegepflichtversicherung zu veröffentlichen.

Bei Fristüberschreitung von 25 Arbeitstagen – von Eingang des Antrages bis zur Mitteilung der schriftlichen Leistungsinformation – erhält der Antragsteller je begonnene Woche 70 Euro.

Dies gilt nicht, wenn das Versicherungsunternehmen die Verzögerung nicht zu vertreten hat oder wenn sich der Antragsteller in stationärer Pflege befindet und bereits mindestens Pflegegrad 2 besteht.

Aktueller Stand zur Einhaltung der Fristen (31.12.2023)

  • Im Jahr 2023 wurden insgesamt 2047 Begutachtungen in Auftrag gegeben.
  • Davon 108 Begutachtungen mit verkürzten Fristen ( 7 Tage bzw. 14 Tage)
  • Oben beschriebene Zuzahlung wurde an 843 Mitglieder erbracht.