Organspende: Das sollten Sie wissen

08.03.2023 | Gesundheitskompetenz

Derzeit warten 8.500 Menschen auf eine Organspende. Im Jahr 2022 haben in Deutschland 869 Menschen nach ihrem Tod Organe gespendet. Sowohl die Anzahl der Organspenderinnen und -spender, als auch die Anzahl der entnommenen Organe ist in 2022 zurückgegangen. Durch eine Organspende konnten in 2022 2.695 Menschen geholfen werden. Möchten auch Sie helfen? Alles Wichtige zum Thema Organspende und Organspendeausweis haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Was sind die Voraussetzungen für eine Organspende?

Organe dürfen in Deutschland nur nach Einwilligung entnommen werden. Wenn jemand zu Lebzeiten zum Beispiel auf einem Organspendeausweis oder in einer Patientenverfügung festgehalten hat, dass er spenden möchte, ist die Sache klar. Andernfalls müssen die Angehörigen befragt werden. Bei Kindern unter 14 Jahren entscheiden die Eltern über eine Organspende. Jugendliche ab 14 Jahren können eine Organentnahme untersagen, ab 16 können sie zustimmen. Grundsätzlich muss unterschieden werden zwischen der Lebendspende und der Organspende nach dem Tod.

Organspende nach dem Tod

Die Organe werden nur entnommen, wenn der Hirntod eingetreten ist. Dies muss anhand eines standardisierten Verfahrens sicher nachgewiesen sein. Das Herz-Kreislauf-System dagegen muss bis zur Organentnahme noch künstlich aufrechterhalten werden. In den meisten Fällen versagt das Herz vor dem Gehirn, sodass nur sehr wenige Menschen für eine Organspende in Frage kommen. Organe, die transplantiert werden können, sind: Herz, Lunge, Leber, Niere, Bauchspeicheldrüse und Dünndarm. Eine Gewebespende ist auch noch nach dem Herz-Kreislauf-Stillstand möglich. Gewebe, die transplantiert werden können, sind die Hornhaut der Augen, Haut, Knochengewebe, Knorpelgewebe, Sehnen, Herzklappen, Teile der Blutgefäße sowie Teile der Fruchtblase.

Gesundheitszustand und Alter: Wer darf spenden?

Man braucht keine ärztliche Untersuchung, um einen Organspendeausweis auszufüllen. Die Ärzte untersuchen die Qualität der Organe immer aktuell nach dem Hirntod und entscheiden dann, ob eine Transplantation möglich ist. Eine Organspende kann bei bestimmten Infektionserkrankungen oder einer akuten Krebserkrankung ausgeschlossen sein. Bekannte Erkrankungen können im Organspendeausweis vermerkt werden. Grundsätzlich ist der Zustand der Organe und Gewebe wichtiger als das Alter des Spenders. Für manche Gewebe gibt es zwar eine Altersgrenze, aber allgemein gilt, dass funktionsfähige Organe eines älteren Menschen gerade für ältere Empfänger hilfreich und lebensrettend sein können.

Organspende zu Lebzeiten

Eine seiner beiden Nieren oder einen Teil der Leber kann man auch zu Lebzeiten spenden. Bei gesunden Menschen reicht es aus, wenn die zweite Niere oder das restliche Lebergewebe gut funktionieren. Trotzdem bleibt für den Spender ein Risiko bestehen. Aus medizinischer Sicht hat eine Lebendspende die folgenden Vorteile: Die Organe haben häufig eine höhere Qualität, denn nur besonders Gesunde können spenden. Man kann den optimalen Zeitpunkt für eine Transplantation planen. Spender und Empfänger sind im selben Krankenhaus, so dass lange Transportwege entfallen. Lebendspenden geht allerdings ...

  • nur, wenn kein passendes Organ eines toten Spenders verfügbar ist,
  • nur freiwillig, ohne Abhängigkeit und ohne Zwang,
  • nur kostenlos, ohne Entschädigung,
  • nur an nahe Verwandte oder nahestehende Personen,
  • nur bei Volljährigen.

Sinnvoller Helfer: der Organspendeausweis

Sie helfen Ihren Angehörigen und auch den Ärzten, wenn Sie Ihren Willen klar schriftlich festlegen. Dazu dient ein Organspendeausweis. Mit ihm bestimmen Sie, ob Sie ...

  • generell Organe und Gewebe spenden wollen,
  • nur bestimmte Organe und Gewebe spenden wollen,
  • die Entscheidung einer anderen Person überlassen wollen,
  • oder eine Spende generell ablehnen.

Die Angaben in Ihrem Organspendeausweis sind für Ärzte verbindlich. Wenn Sie diese ändern wollen, vernichten Sie einfach den alten Ausweis und füllen einen neuen aus. Dies sollten Sie auch tun, wenn Ihre Adresse sich ändert. Organspendeausweise werden nirgends registriert. Daher sollten Sie ihren Ausweis immer mit sich führen. Sie sollten auch Ihre Angehörigen über Ihren Organspendeausweis und die damit festgelegten Entscheidungen informieren. Alternativ können Sie sich auch in einer Patientenverfügung zum Thema Organspende äußern.

So bekommen Sie einen Organspendeausweis

Einen Organspendeausweis erhalten Sie kostenlos bei Ihrem Arzt, in der Apotheke sowie bei Pass- und Meldeämtern. Bestellen können Sie einen Organspendeausweis auch bei der:

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
Maarweg 149-161
50825 Köln
Tel.: 0221/8992-0
Fax: 0221/8992-300
E-Mail: Poststelle(at)bzga.de  
Internet: https://www.organspende-info.de/organspendeausweis/bestellen 

Weitere Informationen:

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) bietet umfangreiche Informationen zum Thema Organspende: www.organspende-info.de

Sie betreibt zudem gemeinsam mit der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) das Infotelefon Organspende
Telefon: 0800 90 40 400 (kostenlose Servicenummer)
Sprechzeiten: Montag bis Freitag: von 9 bis 18 Uhr

Die unabhängige Vertrauensstelle „Transplantationsmedizin“ nimmt vertrauliche (auch anonyme) Hinweise bei Verstößen gegen das Transplantationsrecht entgegen.

Vertrauensstelle Transplantationsmedizin
Bundesärztekammer
Herbert-Lewin-Platz 1
10623 Berlin
E-Mail: vertrauensstelle_transplantationsmedizin(at)baek.de 
Internet: https://www.bundesaerztekammer.de/themen/medizin-und-ethik/transplantationsmedizin/gremien-transplantationsmedizin 

Quellen: