Länderspezifischer Beitragszuschlag der Vollversicherung

Das müssen Sie wissen

Ab dem 183. Tag des Aufenthalts in einem Staat außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums (EWR) dürfen wir einen länderspezifischen Beitragszuschlag erheben. Diesen erheben wir in folgenden Ländern:

  • Kanada, in Höhe von 10 Prozent auf die Tarife der Krankheitskosten-Vollversicherung.
  • USA, in Höhe von 100 Prozent auf die Tarife der Krankheitskosten-Vollversicherung

Ihr Kontakt

Planen Sie oder eine versicherte Person einen entsprechenden Aufenthalt, wenden Sie sich bitte an:

  vertrag(at)sdk.de

 0711 7372-7111