Das müssen Sie wissen
Ab dem 183. Tag des Aufenthalts in einem Staat außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums (EWR) dürfen wir einen länderspezifischen Beitragszuschlag erheben. Diesen erheben wir in folgenden Ländern:
- Kanada, in Höhe von 10 Prozent auf die Tarife der Krankheitskosten-Vollversicherung.
- USA, in Höhe von 100 Prozent auf die Tarife der Krankheitskosten-Vollversicherung
Ihr Kontakt
Planen Sie oder eine versicherte Person einen entsprechenden Aufenthalt, wenden Sie sich bitte an:
0711 7372-7111